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cop

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  1. ähm..jo ! ich habe meine sachkunde 1995 gemacht und meinen schießleiter 1996. sämtliche fragen richteten sich seinerzeit nach den hauptbestandteilen, des "waffensachkundebuches" ist das bis zur heutigen zeit um die ganzen, von dir angegebenen fragen erweitert worden ????? ich meine, nach der sachkunde beim "schiessleiter-lehrgang" waren wir dann von 30 auch nur noch 11 (*fgg) aber ich denke, wenn wir diese fragen gehabt hätten, hätte der prüfer alleine da gestanden
  2. info vom SB der OKP in gummersbach, habe vor 2min. mit ihm telefoniert : die ganze sache ist noch nicht wirklich dingfest ! die haben auch noch keine verwaltungsvorschriften dazu. aber, fakt ist, das die in GM immer noch die WS eintragen. und doch, es ist so, das die händler "meldepflicht" haben, genau wie die waffen erwerber !!!!! innnerhalb 14 tagen, muss der händler und der käufer einer waffe, oder eines WS dieses der zuständigen behörde melden !! früher war das nicht so, das der händler in dieser pflicht stand, aber heute schon ! soviel zum thema : "NÖ, das macht der händler nicht..blablabla !" ich werde mich in einigen teagen erneut mit ihm unterhalten, wie es denn nu nverwaltungs-vorschift-mäßig aussieht. er meinte aber, das es wieder so kommen wird, das die WS pflichtmäßig mit eingetragen werden müssen, wie es früher der fall war ! alleine schon, wegen der MEB.
  3. @makalu wenn du mir was sagen willst, dann tu es doch einfach...
  4. naja dann.... schade, ich habe gerade bei meiner zuständigen behörde in GM angerufen, leider konnte mir die dame nicht sagen, wie sich der genaue sachverhalt nun wirklich darstellt. (eigentlich auch ein unding) ich werde kommende woche bei der behörde erneut anrufen und dort genauestens nachhaken, da dann der sachbearbeiter für die waffenrechtlichen "geschichten" wieder im hause ist. ist mir echt zu blöde, diese spekulationen und blödes angemache hier ! ich werde posten, was es mit der geschichte auf sich hat. (zumindest, was den landkreis NRW angeht) greetz cop
  5. das ganze ist irgendwie "strubbelig" geregelt, aber wie es in dem fall, den du da äusserst, "guest" ist, kann ich so auch nicht sagen, nur die sache mit dem händler passt schon. denn, wenn man mal richtig überlegt : man hat eine waffe eingetragen, kauft sich ein WS, lässt es nicht eintragen und es würde nicht an die zuständige behörde gemeldet, dann : hätte man ein freifahrticket, jemanden "um zu nieten" mit der eigenen waffe und niemand würde es auch nur auf denjenigen zurück verfolgen können. -> kann ja nicht sein, oder ?!
  6. jawoll, OKP gummersbach sagt das gleiche, wie wuppertal. denn es besteht sowieso "doppelte" meldepflicht, sprich, der händler hat, genau wie du eigentlich, beim waffenerwerb, die 14 tage einzuhalten. solltest du also dein WS nicht eintragen lassen, wird es automatisch durch den händler an die zuständige behörde weiter geleitet und dort in deiner akte vermerkt. ich selber würde es auf jeden fall eintragen, denn, wer weiss, wie es mal ist / wird, oder wen du mal bei einer kontrolle vor dir hast ?! sicher ist sicher und die 12-20€ sind auch zu verkraften...
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