-
Gesamte Inhalte
1.478 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von Axel Junghans
-
-
Am 24.10.2016 um 10:34 schrieb bud-wei-ser:
... weiss jemand, wann das nächste BGBl. kommt ?
Das nächste BGBl. I Nr. 50
erscheint am 27.10.2016
Umfang: 32 Seiten -
vor 40 Minuten schrieb Jacko5000:
Jeder verkauft es dir. Ich frage mich schon ob du den Unterschied zwischen dem waffenrechtlichen Erwerb und Kauf kennst. Da du das Thema in meinem vorherigen Beitrag komplett ignoriert hast muss ich anzweifeln dass du wirklich einen Jagdschein hast weil die Sachlage doch so klar ist!?!
Kaufen JA, erwerben nein.
sorry,habe den letzten Absatz nicht gelesen,also Frage beantwortet!
-
Gerade eben schrieb Jacko5000:
Du glaubst also das Frankonia dir heute oder morgen eine SLB mit Wechselmagazin verkauft und dir die Waffe wie du es genannt hast "to go" mitgibt?
DAS wiederum bezweifel ich.
Ich ja auch,aber ruf doch selbst an Frankonia Buchholz!! Aber wieso bezweifelst du jetzt deine eigene Aussage?
-
vor 6 Minuten schrieb detlef86:
Frank&Monika haben seit zwei Wochen meine SLB am Lager. Sie würden sie mir auch verkaufen aber mitgeben nicht solange das Gesetz nicht veröffentlicht ist.
Meine SBiene trägt mir die Waffe nicht ein solange das Gesetz nicht veröffentlicht ist.
Heißt also, ich kann 2000EUros abdrücken für eine Knifte die ich abends nach der Arbeit mal bei Frank&Monika befühlen darf in der Hoffnung, daß ich sie dieses Jahr evtl. mal doch noch mit nach Hause nehmen darf.
Ich glaubs nicht,gerade bei Frankonia angerufen;kaufen und mitnehmen.
-
vor 4 Minuten schrieb Jacko5000:
Jeder verkauft es dir. Ich frage mich schon ob du den Unterschied zwischen dem waffenrechtlichen Erwerb und Kauf kennst
Ich glaube schon,du redest aber immer von kaufen aber nicht von mitnehmen. Wenn das so ist dann schreib es doch und führe mich aus dem Dunklen!
-
vor 1 Minute schrieb schiiter:
Das war doch die korrekte Antwort.
Hä? Vielleicht habe ich das nicht rauslesen können,aber du kannst mir da bestimmt helfen;
Daher frage ich dich explizit,ob es trotz der noch nicht veröffentlichten Gesetzesänderung einen Waffenhändler in
Deutschland gibt,der dir einen HA mit Wechselmagazin to go und gesetzeskonform sofort verkauft?
-
vor 1 Minute schrieb schiiter:
Du hast aber expliziert auf diese Aussage reagiert.
Jupp,ich bin schnell.Aber die Antwort hätte ich gerne.
-
vor 9 Minuten schrieb schiiter:
Er hat aber vom Kauf gesprochen. Den waffenrechtlichen Erwerb kann man dementsprechend zeitlich gestalten.
Netter Kommentar,aber beantwortet meine Frage nicht . Kaufen und mitnehmen (Jetzt/unverzüglich) ?
-
vor 35 Minuten schrieb Jacko5000:
Drückt es schon so? Wenn du ne neue Plempe brauchst, kaufen kannst du doch schon
Ich denke nicht.Derzeit wird sie dir nicht eingetragen.Die Meldefrist für Neuerwerb beträgt 14 Tage. Bist du sicher das eine Veröffentlichung im Oktober erfolgt?
Kaufen ja,aber nicht die tatsächliche Gewalt darüber ausüben . Wenn ich falschliege bitte um Dementi.
-
vor 9 Minuten schrieb bud-wei-ser:
... wieder nicht ... auch in Ausgabe 48 keine Veröffentlichung !!
entweder wird hier bewußt verzögert oder die Leistungsfähigkeit sollte überprüft werden.
-
Nächster Termin Bgbl. 14.10.
-
vor 4 Stunden schrieb omegal38:
Aber wenn ich hier schon wieder von einem angeblichen Bezug der (ganz normalen) Dauer zu dem EU-Vorhaben lese, muss ich unweigerlich an Alufolie denken
Hoffentlich hast du Recht.Den Aluhut habe ich schon seit dem 7.März auf, mit der Amplitude eines Herzpatienten.Fakt ist aber auch,das seit April kaum einer
seinen HA jagdlich geführt hat,und dieser Zustand noch nicht beendet ist.Und dies aufgrund einer Fehlinterpretation.
Der Vorgang wurde hier ja ausführlich besprochen und analysiert.Daher frage ich mich,wie es in anderen Bereichen der Gesetzgebung und polit. Entscheidungen
aussieht,die ich bisher nicht so stark hinterfragt habe. Man muß heute schon Volljurist nebenberuflich sein,damit einem keine Nachteile im normalen Lebensbereich
entstehen;Egal ob das Thema Waffenrecht,Rente,Verbraucherschutz... heißt.
-
vor 50 Minuten schrieb detlef86:
Mein böses, kleines Schwarzes steht bereits beim Kniftendealer.
Und das ist gut so! Ich gehe mal davon aus das die hochwertigen HA´s nicht wie Sauerbier rumstehen und erst bestellt werden müssen.
Bis Weihnachten werden die Triloge bestimmt mit einem Ergebnis beendet sein.
Wünsche uns allen schonmal vorab ein fröhliches Weihnachtsfest und Weltfrieden.
-
vor 26 Minuten schrieb Jacko5000:
Wir kommen der Sache doch langsam näher, im aktuellen BGBL sind viele Beschlüsse von Ende September, ähnlich wie die Bestätigung im Bundesrat. Ich warte noch die nächste Ausgabe ab bevor ich mir Sorgen mache.
Die Bundesratsabstimmung war am 23.09. Man kann jetzt nicht gerade sagen das dieser Beschluß beschleunigt abgearbeitet wird wegen der Aktualität der laufenden Drückjagdsaison.
(Aussage des BLMI). Wahrscheinlich will man den Abstand zwischen "Inkrafttretung" und der Entscheidung "EU-Trilog" so klein wie möglich halten.
Ich gehe davon aus,das viele Jäger jetzt erst recht einen HA erwerben möchten.
-
vor 20 Minuten schrieb PatVI:
Na da bin ich ja gespannt, ob wir dieses Thema HEUTE dann endgültig abschließen können - ich persönlich würde mich sehr darüber freuen!!
Soeben erschienen,konnte aber keine Verkündung finden !!!!!
Müssen wir wohl weiter warten;hoffentlich nicht bis November.
-
Für mich ist das Thema sehr zufriedenstellend erledigt.
Endlich keine Fragen mehr nach der möglichen Aufnahmekapazität mit Rechtssicherheit.
Daher sollten wir jetzt das Thema abhaken, und unsere Zeit,Energie und Geld in Themen
wie EU-Feuerwaffenrichtlinie,(große) Novellierung BJG,... investieren.
So macht das Forum Sinn,und unsere gemeinsame Solidarität bleibt erhalten
und vielleicht auch noch gestärkt durch eine gemeinsame Interessengemeinschaft.
Auf das bisher erreichte;
-
vor 15 Minuten schrieb knight:
Ich würde mal keine Panik schieben.
Nachdem was ich lese hat der Bundesrat am 02.09.2016 abgenickt!(BJG §19...)
Fehlt nur noch die Verkündung am 23.09.2016.
Quelle liefere ich nach!
-
Nachdem was ich lese hat der Bundesrat am 02.09.2016 abgenickt!(BJG §19...)
Fehlt nur noch die Verkündung am 23.09.2016.
Quelle liefere ich nach!
-
Diese Aussage von Hanne Müsgen ,stellvertretend für Herrn de Maiziere kann ich nicht nachvollziehen.
Entweder es stimmt,dann können die Länder selbst kompetent Gesetze gestalten,(z.b. BJG §19... Bayrische Sonderlösung)
oder dem Herrn Müsgen ist (stellvertretend) hier mangelhafte Kenntnis der Gesetzgebung zu attestieren.
Wäre schön jetzt genaueres zu erfahren.Vielleicht sollten wir dann unsere Anfragen dann auf Länderebene
stellen,mit dem Hinweis der Aussage stellvertretend Hrn.Müsgen.
Dies war ja nun eine offizielle Stellungnahme auf Anfrage eines Bürgers und kein Stammtischgespräch.
-
vor 6 Stunden schrieb Kappa:
Das schlimmste ist, dass in diesen trilog nur Politiker ohne Fachwissen sitzen.
und die rechtliche Überprüfung dieser Verfahrensweise wohl bald ansteht ! Hoffentlich noch vor dem 22.11.16.
EU-Trilog Wie Brüssel im Hinterzimmer die Demokratie aushöhlt
In informellen Triloggesprächen sorgen EU-Parlament, Rat und Kommission für schnelle Gesetzgebungsverfahren. Das macht die EU effizienter – und undurchsichtiger. Transparente Demokratie sieht anders aus.
von Elisa SimantkeT
Die Chefs der Institutionen: Laimdota Straujuma (Lettische Ministerprasidentin/EU-Ratsvorsitz), Martin Schulz...Foto: picture alliance / dpaDie EU-Institutionen müssen sich viele Vorwürfe anhören. Sie gelten als zu bürokratisch, zu technisch, zu übergriffig, zu behäbig. Aber als zu schnell? Diese Kritik ist neu für Brüssel. Und doch wird die EU-Gesetzgebung seit einigen Jahren so stark beschleunigt, dass sich Kritiker um die Demokratie sorgen: zu viel Geklüngel zwischen den Institutionen und zu viele Deals unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Ermöglicht werden diese „Geheimabsprachen“ durch das sogenannte informelle Trilogverfahren, ursprünglich nur als Ausnahme in dringenden Fällen gedacht, durch das inzwischen aber mehr als 80 Prozent der EU-Gesetzgebung gepeitscht werden. „Kein System, das sich selbst demokratisch nennt, dürfte so etwas akzeptieren“, empört sich beispielsweise Tom Bunyan, Direktor der britischen Bürgerrechtsbewegung Statewatch. „Die Trilogverfahren müssen entweder transparent werden oder verschwinden“, sagt der Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament, Sven Giegold.
Um die Attraktivität und gleichzeitig die Probleme dieses Trilogverfahrens zu verstehen, muss kurz das EU-Gesetzesbäumchen herangezogen werden, wie es auch heute noch Schülern vermittelt wird. Das geht grob gesagt so: Die EU-Kommission hat das Vorschlagsrecht und denkt sich einen Gesetzesentwurf aus. Der geht zeitgleich an das EU-Parlament und den Rat der Europäischen Union, der die Mitgliedstaaten vertritt. Beide diskutieren den Vorschlag in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen, und dann wird in beiden Institutionen in der ersten Lesung über den Vorschlag abgestimmt. Wenn sich die Standpunkte von Rat und Parlament unterscheiden (was ziemlich häufig der Fall ist), geht das Ganze in die zweite Runde und muss von der Kommission überarbeitet werden. Erst wenn die zweite Abstimmung ebenfalls kein einvernehmliches Ergebnis bringt, gibt es eine Art Vermittlungsausschuss: den Trilog.
-
vor 22 Stunden schrieb Raiden:
Schweizer Passus
Gemäss dem Passus dürfen die Staaten den Besitz von zu Halbautomaten umgebauten automatischen Waffen zulassen, wenn sie über ein Milizsystem verfügen, seit mindestens fünfzig Jahren die Heimabgabe von Waffen an scheidende Armeeangehörige kennen und wenn das Ganze unter der strengen Aufsicht der Behörden geschieht. Dies trifft auf keinen anderen Staat als die Schweiz zu.
Das erinnert mich an die Kreditwürdigkeit in unserer Kneipe ; Dort hängt ein Schild:"Kredit nur für 80-jährige in Begleitung ihrer Eltern!"
Vielleicht könnte man ja auch die Schwanzlänge berücksichtigen in der "Gesetzgebungsfindung zur EU-Feuerwaffenrichtlinie".
Wie kann so etwas ernsthaft erlaubt sein,wo bleibt Justizia die uns vor derartiger willkürlicher Gesetzgebung schützt ?
-
vor 2 Stunden schrieb karlyman:
Heute martern sie dort eben Europa zu Tode...
Mission accomplished!
-
Kurt BiedenkopfAfD keine Gefahr für die Demokratie
Montag, 22.08.2016, 08:31dpa/Roland Weihrauch Die Demokratie sei nur dann gefährdet, „wenn wir nicht an sie glauben“, so Biedenkopf.Der ehemalige Ministerpräsident von Sachsen, Kurt Biedenkopf, 86, sieht die AfD nicht als Gefahr für die Demokratie. Denn diese sei nur dann gefährdet, „wenn wir nicht an sie glauben“ würden.
-
vor 27 Minuten schrieb Axel Junghans:
Wer kennt denn Ventotone?
Ich habs gefunden dank Wiki.
Ein geschichtsträchtiger Ort!
Ventotene:
Die Insel diente unter den römischen Kaisern häufig als Verbannungsort, insbesondere für weibliche Familienangehörige wie Julia, Tochter des Kaisers Augustus (2 v. Chr.), Agrippina (29 n. Chr.), Enkelin des Kaisers, und Octavia. Auch die Gattin des Flavius Clemens, Domitilla, soll nach Pandataria verbannt und dort zu Tode gemartert worden sein.
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
in Waffenrecht
Geschrieben
Bgbl. wieder nicht dabei!!!