Wir Sachkundigen wissen, wann wir die Waffe(n) und Munition transportieren dürfen.Das wird nicht bestritten.Mir ging es nur darum, ob man von A(Wohnung) zum Schützenhaus direkten Weg nehmen muss.Also wenn ich Morgens zur Arbeit fahre und die Waffe mitnehme, wäre das unerlaubtes Führen, weil ich ja nicht zweckgebunden, sondern erstmal Arbeiten fahre.Klar kling einleuchtend und logisch.
Wenn ich aber es richtig verstehe, kann ich zum Schiesstand über einen Umweg fahren(mehrere Kilometer) , um meinen Bekannten(der kein Schütze ist) ebenfalls zum schiessen mitzunehmen.Das wäre in meinen Augen und Logik zweckgebunden.Richtig?
Alle Unterbrechungen,egal wie lange sie dauern und nicht zweckgebunden sind, sind unzulässig und als unerlaubtes Führen auszulegen.
Alle umwege und unterbrechungen(wie Tanken oder aufs WC gehen oder schiesskollegen holen, solange man den eigenen PKW nicht aus den Augen lässt)und direkt zum zweck dienen,stellen kein Problem dar.Richtig