

Ablaze
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Um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, muss ich aber sicherlich auch regelmäßig einen Jagdschein lösen?
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Jagdschein scheint mir bisschen viel Aufwand, da kann ich dann auch einfach die paar Mal schießen gehen.
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Danke. Ich sehe damit summa summarum zwei Möglichkeiten: 1. Ich behalte die Waffen (stelle sie bei meinen Eltern unter o.ä.) und schaue eben, dass ich ausreichend schießen gehe, damit mir der Verband das Bedürfnis weiter bescheinigt (evtl. reichen ein paar Wettkampftermine). 2. Ich verkaufe die Waffen und verliere mittelfristig meine WBK und kann dann eben nur noch mit jemand mit schießen gehen.
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Bei der Sachkunde war soooo viel Info, dass ich tatsächlich bei den Sachen, die für mich nicht relevant waren (ich bin kein Jäger) nicht so genau hingehört habe. Die Waffen wären ja wirklich seine, er würde damit auch schießen usw. - also nicht wirklich eine Einschränkung. Danke.
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Ich meinte mit "Ausleihen" jetzt das Ausleihen auf Leihschein. Also zum Kumpel fahren, Waffe ausleihen, alleine zum Schießstand, wieder zurückbringen. Wenn ich dafür den passenden Eintrag in der WBK brauche, nützt das natürlich in der Tat wenig. Kann denn ein Jäger (noch ohne WBK, aber bestandene Jägerprüfung) mir Vorderschaftrepetierflinte, AR-15 und 9mm-Pistole abkaufen? Also bekommt er dafür problemlos eine grüne WBK?
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Ja? Warum? Damit würde ich doch meine grüne WBK bedürfnisunabhängig behalten können?
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In Berlin ist mir das nicht bekannt.
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Das war ja auch meine Überlegung. Es ist auch irgendwie blöd, wenn man mangels Übung nicht besser wird. Wenn man 2x im Jahr schießen geht, kann man es eigentlich auch gleich lassen. Ich würde aber gern die WBK behalten, damit ich mir eben wenigstens problemlos Waffen leihen kann, wenn ich mal zu Besuch bin. Die 12 Monate ohne WBK waren echt nervig. Weiß ja nicht, wie das bei Euch so ist, aber wir haben kein Vereinshaus oder so, sondern man trifft sich einfach nur auf einem gemieteten Stand. Muss also immer schauen, dass jemand da ist, der einen dann schießen lässt, etc. Furchtbar umständlich, Wartezeiten auf dem Stand usw.
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Geht ja auch gar nicht, wie ich schon ausgeführt habe. Also selbst wenn man irgendwas mit dem EFWP "basteln" wollte, würde es nicht funktionieren, da Schießen im Ausland für das deutsche Bedürfnis irrelevant ist.
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Es gibt keinen Erst-/Zweitwohnsitz im Ausland. Das ist eine deutsche Erfindung, gibt es nur im Inland. Entweder man hat einen deutschen Wohnsitz oder nicht. Wenn er also einen "Erstwohnsitz" im Ausland hat, dann ist sein "Zweitwohnsitz" in Deutschland ein ganz normaler "zweiter" Erstwohnsitz (da ja nur ein Wohnsitz in DE vorhanden ist).
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Ja, wie ich schon ganz am Anfang schrieb, so handhabt das die Behörde in Berlin auch. Die ist aber leider nicht mehr zuständig. Die Behörden interpretieren das Gesetz wohl unterschiedlich und der Anwalt, den ich gesprochen hatte, meinte, man könne da nix machen ("Nur weil Berlin das so lax handhabt, können Sie nicht fordern, dass jede andere Behörde das auch so macht").
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Halbautomaten sind in Norwegen seit Kurzem illegal. Für die Einfuhr benötigt man einen Grund (nein, "ich will halt lieber hier schießen gehen" ist kein Grund). Man benötigt eine offizielle Einladung zu einem Wettkampf z.B. Man kann nicht einfach bewaffnet durch die Gegend reisen, nur weil man einen EFP hat. Dazu jedes Mal dann Zollformulare ausfüllen, mit den Grenzbeamten sprechen, Gepäck aufgeben und Gebühren zahlen. Ich habe über 120 Flüge im Jahr. Die Waffen nehme ich dann wohl am besten immer zum Kunden mit ins Büro. Hat ja jeder Kunde einen zugelassenen Waffenschrank für den Fall, dass der Berater seinen in dem Land illegalen Halbautomaten mitführt. Ich bin nicht an einem festen Ort, sondern dauernd woanders. Das einzige, was relativt konstant ist, ist, dass ich nicht in Deutschland bin. Aber sicherlich interessiert es die deutsche Behörden nicht, dass meine in Deutschland registrierten Waffen überhaupt nicht in Deutschland sind, sondern einfach fröhlich mit mir 120 Flüge im Jahr quer durch die Weltgeschichte machen. Ein deutscher Verband erkennt außerdem Termine im Ausland nicht an für das Bedürfnis (wohl weil man schlechter die Echtheit der Schießbucheinträge nachprüfen kann etc.), außerdem ist ja auch nicht wirklich plausibel, dass man IN DEUTSCHLAND Waffen benötigt, wenn man eh nie in Deutschland schießt, insofern also logisch. Kurzum: nicht hilfreich. Ich werde die Waffen vermutlich erst mal bei meinen Eltern unterstellen und versuchen, wenigstens 3-5x im Jahr nach Deutschland zu kommen und Wettkämpfe zu schießen o.ä., damit mir der Verband weiter das Bedürfnis bescheinigt.
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Zwar sowohl sachlich falsch als auch für meinen Fall überhaupt nicht praktikabel (ganz offensichtlich nicht mal den Thread gelesen), aber schön, dass Du auch was kommentiert hast.
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Wozu soll man ein Bedürfnis haben, in DE Waffen zu haben, wenn man nur im Ausland mit ausländischen Waffen schießt?
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Der Verein muss doch das Bedürfnis bescheinigen und nicht nur die Mitgliedschaft. Und das tut der Verein auch nur, wenn das Bedürfnis besteht, wofür die passive Mitgliedschaft nicht ausreicht.
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Danke!
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Nein, weil es nicht als "überlassen" zählt, wenn man selbst jederzeit eingreifen kann. Den genauen Wortlaut des Gesetzes habe ich aber nicht mehr im Kopf.
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Ja, das ist klar. Ich habe halt bei der Sachkunde gelernt, dass ich eine Waffe einer anderen Person nur überlassen darf, wenn sie eine WBK hat.
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Dann behauptest Du Quatsch und hast vermutlich keine WBK.
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Das war mir neu, danke. Ich weiß halt noch aus meiner Zeit, als ich noch keine WBK hatte, dass z.B. Stände mit Mietwaffen immer die WBK als Voraussetzung hatten. Wir haben zwar Vereinswaffen, aber das ist immer ein Riesenaufwand, da es keine zentrale Lagerung gibt. Deshalb bin ich eben echt froh, eigene Waffen zu haben.
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Ja, um alleine schießen zu können. Aber zum Schießen benötigt man halt auch eine Waffe. Und ohne WBK kann man schlecht mit der Waffe allein sein. Ich bin im BDS, frage mal beim Verband nach.
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Die WBK ist doch Voraussetzung, dass einem Waffen ohne Aufsicht überlassen werden können...? Sonst ist man ja nur regulärer Gastschütze und die Aufsicht muss jederzeit eingreifen können, etc. Die Aufsichtsbescheinigung ist natürlich nur relevant, damit man alleine auf dem Stand sein kann.
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Da steht doch, dass es zulässig ist...? Und bei Auswanderung gibt es ja sogar einen guten Grund, dass die Behörde vermutet, dass das Bedürfnis entfallen ist.
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Das war ja auch meine Überlegung. Bis auf den Quatsch mit der Lupi (von AR-15 ist es schon ein Unterschied). Aber es ist halt einfach erheblich einfacher, wenn man eine WBK hat, das weiß ich noch aus den Zeiten, wo ich selbst keine hatte. Selbst wenn Mietwaffen vorhanden sind, haben Stände oft keine Kapazitäten für die Aufsicht, sprich, ohne WBK und Aufsichtsbescheinigung kann man nicht mal Waffen mieten. Ja, man kann mit Vereinskameraden schießen gehen, aber das ist alles furchtbar nervig (immer warten, bis man dran ist, etc.). Würde deshalb schon gern wenigstens einfach Waffen auf Leihschein holen und selbst damit zum Stand fahren können, etc. - und wer weiß, vielleicht komme ich ja doch noch mal zurück, will die Waffen doch ins Ausland mitnehmen, etc. Ich will mir halt jetzt nichts verbauen - außer es ist einfacher meinem Kumpel die Waffen zu verkaufen, dann würde ich das Geld natürlich schon nehmen.
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1. Die Sachbearbeiterin beim BVA schrieb dazu: Da ich diese Prüfung aufgrund des Zuständigkeitswechsels vorgezogen habe, ist die nächste Überprüfung (auch des Bedürfnisses) erst wieder in drei Jahren , also im März 2020. Hatte auch einen Anwalt für Waffenrecht kontaktiert, der meinte, das ist alles schon richtig so. Wenn Berlin das lockerer auslegt, ist das deren Ding. Hast Du mehr Infos zu dem Urteil? 2. Nun ist ja schon die Frage, wann bei mir die "drei Jahre ab Erteilung sind". Erteilt wurde die WBK 2015, müsste also 2018 sein. Allerdings gab es durch den Wegzug den Zuständigkeitswechsel, deshalb erst wieder Regelüberprüfung 2020 (s.o.). Ich werde mal noch mal mit meinem Verband sprechen.