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PeKron

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Beiträge von PeKron

  1. vor 3 Minuten schrieb gunvlog:

    Also, es liest sich so, die Behörde von Reuls Bereich möchte, dass bei einem Neuantrag nachgewiesen wird, dass man einen Tresor mit mnemoschen Schloss hat und wenn kein mnemosches Schloss, dann „muss“ ein weiteres Behältnis in gleicher oder besserer Sicherheitsstufe nachgewiesen werden, wo der Schlüssel verwahrt wird und der über eine mnemonischen Schloss verfügt.

    Der Notschlüssel, wenn beim Primärtresor vorhanden wird als normaler Schlüssel gesehen, da damit per Schlüssel der Tresor geöffnet werden kann. Daher stellt sich meiner Meinung nach diese Frage nach einer Unterscheidung zwischen Schlüssel und Notschlüssel schlichtweg nicht und es ist am Ende auch nicht zielführend immer wieder die Diskussion in diese Richtung zu lenken.

    Schlüssel ist Schlüssel und ist laut OVG Münster entsprechend aufzubewahren.

    Statt die Interpretationsmaschine anzuwerfen hätte man auch einfach mal kurz auf der Website der Polizei des Rheinisch-Bergischen-Kreises nachschauen können:

    "Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit einem seit dem 23.10.2023 rechtskräftigen Urteil (Az. 20 A 2384/20) die gesetzlichen Anforderungen für eine sichere Verwahrung von Schlüsseln für Waffenschränke mit Schlüsselschloss konkretisiert. Die nach dieser Rechtsprechung geltenden Anforderungen können Sie dem Merkblatt des LKA NRW vom 08.02.2024 entnehmen, welches auf dieser Seite im Downloadbereich hinterlegt ist. Den Erstanträgen auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist daher ab sofort ein entsprechender Nachweis der Schlüsselaufbewahrung vorzulegen. Ohne diesen liegt kein geeigneter Nachweis zur sicheren Aufbewahrung vor, mit der Folge, dass die waffenrechtliche Erlaubnis nicht erteilt werden kann."

    Quelle: https://rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw/artikel/waffenrecht-16

  2. vor 11 Minuten schrieb heinzaushh:

    Mich wundert das hier jedes Schreiben jeder Behörde aufs neue aufgedröselt wird.

    Wer den thread verfolgt hat ( oder mal mit dem Lesen einige Seiten vorher anfängt) bemerkt durchaus das lediglich eine Behörde von der anderen abschreibt, bzw. das es immer um den gleichen Wortlaut und Inhalt geht........

    Du, hab ich. Aber ich glaube die Frage war legitim. Zumindest schadet es nicht, wir sind hier sowieso bei Seite 47 und weit entfernt von einer knackigen, faktenbasierten Diskussion ;)

    Aber danke für deine Kritik. Immer gerne.

    • Gefällt mir 1
  3. Gerade eben schrieb thomas.h:

     

    Die Behörde verlangt das nicht, weil ja die Behörde in ihrem Schreiben so einen Fall (mehr als ein vorhandener Waffenschrank) gar nicht vorgesehen hat.

    Das Level, auf dem wir hier interpretieren müssen, erstaunt mich doch mit jedem neuen Schriftstück aufs Neue. 
    Aber ja, das könnte man so sehen. Klarheit habe ich wohl nur, wenn ich das mit meinem SB kläre. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass die Behörde das ernst meint, also klingt deine Interpretation schon plausibel.

    • Gefällt mir 1
  4. vor 12 Minuten schrieb thomas.h:

     

    Ich weiß nicht, was an dem Text mißverständlich sein soll?

     

    Steht doch da ganz klar:

    Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloß .... - zur Aufbewahrung des Schlüssels

    oder

    Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloß .... - zur Aufbewahrung der Schußwaffen und Munition

     

    Also entweder man will seinen alten Schlüsselschrank behalten und die Waffen weiterhin darin lagern - dann einen zusätzlichen Schlüsseltresor kaufen.

    Oder man will nur einen Schrank, dann aber halt den alten Schlüsselschrank nicht mehr nutzen und alle Waffen in den neuen mit biometrischem- oder Zahlenschloß.

     

    Schließlich geht die Behörde davon aus, daß niemand mehr als einen Waffenschrank besitzt, in dem Text wird ja nur vom Besitz eines Waffenschranks oder der bereits vorhandene Waffenschrank (Einzahl) geschrieben.

    Deswegen ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Schlüsseln in dem Schreiben gar nicht erst berücksichtigt.

    Hallo,

     

    na was daran mißverständlich ist, siehst du doch an meinem Beispiel. Inhaltlich bin ich dir für deine Äußerung sehr dankbar - das ist eine neue Interpretationshilfe.
    Aus deiner Perspektive wäre das also so, dass es sich hier an Leute richtet die nur einen Waffenschrank haben? Sprich, in meinem Fall könnte ich guten Gewissens die Schlüssel und Schusswaffen gemeinsam im 1er lagern?
    Die Altschränke nutze ich natürlich weiter. Mein Altbesitz wird ja durch den einen Mini-Schrank nicht obsolet. 

    Liebe Grüße

  5. vor 4 Minuten schrieb karlyman:

     

    Ist es auch.

    An welcher Stelle und auf welcher Rechtsgrundlage verlangen die das?

    So ein eigengebastelter Textbaustein ist ggf. Schall und Rauch.

    Wesentlich ist, dass die Schlüssel sicher verwahrt werden. Und das werden sie, völllig egal ob im 0er/1er-Schrank nun ebenfalls Waffen drin sind oder nicht.

    Dann hier gerne nochmal das ganze Merkblatt, so wie es Wuppertal zur Zeit verschickt:

     

    2024-03-05 12.44.35.jpg

  6. Wuppertal schickt auch raus.

    Beiliegend das "Merkblatt":

    image.thumb.png.5a4687d6dcaf1011c9ffca6ea2959c21.png

     

    Diesen Blödsinn habe ich nun bereits an anderer Stelle gesehen.

    Ich habe nun einen 1er Tresor, fest verankert mit der Wand, zur Aufbewahrung meiner Schlüssel für meine 4 A/B & B-Schränke. Im 1er habe ich nun auch zwei KW liegen.

    Ist es ernsthaft so, dass die Behörde nun verlangt, dass ich diese zwei KW im B-Schrank lagere? Das ist doch totaler Blödsinn.

     

    Wie wäre es denn, wenn ich schon immer einen großen 1er und einen B-Schrank gehabt hätte und den Schlüssel für den B-Schrank schon immer im 1er aufbewahre? Sollen sich so Leute dann noch einen zusätzlichen Schlüsseltresor nur für den B-Schrank holen, obwohl die maximale Schutzklasse schon im Haus verfügbar ist?

    Mir fehlt hier absolut die Rechtsgrundlage und selbst der Interpretationsspielraum ist ausgereizt. Ich würde gerne bei der Behörde nachfragen, will aber vorher noch abwarten bis meine zwei Anträge durch sind, bevor ich die Welle mache. Hat jemand in dieser Sache schon seine Behörde kontaktiert und kann ggf. für Aufklärung sorgen?

     

     

  7. Hallo,

     

    ich beabsichtige eine Waffe von einem Vereinskollegen zu erwerben.

    Auf dem neuen Antragsformular wird nun die NWR-ID gefordert (P, E und W).

     

    Überwiegend lese ich online, dass die NWR-ID nur für Händlerkäufe/Verkäufe benötigt wird und nicht für Privatverkäufe.

    Einige Beiträge lassen mich aber auch zweifeln. Vor allem fordert das PP Wuppertal explizit der Angabe.

     

    Problem an dieser Stelle: Ich habe meine IDs, der Verkäufer nicht. Mein Voreintrag läuft in 4 Tagen ab, die Waffe wollte ich jetzt recht kurzfristig übernehmen.

     

    Kann mir da jemand eine belastbare Info geben? In den vielen Infoblättern ist zwar immer davon die Rede das die NWR-IDs nicht als Legitimation nötig sind - da steht aber nichts von der Anzeige bei der Behörde.

     

    Danke!

  8. Mein Lieblingswitz? Gute Frage.

    Wie wäre dieser hier:

    Ein Mann wird bei einer Verkehrskontrolle von einemPolizisten angehalten. Plötzlich zückt der Polizist seine Waffe, zielt und fragt: “Wo ist das kleine Mädchen?”

    Der Mann ist total perplex und meint: “Welches kleine Mädchen?”

    Der Polizist entsichert und wiederholt: "Verdammt, wo ist das kleine Mädchen?"

    Der Mann im Auto völlig aufgelöst und verunsichert: “Ich weiß nichts von einem Mädchen ...”

    Der Polizist wird jetzt richtig wütend und schreit: “ZUM LETZTEN MAL, WO IST DAS KLEINE MÄDCHEN?”

    Der völlig verängstige Mann im Auto fängt an zu weinen und weiß nicht was er sagen soll.

    Da lächelt auf einmal der Polizist und sagt: “Na da ist ja das kleine Mädchen!”

  9. Hallo,

    ich hab nun schon bei Google und auch hier im Forum gesucht.

    Auch in den Forenregeln kann ich nichts finden.

    Ich kann auf keinerlei Namen hier im Forum klicken. Somit kann ich auch keine PM versenden. Ich denke mir, dass diese Funktion vielleicht für neue User gesperrt ist, finde aber keinen Anhaltspunkt über die Umstände. kann mir da bitte jemand weiterhelfen?

    Auch Beiträge direkt nach Posting kann ich z.B nicht editieren. Auf die MItgliederprofilseiten kann ich ebenfalls nicht zugreifen.

    Danke!

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