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borussenjoe

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  1. wenn ich eine Waffe in der WBK hab, hab ich das Bedürfnis für diese Waffe nachgewiesen. Ist der SB der Meinung das Bedürfnis sei entfallen, warum auch immer, müßte er wegen Wegfall einer Erteilungsvoraussetzung widerrufen. Da er das nicht gemacht hat, erkennt er ja mein Bedürfnis weiterhin an. Wenn ich nun vorhab meine ausgeschossene gegen eine neue zu ersetzen spricht doch nichts dagegen das Bedürfnis weiterhin anzuerkennen - im Gegenteil, der Schütze möchte sich verbessern was darauf hindeutet dass er wirklich aktiver Schütze ist und das dürfte doch als das alte Bedürfnis unterstützende Tatsache genügen... Gebühr Austrag Erwerbsberechtigung Erwerbsanzeige ist klar...
  2. kommt mir so vor als würde einer im anonymen Alkoholiker Board fragen ob es in Ordnung war dass er sich nur mal ne Flasche Jägermeister reingeknallt hat, aber für die 15 Bier und die 3 Klaren gibts keine Beweise!
  3. konstruktiv - restrektiv -- ich warne nur vor Übermut! Nach Urteil VG Regensburg gilt 2/6 für grün und gelb! VG hat im Urteil vorgeschlagen den 2/6 Vermerk als HINWEIS in die WBK aufzunehmen. Auflage wäre somit nach diesem Urteil nicht erforderlich da bereits gesetzliche Regelung besteht. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, wenn eine Waffenbehörde im Zuständigkeitsbereich des VG Regensburg beim vorsätzlichen Erwerb einer dritten (also erst nachfragen und dann trotzdem ohne Ausnahmegenehmigung = Ausnahme von der Regel 2/6) Waffe Strafverfahren / OWI + Widerruf einleitet wird sie im VG Regensburg-Bereich zumindest Recht bekommen. Alleine davor wollte ich warnen. Denn weder deine Meinung noch meine noch die eines Sb helfen dem, der wg. eben dieses Vorwurfs vor dem VG Regensburg stehen wird! Also nochmal VG Regensburg stellte fest 2/6 gilt für beide WBKs. Somit Konsequenz 1-5 voriger mail in deren Zuständigkeitsbereich... obs dir paßt oder nicht... diese Vorschrift habe ich nicht ausgelegt, sondern lediglich für einen Teil Bayerns anhand eines Urteils für Klarheit gesorgt.... (war dir das gscheit genug?)
  4. schön dass du wieder da bist wo du hingehörst... Regensburg, Regensburg, Regensburg Regensburg, Regensburg, Regensburg Regensburg, Regensburg, Regensburg Regensburg, Regensburg, Regensburg Regensburg, Regensburg, Regensburg Regensburg, Regensburg, Regensburg
  5. Das ist einfach falsch! Nach Weisung BayStMI wird Auflage nach wie vor Eingetragen...und wie gesagt das letzte und somit jüngste Urteil bestätigte diese Haltung!
  6. es fällt doch nichts unter den Tisch, aber es gibt derzeit 2 Rechtsauffassungen, da kann man doch nicht das Tätigwerden einer Behörde, die nach einem VG Urteil handelt, rechtswidrigen Gesetzesvollzug bezeichnen. Fan eines Urteils - selten so gelacht....
  7. zu denken an Urteil VG Regensburg 2/6 auf gelb geht in Ordnung!!!!
  8. Abhängig davon ob BZR+Polizei schon vorliegt oder eingeholt werden muss. Bei uns wartest du entweder gar nicht (wenn alles aktuell vorliegt) oder zw. 3 und 7 Wochen, je nachdem wie schnell die Polizei die Anfrage bearbeitet, denn hier ist jetzt ja nach § 5 Abs. 2 Nr. 2a der Verfassungsschutz zu beteiligen... Selbst wenn Behörden seit einem Jahr gar nichts mehr ausstellen, mit der Begründung nach nach §5Abs.5Nr. 2 das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister abfragen zu müssen, diese Anfrage in Masse aber noch nicht vom BZR bewältigt werden kann, sind wir wieder am Anfang, dass das Problem von der Politik gebacken wurde. Man schreibt der Verwaltung eine bindende Verpflichtung ins Gesetz und stellt nicht sicher dass bei einer Bundesbehörde die entsprechende Anfrage der Ämter durchgeführt werden kann. Prinzipiell sind wir uns aber doch einig, dass eine unbegründete Wartezeit von 9 Monate wohl nirgends vorkommt, oder?
  9. Hast du das gelesen - 9 Monate Da brauchst du ja schon wieder eine neue BZR-Auskunft! 9 grundlose Monate, sorry, aber dafür gabs vom SB doch bestimmt ne Begründung... Abgesehen davon dass es 9 Monate grundloses Warten auf einen Eintrag sicher nirgends in D gibt, ist das ja fast noch länger wie wir jährlich auf die Steuerrückerstattung warten...Ach ja, die Art der Sanktionen würden mich interessieren, darf der SB dann keine Anträge mehr bearbeiten, muss er künftig 42 Stunden arbeiten (ach muss er ja sowieso schon) oder oder, aber ach wie gesagt einen Antrag der grundlos 9 Monate liegt kann ich mir nicht vorstellen. Welche Sanktionen hätten wir dann für die Leute vom Finanzamt, an der Kasse an der wir 30 Minuten anstehen, an der Tankstelle, für den Handwerker auf den wir dringenst trotz Zusage!!! 3 Monate länger warten und und und - schwarze Schafe hast du in allen Lebensbereichen - hier mit dem Gieskannenprinzip zu arbeiten ist billig...
  10. ich dachte eigentlich dass die Ironie meines Postings zu erkennen sei; natürlich wird nichts besser, aber wie gesagt, die Verantwortung hat die Politik zu tragen! und 2 Stunden länger aufwärmen, dazu ist mir jeder Kommentar zu schade...
  11. Richtig, der Vollzug der unzähligen Gesetze und Verordnungen die täglich erlassen werden, benötigen Verwaltungskräfte. Gesetze werden jedoch nicht von der Verwaltung erlassen, die Kostenexplosion ist somit sicher von politischer Seite zu verantworten. Aber dank der in Bayern beschlossen 42-Stunden-Woche wirde bestimmt bald besser....
  12. Ich denk mal, bevor wir ein liberaleres WaffG bekommen, wird erst mal eine neue WaffKostV erlassen, und die ist dann wohl eher als "Verschärfung" zu werten ...
  13. @sachbearbeiter:ich glaub es nicht, meine Augen spielen mir bestimmt einen Streich - du gibst also unumwunden zu 45 cm weiter oben, um bei deinen Worten zu bleiben, "verkehrt" herum gedacht zu haben, vollständig im unrecht gewesen zu sein und nun auf den rechten Weg gebracht worden bist!? Hej, das zeigt wahre Größe, und da du nun auf dem richtigen Dampfer mitfährst, vollzieht ihr das OVG Urteil bez. Gebühr für Regelüberprüfung?
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