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bud-wei-ser

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Beiträge von bud-wei-ser

  1. Morgen, ich hab hier mal was zu berichten wie Behörden mit dem Urteil umgehen:

     

    Bei uns im Verwaltungsbereich gab es gestern von einem Dienststellenleiter ( selbst Jäger ) eines Einsatzzuges eine Stellungnahme wie von Seite der Behörde ( UJB, Polizei ) mit dem Urteil umgegangen werden soll. Vorweg: Es gab eine Dienstbesprechung mit seinem Stellvertreter bei Der Stadt und dem Landratsamt über die Auslegung.

    Grundsätzlich verhält es auch hier so, dass ein Führen ( auch am Schiesstand ) abgeraten wird. Bei einer Kontrolle durch die Polizei ( ob sich allerdings alle Dienststellen hier dem auch anschliessen ist nicht ganz sicher ) soll nur eine Meldung an die UJB/ LA erfolgen die "nur" eine Verwarnung ausspricht. Auch die OJB stellt sich hinter dieser Vorgehensweise ! Die Waffe kann somit behalten werden.

    Erfolgt wie auch immer eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft wird mit ziemlicher Sicherheit die Waffe eingezogen. Ein Verlust der Waffe ist damit aber noch nicht erfolgt. Ein wieder bekommen erst mal schon.

    Wie man sieht herrscht selbst unter den Behörden große Unsicherheit wie mit dem Urteil umgegangen werden soll. Es wird darauf gewartet, dass dies über ein entsprechendes Gesetz geregelt wird. Hier ist dann sogar eine 4+1 Regel im Gespräch ! ( ist zwar noch Zukunftsmusik - aber zumindest wird darüber nachgedacht dies so umzusetzen )

     

    Gruß

     

  2. Oh ... einig Vater(Waffenbesitzer)land !!!!

    Der eigentliche Grund für den Thread war doch ( zumindest war ich der Meinung ) ein BVerG Urteil, das für jagende ( noch !) Besitzer eines HA mit wechselbarem Magazin erheblichen Einfluss hatte ....

    Ein Urteil das Betroffene eher einen als wie hier sich darstellend, entzweit ! Man kann den Eindruck gewinnen, dass WIR ( als Besitzer eines HA mit wechselbarem Magazin erlaube ich mir das Wort WIR zu benutzen) keine Front gegen Waffen mehr brauchen.

    Der unerwartet tiefe Eingriff in den legalen Waffenbesitz war mit Sicherheit kein versehen .... wie tief eine Antiwaffenfront vorgedrungen ist, sollte eigentlich eine einheitlich massive und geballte Abwehrfront hervorrufen ! Ein neutraler Mitleser, würde eher den Eindruck bekommen, dass mit den da was nicht stimmen kann !

    ... oder man kann schon fast den Eindruck gewinnen, ob sich solche ( zurück in die Steinzeitantiwaffenfront ) hier auch rumtreiben, um gezielt Unfrieden zu stiften ???

    Egal wer sich hier wie auch immer engagiert, verdient unsere bedingungslose Unterstützung ! Auf keinem Fall ständige Fusstritte und Angriffe, welche auch noch in einer nicht mehr akzeptablen Form vorgetragen werden !

    Gruß und eine schöne Woche

  3. Ab dem 01.04.2018 (das Datum ist kein Witz) ist "der Schuß auf Schalenwald" in der neuen Fassung des §18 BJagdG nur noch mit "zertifizierter" Munition zulässig. Soweit ich als blutiger juristischer Laie den gegenwärtig zirkulierenden Entwurf verstehe, kann ein Gericht daraus unter Hinzuziehung der anderen relevanten Bestimmungen des neuen §18 BJagdG ein generelles Besitz- und Erwerbsverbot für alle anderen Munitionsarten für Jäger stricken - quasi analog zu den Geschehnissen mit den zweischüssigen Magazinen jetzt in Leipzig.

    Und: Auch ein privater Wiederlader "stellt" gemäß diesem Entwurf Munition "her", muß seine Rehwildpatrone, so er nicht vor dem Kadi enden will, vor dem Schuß auf Wild also "zertifizieren" lassen (für teuer Geld).

    Man korrigiere mich hier bitte von fachlich versierterer Seite, falls ich Unsinn geschrieben habe.

    .... gibt´s hier genauere Info zu diesem Thema ....???

  4. Jeder Richter ist doch "irgendwie" durch private Umstände "befangen" und wenn es nur seine sportliche Aktivität, seine privaten Interessen oder auch der Umgang mit Freunden ist.

    Morgen,

    das ist aber grade bei einem Bundesrichter nicht der Auftrag ! Wenn er der Art voreingenommen ist ( das muss ihm dann auch unterstellt werden ) hat er in dem Amt nichts zu suchen !

    Gruß

  5. Signor Munki, es geht doch nicht darum wer einen HA braucht und wer nicht. Es geht ums große Ganze, wir wollen haben was wir haben wollen. Da hat sich keiner in irgendwelchen Kategorien einzumischen die keinen Sinn ergeben.

    Und es gibt meines Wissens nach genug Jagdgemeinschaften die den HA nicht abgeneigt sind. Von daher gibt es zu diesem Thema "den Jäger" gar nicht.

    Tellerrand und so.

    Geh doch mit der Keule jagen.

    Morgen,

    sehe ich mittlerweile auch so. Da etwas andere Aussehen HA LW finde ich! auch nicht so notwendig. Nur verlangt diese Entwaffnung in kleinen Schritten ein entschiedenes entgegentreten ! Da noch so kleine Einschnitte einen neuen Standard geben, und hier geht's dann nur weiter voran, zurückgenommen wird nichts ! ( hier kann man das Honie Zitat sehr gut anwenden )

    Diese Waffen stellen an sich keine Bedrohung dar, und wurden auch nicht als solches missbraucht !!! Sie werde nur für der Allgemeinheit dienende Argumentationsgrundlage missbraucht, dass ein Verbot ein Sicherheitsgewinn darstellen soll.....jedenfalls wird das von den Gegner im fälschlicherweise und ohne Grundlage ins Feld gebracht !

    Es gab mittlerweile doch genug Ansätze, die weit mehr verfolgungswürdig wären, illegale Kriegswaffen aus dem Kosovo oder Bosnien ( welche auch nachweißlich für Attentate verwendet wurden ) einziehen zu lassen. Hier müsste auch auf politischer Ebene entsprechend Druck ausgeübt werden, dass die Waffen nicht für einen Appel und ein Ei verscherbelt werden.

    Ein legaler Waffenbesitzer ist natürlich hier weit einfacher zu kriminalisieren oder zu diskreditieren !

    Ein zurück lehnen von Nicht betroffenen wie Schützenverbänden oder Nichtbesitzer von HA halte ich für fatal ! Auch bei denen gibt's was im Schrank was früher oder später nicht mehr konform erscheint !

    Grüße ...

  6. Morgen,

    ich finde es langsam - wie halt immer bei sehr "speziellen" Vorkommnissen - dass man wem auch immer, hier mal wieder die verschiedenen Verbänden zum Sündenbock abstempelt. Viele der hier ehrenamtlich arbeitenden (wie ich finde machen auch gute Arbeit!), wäre mehr geholfen, wenn Sie unterstütz ( auch moralisch ) und nicht immer als das eigentliche Problem dargestellt würden.

    Das Urteil sollte uns einen - aber keinesfalls in eine Akt der Selbstzerfleischung! Unsere "Feinde" sind weiß Gott schon mächtig genug, damit wir Ihnen noch sehr hilfreich zur Seite stehen...

    Gruß

  7. Morgen...

    ich - wie auch viele andere - werden es wie carcano empfohlen hat, mit der gebotenen Ruhe (noch) handhaben. Da die vermeintlich (einzige) Lösung das BJgG mit dem § 19 sich herauskristallisieren sollten, sehe ich hier genau solche Fallstricke! Wir haben es hier mit genauso "mächtigen Feinden" der Jagd zu tun ( Man sollte sich nur mal das "Wildtiermanagment" in NRW, RLP,BaWÜ, NS, Hessen, Thüringen..... anschauen, wer hier Pate gestanden ist). Hier werden sich die großen sog. Naturschutzverbände drauf stürzen - wenn sie es nicht schon getan haben, nicht nur auf Landesebene sondern dem Gesetz auch auf Bundesebene ihren Stempel aufzudrücken. Deren Standpunkte sind ja hin reichlich bekannt. Ein weiteres Entmachten der privaten Jagd, auch über solche Umwege wie Waffenrechtsverschärfungen, sind mit Sicherheit Wasser auf deren Mühlen.

    Auf die IM Konferenz ( man schaue sich nur mal die Zusammensetzung genau an ...) gebe ich schon gar nichts, dass sich selbst Mittelfristig hier was ändert. Ich glaube die, wenn ich mich nicht ganz irre, Verwaltungsvorschrift zu damalig neuen WaffG hat bescheidene 6! Jahre gedauert.

    Bis wieder Rechtssicherheit im Umgang mit HA besteht ( wie auch immer dieses "Ergebnis" ausschauen soll ), sind ähnliche Zeiträume gar nicht so abwägig !

    Meine Hoffnung ruht auf eine einige ! und mächtige Lobbyarbeit, damit dieses Urteil in seinem ungewöhnlich eigenmächtigen Umfang doch noch halbwegs relativiert wird. Eine Spende (wie viele aus meinem Umfeld auch ) für einen Prozess liegt schon beiseite.

    Gruß

  8. Genau. Wenn der BJV tatsächlich etwas erreichen will, dann soll er DEN Paragraphen ändern, den die Wir-jagen-mit-Repetieren-und-brauchen-HA-sowieso-nicht-Fraktion aufrecht erhalten hat. Ob es jetzt waidmännischer ist, verletztes Wild laufen zu lassen, oder durch einen schnellen 4. Schuß zu erlösen, kann man doch monatelang diskutieren. Gerade jetzt, wo die Schwarzwildjagd eher schon etwas von Schädlingsbekämpfung hat.

    ... eher das Rehwildgemetzel ( Jagd .......?? nein )

  9. Glücklicherweise ist das Landwirtschaftsministerium in CSU-Hand. Auch wenn Bayern heute die entsprechende Verordnung an die Behörden verteilt hat, brodelt das dort ganz gewaltig im Hintergrund. Insofern hoffe ich auf eine entsprechende Einflussnahme der Bayern, wo die Zahl der Jäger doch recht hoch ist.

    Beste Grüße

    Empty8sh

    Wieso ist das Glücklicherweise ...? Wenn man sich die Entwicklung hier in Bayern sieht, erkenne ich kaum einen Unterschied zu den grünideologisierten Musterländer wie in NRW, RPflz., BW etc.

    Hier haben nur noch die Schlächter übelster Sorte ( man kann es auch gediegener ausdrücken : Bay. Staatsforsten ) - fest mit der Ideologie der ÖJV ( genau weiß man nicht wer von wem abschreibt... ) eins, das Sagen.

    Hier wird das Jagdrecht sowie das Tierschutzrecht der Art niedergetrambelt, dass ein Interesse an der Jagd nicht mit ausgeprägtester Fantasie erkannt werden kann. Maßlose Abschusszahlüberziehungen, Hetzjagden mit "treuen" schussgeilen Schlächtern ( der Bergriff Jäger verbietet sich hier ), Diffamierung und Hetze bei Waldbegehungen, Schonzeitvergehen.... die Liste könnte man noch unendlich fortsetzen, sind bei uns das Tagesgeschäft !

    Sag mit was da gut sein soll, das dies alles unter der Führung der CSU gedudelt ja gefördert wird ???? Der gesetzlich Verankerte Begriff "Wald vor Wild" hat hier seinen Ursprung...

    Sag mir wie soll so eine Regierung plötzlich die Jagd als bayerisches Kulturgut ( welche allgemein bekanntlich auch mit Waffen betrieben werden kann ) wieder erkennen ?

    Ich kann keinen Ansatz finden, dass sich hier noch jemand das linksgrün hochsensibilisierte(keine Waffen in private Hand) Waffenrecht angreifen, das von der vollkommen links beeinflussten Presse umgehend wieder zerrissen wird ....? "Unser" Landwirtschaftsminister hat kein - überhaupt kein Interesse sich hier zu hervorzuheben ! Hier bin ich wirklich kein Optimist mehr, und das ist mir normalerweise ganz schwer zu nehmen ...

  10. Was Sauer da schreibt ist lächerlich.

    ABER

    die zu wahrende Frist ist gewahrt, gestern abend um 23.45 Uhr ist das Bundesverwaltungsgerich von mehreren

    Rechtsanwälten gleichzeitg gerügt worden.( per Fax , mail, und Brief ) Sprich es kann weiter gehen.

    Nächste Woche wird ein Konto eröffnet auf das Geldspenden eingezahlt werden können, so das wir genügend finanzielle Mittel

    sammeln können um den Gang vors Verfassungsgericht zu finanzieren. Über diese Mittel wird eine allen bekannte

    und über jeden zweifel erhabene Person wachen, die mit uns nichrt das geringste zu tun hat. Mehr dazu aber erst nächste Woche wenn

    alles in die Wege geleitet wurde und eine Bankverbindung bekannt gegeben werden kann.

    Frank

    Als Laie würde mich interessieren, was das für eine Folge hat, so eine Rüge ....

    Spenden würde ich auf jeden fall ....

  11. Bei uns in Bayern wurde folgendes Schreiben an die Regierungen zur Weiterleitung an die Kreisverwaltungsbehörden überstellt:

    Kurzfassung ....

    Hier wird Bezug genommen aus das Urteil des BVerwG in Hinblick auf das Waffenrecht.

    als letztes heißt es da:

    Vor diesem Hintergrund bitten wir die Waffenbehörden:

    - vorerst keine Waffenerlaubnisse für die vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betroffene Waffen zu erteilen;

    - bereits wirksam erteilte Waffenerlaubnisse aber in Hinblick auf die nicht abgeschlossene Auswertung entsprechend $ 45 Abs. 3 WaffG vorerst nicht zu widerrufen.

    mfg ...

    gez.

    ...

    Ministerialrat

    Sind bei euch ähnliche Schreiben aufgetaucht ( rein interessehalber ) ???

    Gruß


    Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass der ganze Ablauf raffiniert eingefädelt worden ist.

    -Gerade in letzter Instanz ein Urteil mit einer Begründung, welches über den anhängigen Fall mehr als hinaus geht.

    - Geschickt am Gesetzgeber vorbeigemogelt.

    -Weitreichende Auswirkung auf alle Jäger, die einen HA besitzen.

    -Enteignung vom Feinsten.

    -Kommt den Wünschen in Brüssel sehr entgegen.

    -Austesten, wieviel Widerstand zu erwarten ist.

    -Mittlerweile Anweisungen "von oben" an die Waffenbehörden und Landratsämter.

    Für meinen Geschmack zu viele "Zufälle".

    Habe ich Grade eine Zitat vom Innenministerium beigefügt, das ich in der vollständigen Version habe... die Maschinerie kommt in Gang ....

  12. Ist es eigentlich logisch, dass Waffenhersteller ( mein BüMa hat von der Firma Sauer ein entsprechendes Schreiben bekommen ) Waffenhändler jetzt schon die Empfehlung aussprechen, den Verkauf von SLB mit wechselbaren Magzin einzustellen ?

    Der Urteilsspruch ist ja zwischen zwei Parteien gesprochen worden, also ist er doch noch nicht als allgemein gültiges Recht anzusehen ? oder ?

    Gruß

  13. Ist es eigentlich wirklich so schwer, die richtigen Akronyme zu verwenden? Dieses Gericht hier kürzt sich BVerwG ab. Die Verfassungsbeschwerde geht an das BVerfG. Ein Gericht namens BVG gibt es nicht.

    Man möge mir diese Nachlässigkeit verzeihen....

    Ansonsten vielen Dank für die sehr ausführliche und entsprechend interessante Antwort !

    Meine Frage zielte aber ein wenige auf was anderes .... Es könnte ja jetzt du dem Fall kommen, dass ein SB einer UJB etc. einem Jäger den Eintrag einer SLB verweigert. Der Instanzenweg wäre dann doch (falls die Klage bis dahin zugelassen wird) wieder beim BVerwG ! landen ? Das heisst, beim dem jetzt diese Entscheidung fällenden 6. Senat .. oder ? Ich geh mal davon aus, das wird wieder viele Jahre dauern ( der vorliegende Fall war ja auch, ich hoffe ich liege hier richtig von 2011). Viele Jahre in der auch viel Rechtsunsicherheit herrschen würde....

    Den Gang zum Bundesverfassungsgericht kann hier jeder dieses Urteil versuchen anzufechten ? oder nur die jetzt betroffenen Parteien ?

    Gruß

  14. ... ich möchte hier nur mal für mich etwas in die Zukunft schauen.... gesetzt dem Fall, ein bis dahin im Glauben befindlicher Legal-Waffenbesitzer mit nötigem Kleingeld, Sitzfleisch gepaart mit ebenso dickem Durchhaltevermögen, wehrt sich gegen eine gegen ihm ausgesprochene "Enteignung" ( was ich in NRW oder BW durch aus für möglich halte .... ) seiner SLB.

    Der Instanzenweg wäre dann wieder der gleiche... der Ende des Weges würde ja so weit ich dies verstanden habe, wieder vor dem BVG enden.

    Würde eigentlich der gleiche Senat (die gleichen Personen )über diese Sache Entscheiden ???

    Gruß

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