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Beiträge von chris1605
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Wenn du vor 6 Wochen die WBK beantragt hast, wirst du ja demnächst erfahren ob du eine bekommst oder nicht.
wir hier können da nur raten.
EDIT: Paragraph 5 und 6 WaffG könnten weiterhelfen
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hat sich erledigt
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vor 3 Minuten schrieb knight:
Rotes oder ist die Oder-Verknüfung innerhalb von Nummer 2 von a) bis d).
Grünes oder ist die Oder-Verknüpfung von Numer 1 bis 3.
Rein aussagenlogisch sind damit die Gliederungen der Ebene 1 bis 3 und der Unterbene 2a) bis 2d) nicht relevant, da für die Oder-Verknüpfung das Kommutativ- und das Assoziativgesetz gilt (das beweist man einmal für das ganze Leben und kann sich dann später immer wieder darauf beziehen, siehe Quellen unten). Man könnte sie also auch wahllos auf der obersten Ebene anordnen (was die Lesbarkeit nicht erleichtert, aber inhaltlich kommt das selbe raus).
Damit ist auch klar, dass nur ein einziger Punkt der gesammten Liste erfüllt sein muss, um die Bedingung insgesamt zu erfüllen, denn eine Oder-Verknüpfung liefert immer dann wahr, wenn einer der verknüpften Operanden wahr ist. Wenn also einer der (Unter)Punkte wahr ist, ist die Prämisse wahr und damit Kraft Gesetzes (hier ist das Waffengesetz gemeint, nicht die Mathematik oder Naturgesetze *) auch die Conlusio. Ergo ist das Schießen dann zulässig.
Q.e.d.
*) Hier könnte der geneigte Leser einwenden, dass zunächst einmal bewiesen werden müsste, dass das Waffengesetz auch den mathematischen Gesetzen der Aussagenlogik unterliegt, was in der Tat ein berechtigter Einwand ist.
Quellen:
1. Semester Logikvorlesung, irgendwo ganu am Anfang. Kommt aber auch im 1. Semester Algebra, auch irgendwo ganz am Anfang.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweistellige_Verknüpfung
https://de.wikipedia.org/wiki/Disjunktion
https://de.wikipedia.org/wiki/Oder-Gatter
https://de.wikipedia.org/wiki/Boolesche_Algebra
https://de.wikipedia.org/wiki/Assoziativgesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommutativgesetz
Was auch immer wieder ganz hilfreich ist und man nur einmal fürs ganze Leben beweisen braucht und dann immer wieder anwenden kann:
https://de.wikipedia.org/wiki/De_Morgansche_Gesetze
Deine Ausdrucksweise erinnert mich an mein Informatikstudium :-D
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vor 3 Minuten schrieb P22:
Nr. 2 d)
"in der jagdlichen Ausbildung ODER"....
Ja, bei den unterpuntken von nr. 2, das ergibt auch sind. Aber nur weil bei a,b,c,d ein oder steht, gilt das doch auch nicht für die Nummern?
Vgl. Paragraph 5 WaffG
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Ich bin zwar kein Anwalt, hatte zwar recht an der Uni und war nicht mein bestes Fach, ABER wo steht hier ein ODER?
Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn
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die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,
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geschossen wird
- a)
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auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,
- b)
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im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),
- c)
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zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder
- d)
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in der jagdlichen Ausbildung, oder
- 3.
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es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.
In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe c und Nr. 3 gilt § 7 Abs. 1 und 3 entsprechend; beim Schießen nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bleibt § 7
Edit: ich möchte ja nicht deine fachliche Kompetenz anzweifeln, die Frage ist nur. Wird dieser argumentation ein Richter im Fall der Fälle folgen?! Gesetzestexte lassen ja Oftmals interpretationsspielraum
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Am 24.9.2017 um 00:16 schrieb MarkF:
§ 9 Abs.1 Nr.1 bis 3 stehen alternativ zueinander.
Da bin ich mir jetzt aber nicht sicher...
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Also ich bin auch der Meinung, dass ich als sportschütze nicht nicht sportlich schiessen kann. Auf meinem Bedürfnis der DSU bei meinem SLB war extra ein Stempel: 6 AWaff ist zu beachten.
sonst könnte ich ja rein theoretisch mir jede x-beliebige Waffe kaufen und dann einfach behaupten, dass ich nicht sportlich schieße. Glaube nicht, dass ich da bei irgendeinem Richter recht bekommen würde.
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vor 9 Minuten schrieb Sal-Peter:
Nur mit den Waffen, die nicht vom Schießsport ausgeschlossen sind.
Mit denen, die vom Schießsport ausgeschlossen sind, darf man nur sportlich schießen.
Satire?
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vor 4 Minuten schrieb bart:
Solange die komplette Waffe unter Wasser ist.
Versuch mal nur den Lauf ins Wasser zu halten...
Ne, mach das lieber nicht ;-)
Was sollte da passieren?
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vor 9 Minuten schrieb erstezw:
Komischerweise kann man trotzdem ohne Schäden an der Waffe unter Wasser schießen.
Hab ich noch nicht probiert, muss mal auf dem Schießstand nachfragen
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Hallo,
kann ein Lauf wirklich Schaden nehmen, sollte sich beim Schuss Öl (zuviel), Fett, Verharzung etc. im Lauf befinden?
Oder ist das ein "Mythos"?
Vorstellen kann ich mir das durchaus, die Rückstände werden ja durch das Geschoss verdrängt...
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vor 51 Minuten schrieb Gutachter:
Wie auch immer, ich sehe keinen Sinn darin, Lampen in der Hand halten zu dürfen, aber nicht an der Waffen anzubringen.
Ist doch ganz einfach.
Licht aus der Hand -> Gutes Licht
Licht an der Waffe -> Bößes Licht
Liesst du nicht die Nachrichten, wie viele Menschen durch falsches Licht in Gefahr schweben?!?!?!
Ich empfehle ARD, ZDF und SPIEGEL online...
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vor 18 Minuten schrieb Oneshot:
... Es wären massenweise marodierende Sportschützen mit halbautomatischen KK - Gewehren umhergezogen und hätten versucht, die Weltherrschaft an sich zu reißen.
Hast du das von SPIEGEL online?
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vor 10 Minuten schrieb German:
Jetzt verstanden?
Ja, wie schon in dem anderen Thread, danke für die ausführliche Erklärung
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Ja, es gibt wohl echt noch ein paar Lücken. Aber danke für deine auführliche Erklärung.
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vor 17 Minuten schrieb HangMan69:
warum willst du das machen?
Würde ich nicht machen, reine Theorie. Man soll ja keine schlafenden Hund wecken.
vor 17 Minuten schrieb HangMan69:hast du die lauflänge geändert (unter 42cm)?
hast du das kaliber geändert (hülsenlänge unter 40mm)?
Beides nein.
vor 18 Minuten schrieb HangMan69:wenn nein, dann kannst ohne bedenken kornträger, zweibein, quadrail usw. montieren...
hier wird es keine probleme wegen anschein geben...
Das ist auch meine Auffasung nach WaffG und AWaffV. Aber gibt halt auch immer wieder "Stimmen" die behaupten bzw. sich auf den alten §37 beziehen...
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Ja habe mich mit dem WaffG und der AWaffV vertraut gemacht, und soweit auch mal verstanden...als nicht Jurist, ABER an der ein oder anderen Stelle ist halt auch zu lesen, dass anscheinend teilweise auch der weggefallene §37 herangezogen wird, für mich unverständlich. Deshalb meine Bemerkung oben.
Möchte ja nur verstehen, wieso der eine Vorderschaft "gut" und der andere "böse" ist. Als würde das an den Geschossen die da rauskommen etwas ändern...
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vor 2 Minuten schrieb German:
Wo warst Du seit Oktober 2003?
Wie wo war ich?! Hier in D und hab die Staatsdiener bezahlt
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Am 22.9.2017 um 23:52 schrieb Schwarzwälder:
Die Endkonfiguration kann man dann per Antrag dem BKA vorlegen. I.d.R. sind dazu Fotos ausreichend. Eine Optik muss nicht montiert sein - welches Zielfernrohr/Red Dot oder Kimme&Korn
(solange keine Traggriffvisierung vorliegt) ist für die Anscheinsbeurteilung idR unerheblich. Die Beurteilung, ob die jeweilige Konfiguration vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist,
kostet 50 EUR. Mit einem solchen Bescheid kann man dann beruhigt zum Wettkampf fahren und auch die Aufsichten - die Rechtsunsicherheiten verständlicherweise ungern mit auf ihre Kappe nehmen
wollen - sind dann ebenfalls zufrieden.
Danke für den Tipp, wenn ich jetzt meine AR 15 mit A Kornträger und Zweibein montiert auf nachträglich montierter Picatinny-Rail prüfen lassen würde, und das BKA kommt zu dem Entschluss, dass die Waffe in der vorliegenden Konfiguration nicht zugelassen ist, was dann? Werde ich dann bestraft und verliere meine Waffen oder gibts nur ne Info oder einen auf die Finger?!
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Mich würde halt mal interessieren, ob die Quadrail nur für diese Waffe vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist, oder eben alle?
vor 9 Stunden schrieb German:Da wäre die nachträglich an den Rundschaft angebrachte Picatinny-Schiene nicht das Problem, aber ggf. das, was Du daran montierst. Vor verbotenen Waffen(teilen) mal abgesehen kann schon ein Zweibein wieder einen Anschein erwecken. Muss aber nicht. Auch hier ist die Beurteilung des BKA wieder ausschlaggebend. Hier gibt es Threads, wo das schon jemand durchexerziert hat.
Eine offene Visierung auf 'nem kurzen Schienenstück oben auf dem Handschutz könnte z.B. schon wieder eher gehen - es sei denn, sie ahmt z.B. bei einem AR wieder die originale Konfiguration mit Tragegriff und A-Kornträger nach.
Der Anscheinsparagraph 37 wurde doch abgeschafft? Oder wird hier mal wieder, wie üblich in D mit zweierlei Maß gemessen?
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Hallo,
kann mir mal jemand erklären warum folgende Waffe lt. BKA festellungssbescheid (s. Link) je nach Vorderschaft vom sportlichen schießen gem. 6 AWaffV ausgeschlossen ist?
wieso ist eine quadrail nicht erlaubt? Wegen dem Bösen Zubehör das man dran machen könnte?
Dann wäre es ja auch verboten an den Standardvorderschaft eine picatinny rail dranzumachen Bzw. Nachzurüsten?
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Na dann ist die Welt jetzt ja ein gutes Stück sicherer...
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vor 10 Minuten schrieb Steinpilz:
Du darfst dir jegliche Munition im eingetragenen Kaliber (oder kürzer, z.B. bei eingetragenen 12/76 auch 12/70) zulegen.
Welche Geschosse in der 12/irgendwas-Hülse sind, ist vollkommen egal.
Du solltest halt nicht mit FLGs auf Tontauben schießen ^^
Danke für die Antwort, dacht ich mir auch, war mir aber nicht mehr sicher.
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Man kann ja auch einfach kurz eine Antwort geben, sorry das man nicht alles weiß!
Bedüfrnis für Waffe die nicht im eigenen Verein nutzbar ist
in Waffenrecht
Geschrieben
Kann PetMan nur zustimmen. War auch vorher in einem Verein, der nur einen kurzwaffenstand hat. Bekam aber ohne Probleme ein Bedürfnis für eine Selbstladebüchse. Schieße mit der in einem anderen Verein als gastschutze. Von daher kein Problem, auch nicht seitens der Behörde.