Zum Inhalt springen

Nightwish

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    28
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Nightwish

  1. " Dabei wurde ein anderer 47-jähriger Anwohner, der sich ebenfalls auf seinem Balkon befand, durch Teile eines abprallenden Geschoßes am Rücken verletzt "
  2. Sorry, wenn die Fragestellung unangemessen war: Mich interessiert eher die rechtliche Schiene: "Wäre es von Nothilfe gedeckt" - schließlich stand er nicht nur auf dem Dach und hat geschrieen, sondern auch da Richtung Haus geschossen und einen (laut Pressekonferenz zum Abschlussbericht) 47-jährigen verletzt ("Während dieses Gesprächs gab David S. zwei Schüsse in dessen Richtung ab. Dabei wurde ein anderer 47-jähriger Anwohner, der sich ebenfalls auf seinem Balkon befand, durch Teile eines abprallenden Geschoßes am Rücken verletzt"). Aber ich sehe ein, dass das eher was für ein Jura-Forum wäre, ist ja auch nur eine - zum Glück - fiktive Fragestellung. Kann hier gerne geschlossen werden.
  3. Nachdem nun der Abschlussbericht des Amokläufers von München vorliegt, kam mir wieder eine Frage in den Sinn: Was wäre wenn! Ihr kennt sicher alle das Video des Anwohners, der von seinem Balkon zum Attentäter herunterschreit. Stellt Euch vor, ihr seid Sportschütze oder Jäger, habt einen Waffenschrank mit einer Büchse daheim und würdet von diesem Gespräch mitbekommen. Ihr habt auch im Radio gehört, dass es einen Amokläufer gibt und bereits zahlreiche Tote. Würdet ihr die Büchse aus dem Tresor holen und versuchen, den Attentäter mit einem gezielten Schuss von weiteren Taten zu stoppen? Ich selber wohl eher nicht, aus Angst vor Konsequenzen. Würde mich wohl eher so schnell wie möglich vom Balkon entfernen. Mich würde aber interessieren, wie ihr das seht!
  4. Ich schmolle nicht; ich finde es nur nicht besonders höflich und hilfreich, einen Thread mit aussagelosen Antworten aufzublähen. Damit darfst auch Du Dich gerne angesprochen fühlen. Immerhin hat Alzi sich im Nachhinein bemüßigt, seine Beiträge noch zu editieren und wenigstens ansatzweise gehaltvoll zu gestalten. Dafür vielen Dank @alzi.
  5. Im Zweifel urteilen über die Zuverlässigkeit irgendwelche Sachbearbeiter, die keine Sachkundeprüfung haben, und manchmal auch nicht unbedingt gesunden Menschenverstand. Ich finde es daher legitim, über diese Frage nachzudenken. @Hilli vielen Dank! Endlich eine vernünftige Antwort
  6. Ich bedanke mich bei Dir für Deine hilfreichen Beiträge. Dank hilfsbereiter Nutzer wie Dir ist das Forum wirklich privilegiert. Vielen Dank dafür!
  7. Anstatt Dich hier so dämlich aufzuführen, könntest Du uns auch mit Deiner Weisheit erleuchten, und uns erklären, ob der Transport Deiner Ansicht nach von A nach B vom Bedürfnis nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG umfasst ist. Aus dem Gesetz geht das nämlich nicht hervor, selbst wenn man es so hervorgehoben liest wie Du.
  8. ...bis auf die Frage nach den Umwegen. Denn A - B - (mehrere Tage Pause) - Schießstätte ist ja theoretisch ein Umweg. Daher die Frage.
  9. Hi, ja, in beiden Gebäuden Tresore mit WK 0. Es sind jeweils Wohnungen in bewohnten Gebäuden.
  10. Bei der Sachkundeprüfung hatten wir sowas gelernt wie "nur auf dem direkten Weg transportieren, keine Umwege". A -> B -> Schiessstätte ist zumindest nicht der direkte Weg. Daher die Frage. Wie wurde das Euch denn beigebracht?
  11. Hallo, ist der Transport von Hauptwohnsitz A zu Nebenwohnsitz B erlaubt, wenn man vorhat, in den Tagen nach dem Transport eine Schiessstätte in der Nähe von B zu besuchen? Ist der Rücktransport von B zu A wieder erlaubt? Auf diese Weise könnte man ja dauernd die Waffe zwischen A und B transportieren?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.