info vom SB der OKP in gummersbach,
habe vor 2min. mit ihm telefoniert :
die ganze sache ist noch nicht wirklich dingfest !
die haben auch noch keine verwaltungsvorschriften dazu.
aber, fakt ist, das die in GM immer noch die WS eintragen.
und doch, es ist so, das die händler "meldepflicht" haben,
genau wie die waffen erwerber !!!!!
innnerhalb 14 tagen, muss der händler und der käufer einer waffe, oder eines WS dieses der zuständigen behörde melden !!
früher war das nicht so, das der händler in dieser pflicht stand, aber heute schon !
soviel zum thema : "NÖ, das macht der händler nicht..blablabla !"
ich werde mich in einigen teagen erneut mit ihm unterhalten,
wie es denn nu nverwaltungs-vorschift-mäßig aussieht.
er meinte aber, das es wieder so kommen wird,
das die WS pflichtmäßig mit eingetragen werden müssen, wie es früher der fall war !
alleine schon, wegen der MEB.