stimmt das alles so wie hier geschrieben?
Also aktuell können wir die 12/12 Regelung vergessen weil es so weit alles bis Ende April abgesagt wurde und niemand weiß es wann wir wieder Training oder Wettkampf machen können.
18/12 wäre eventuell möglich wenn wir ab Mai wieder schiessen dürften. 3 mal im Monat könnte man noch als Berufstätiger schaffen aber wenn die Schießstände noch länger zu bleiben dann wird es kaum noch möglich sein bis Ende des Jahres die 18/12 zu schaffen weil so viele freie Termine können wir bei uns gar nicht bekommen.
Aber wie soll ich das hier verstehen? Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt.
Das gilt für die bereits vorhandenen Waffen und hat mit einem neuen Bedürfnisüberprüfung für eine neue Waffe nichts zu tun oder?
Ich muss also nicht bei jedem Kurzwaffen Training oder Wettkampf alle Kurzwaffen unabhängig von Waffenart "Pistole oder Revolver und Kaliber" ins Schießbuch eintragen die ich habe, sondern es reicht einfach nur eine davon, kurz oder lang pro Training oder Wettkampf einzutragen. S. "Waffenkategorie"?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html
Was ändert sich bei der Bedürfnisüberprüfung?
Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt. Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen.
Eine weitere wesentliche Erleichterung für Sportschützen: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins.
Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert.
Die Zahl der auf die sogenannte „Gelbe WBK“ zu erwerbenden Waffen wird auf zehn begrenzt, um dem Horten von Waffen vorzubeugen. Für Sportschützen, die bislang bereits mehr als zehn Waffen auf die Gelbe WBK erworben haben, wird es allerdings eine Besitzstandswahrung geben.
Bei Jägern ändert sich in Bezug auf den Bedürfnisnachweis nichts, hier genügt wie bisher die Vorlage des gültigen Jagdscheins.
"Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert."
Ok, habe die Antwort selber gefunden. Da bin ich gespannt wie die Verbände das jetzt regeln werden. 12/12 kaum möglich für die meisten und 18/12 wird auch schwierig. Aber ich glaube auch nicht , dass die jetzt irgendwelche Erleichterung für das Bedürfnis raus zaubern können.
p.s
Ich habe bei uns das PP die letzten 2 Wochen mehrmals versucht telefonisch zu erreichen aber leider ohne Erfolg. Also bleibt mein Antrag auf eine neue Kurzwaffe auf unbestimmte Zeit in der Schublade liegen....