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Allein der Schließmechanismus mit den beiden Riegeln lässt schon die Klassifizierung als A-Behälter fragwürdig werden.
Wenn dein SB umgänglich ist erkennt er ihn als gleichwertig an, wenn nicht ist das einzige wofür er einigermaßen sicher geeignet wäre als Munitionsschrank....
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Wieso sollten sie das nicht sein? Sie genügen dem Gesetzestext, und bei einem Stahlblechbehältnis ist ja auch nicht gefordert, wie dick bzw. widerstandsfähig der Stahl sein muss...
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Es laufen in diesem unserem Lande ne Menge Dumpfbacken rum die eine Waffe als Argumentationsverstärker nutzen würden.
Ich empfehle mal eine entspannte S-Bahn Fahrt von FFM HBF bis Frankfurt Rödelheim. Dannach würdest an meine Liste noch was dranschreiben.....
Hmmm vielleicht einfach mal bis Kronberg oder Bad Homburg sitzen bleiben, und zusehen wie sich Grüne und Banker mit ihren Fahrrädern und Koffern ins Gehege kommen. Aus der Perspektive komm man sehr schnell zu unserem WaffG. Solange es keine klaren Kausalzusammenhänge gibt sollte es auch keine Schranken geben. Ansonsten: Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils. Wer sich nichts zu Schulden kommen lassen hat sollte es nach entsprechender Schulung dürfen und fertig.
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Waffg, §4, Abs. 2:
Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.Wenn er also schon seit mindestens 5 Jahren hier wohnt ist es auch kein Versagensgrund mehr.
Ergänzung:
Hat so gesehen auch nix mit Staatsbürgerschaft zu tun.
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Schusswaffeneinsatz zur Selbstverteidigung spielt sich meistens auf wenigen Metern ab. Dafür braucht man kein Kaderschütze zu sein, es ist viel wichtiger einen kühlen Kopf zu bewahren oder es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Das traue ich einem durchschnittlichen Polizisten eher zu als dem durchschnittlichen Passanten in der Fußgängerzone.
Ja, wir trainiren deutlich mehr als durchschnittliche Polizisten und dürften auch unsere Scheiben besser lochen können. Aber wer es im Wesentlichen darauf reduzieren möchte denkt definitiv ein bisschen zu kurz.
Ich sehe es so, dass aus dem Tragen einer scharfen Waffe eine große Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen erwächst. Dieser Verantwortung muss sich derjenige bewusst sein. Wir können nicht davon ausgehen, dass das jedem CC-Anwärter klar ist, also muss das Teil einer entsprechenden Ausbildung sein. Wenn jemand die Voraussetzungen jetzt schon erfüllt, umso besser. Dann sitzt er halt den Kurs dazu auf einer Ar***backe ab. Wäre das jetzt so ein Beinbruch?
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Die "persönlichen" Voraussetzungen kann man an dem anlehnen, was schon im Waffengesetz steht. Da steht ja auch schon die Haftpflicht und das nicht bei Öffentlichen Veranstaltungen drin.
Die notwendige "Ausbildung" würde ich ungefähr so wie die für den Führerschein ansetzen. Sprich Sachkunde wie gehabt, dazu praktische Ausbildung im Rahmen von Pi mal Daumen 20 h. Beides mit Prüfung von unabhängiger Seite.
Regelmäßige Schieß- und Trainingsnachweise würde ich nicht fordern, eher alle 2 Jahre ein Auffrischungskurs von 8 h.
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It is worth it.....
I don't see that...
He has some good points about the connections in history, and the terrorist attack didn't surprise me either.
But his very simple view of the world (good, evil and truth - everything highly dependent from the individual point of view) paired with stereotypes and ignoring the individual human being makes it quite a waste of time - and poor for someone labeling himself a philosopher.
Why the hell does he even complain about being called a racist? Self-denial?
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Nicht nur der BDMP, sondern auch die WaffVwV (zu §14) behandeln SLGs wie Vereine:
Schießsportvereine im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch Schießleistungsgruppen oder Reservistenarbeitsgemeinschaften.
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Auch hier kann man wieder nur den allgemeinen Rat geben:
Sprich mit deiner Behörde.
Vielleicht spielt sie mit, vielleicht auch nicht. Da im WaffG §14 ausdrücklich von Vereinsmitgliedschaften die Rede ist, kann es schwierig werden, die Waffen zu behalten. Wenn die Behörde nicht mitspielt kann man sie vielleicht dazu zwingen, aber dazu scheinst du ja keine Ambitionen zu haben
Ich lese aus der WaffVwV (zu §4) heraus, dass für den Sportschützen ohne Vereinsmitgliedschaft bei der erneuten Bedürfnisprüfung die selben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erlaubnis erfüllt werden müssen, sprich 1 x im Monat oder 18 x im Jahr.
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Achtung, hier gibt es eine kleine Falle.
Das erlaubnisfreie Führen von Waffen ist nach WaffG §12(3) geregelt und setzt voraus, dass die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist, so weit so klar. Für Messer gibt es aber nochmal was eigenes, WaffG §42a(2).
(1) Es ist verboten [....]
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.(2) Absatz 1 gilt nicht
- für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Nach dem Grundsatz lex specialis derogat legi generali sollte das Messer also wie von DatHeinz geschrieben verschlossen transportiert werden und nicht lediglich nur "nicht zugriffsbereit".
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Gegen die nervigen Quadrocopter des Nachbarn sicherlich effektiv... aber ein Reaper dürfte darüber lachen, selbst wenn man den "Störbereich" gut genug mitführen kann. Der dürfte nämlich auch ohne GPS und Funksignal fliegen können...
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Naja, ich bin da noch nicht ganz durchgestiegen wie das ist, wenn auf einem privaten Schießstand geschossen werden soll. Der Standbetreiber hat doch eine Aufsicht zu bestimmen..Was brauchts also für ein Lehrgang ?
Es kommt auf den Standbetreiber an, im Zweifelsfall macht ein Telefonat schlauer. Ich kenne z.B. einen Stand auf dem WBK-Inhaber (erkennt man idR an den eigenen Waffen) alleine schießen dürfen. Wenn man mit mehreren aufschlägt von denen nicht alle "Berechtigte" sind, muss man die "Trainerstunde" dazu buchen.
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Bei einer Patrone im Lauf könnte man auch spekulieren, ob die Waffe schon vor dem Entsichern (bzw. Spannen) schussbereit ist.
Wegen solcher Feinheiten hat man sich in der Rechtsprechung auf die Definition "Patrone in der Waffe = schussbereit" festgelegt.
Abs4
Hier hält sich die "Rechtsprechung" ans Gesetz, genauer gesagt ans WaffG (Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 12):
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt istWaffengesetz (WaffG), § 5 Zuverlässigkeit, (1) 2 : "..mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen.."
Vorsätzliche Verstöße gegen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften (hier: VSG 4.4 - 3.(1) ) sind solche die Zuverlässigkeit negierende Tatsachen.
Abs4
Welche Sicherheitsvorschriften gelten denn für den "rein privaten" Umgang mit Waffen? Und gibt es denn dazu tatsächlich Rechtssprechung oder ist das nur ein feuchter Traum von Waffengegnern?
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Und dass ist das was du als Neuling eben nicht weißt. Damit würden sicher einige Neuanträge stark beschleunigt. Und wenn die Behürde das nicht will beantragt man den kl Affenschein zwei Monate bevor man die WBK beantragen will, wenns einem nen fuffziger Wert ist.
Der Tipp ist auf jeden Fall gut. Darauf kommt man als Neuling normalerweise auch nicht. Geht das überall, oder gibt's auch Bundesländer, in denen für kleinen Waffenschein und WBK zwei verschiedene Behörden zuständig sind?
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Ja, die Brieftauben mit den Auskünften... Die sorgen auch in Hessen für heftige Wartezeiten. Ich habe letztes Jahr bei meiner sonst sehr fixen Behörde (Voreintrag oder gelbe WBK innerhalb von 5 Minuten) auf meine erste WBK zwischen 6 und 8 Wochen warten müssen. Im Nachhinein wurde mir allerdings gesagt "Wenn sie sich schon vorher gemeldet hätten, dann hätte ich das mit den Abfragen schon angestoßen."
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Kannst ja mal einen Blick auf den hier werfen: http://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Widerstandsgrad-1-EN-1143-1-Langwaffen-KurzwaffenMunition-7/Waffenschrank-EN-1143-1-Gun-Safe-1-7-Kombi-mit-Regalteil.htmlKostenpunkt mit Lieferung frei Aufstellungsort und Elektronikschloss sind ca. 1300 €.
Habe mit der Firma gute Erfahrungen gemacht, lief soweit alles problemlos. Bohrungen zum Verankern sind schon vorhanden, Entsprechende Schwerlastanker sind ebenfalls dabei. Das Elektronikschloss ist ebenfalls in Ordnung, keinerlei Probleme bisher. Der Schrank hat zwar noch ein sinnfreies Innenfach, da kann man aber problemlos die Tür rausnehmen oder es durch ein Brett ersetzen.
Widerstandsgrad 0/N oder besser ist nur erforderlich, wenn du tatsächlich auch Munition lagern möchtest. Für die gleichzeitige Verwahrung von Kurz- und Langwaffen im selben Abteil reicht ein Gesamtschrank der alten VDMA-Stufe B.
Wenn du deine Waffen tatsächlich vor dem Zugriff durch Einbrecher schützen möchtest, dann ist der oben genannte Schrank sicherlich eine sinnvolle Investition. Wenn es dir lediglich um eine gesetzeskonforme Aufbewahrung geht kannst du natürlich auch nach B-Schränken ausschau halten. Falls du das von steven angesprochene Risiko kostengünstiger senken möchtest, dann schau nach einem Schrank S2 nach EN 14450. Diese erfüllen normalerweise auch die alte Stufe B und werden diese vermutlich bei der nächsten Änderung des WaffG selbige ablösen.
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Ich denke WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.2.1 in Verbindung mit Unterabschnitt 3 sagt doch schon alles...
Da muss man sich dann über die entsprechenden Ausnahmen durchhangeln.
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Verleihen über 1 Monat hinaus wäre schon machbar, setzt aber die Mitarbeit des SB voraus. Der kann die Waffe ja austragen und gleichzeitig einen neuen Voreintrag für exakt diese Waffe rein schreiben. Dann gibt es auch überhaupt kein Problem mit einer möglicherweise ungültigen WBK
Ein unkooperativer SB könnte allerdings für den Wiedererwerb deines Eigentums den Nachweis des Bedürfnisses einfordern ;-)
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Es kommt auch schon mal vor, dass man schlicht und ergreifend vergisst, sein Training ins Schießbuch einzutragen. Normalerweise ist es kein Problem, sich die Unterschrift dann halt beim nächsten Mal bei der Aufsicht abzuholen, sofern diese sich erinnert, dass man auch wirklich da war :-)
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Nunja, was für Sachen ich schon von "erfahrenen" Jägern uns Sportschützen gesehen habe geht nicht unbedingt mit einer Eignung konform.
Handgunner hat es genau richtig beschrieben, der Betreiber bestimmt, wer Aufsicht führen darf - niemand sonst. Du solltest dich also in erster Linie an den Betreiber wenden um mit ihm die Voraussetzungen zu klären.
Wenn du trotzdem an einem Standaufsicht-Lehrgang teilnehmen möchtest, dann richtet sich der normalerweise nach dem Verband, in dem du schießt. Beispielsweise werden im November durch den Hessischen Schützenverband (DSB) solche Lehrgänge durchgeführt (zwar nicht in Frankfurt, aber zumindest in Hessen) http://hessischer-schuetzenverband.de/Bildung/Termine.aspx
Falls du in einem anderen Verband schießt, dann wäre es ratsam, über diesen Verband den Lehrgang mit zu machen.
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Da macht aber der Hinweis, dass die Waffe ohne Änderungen auf Sportschützen-WBK erwerbbar ist stutzig. Entweder hat der Händler so wenig Ahnung, dass man besser die Finger davon lässt, oder es handelt sich bei dem gezeigten Gewehr um einen Repetierer. Der dürfte auch in .22 oder 7,62 x 39 mit 40 cm Lauf aussehen wie eine vollautomatische Kriegswaffe und auch noch im Bullpup-Design ausgeführt werden, da § 6 der AwaffV ja nur für Halbautomaten gilt.
Warum die Schubschaft-Version dann Jägern vorbehalten sein soll ist mir aber ein Rätsel....
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Die Ausfallsentschädigung durch das LRA (Landratsamt) dürfte unter´m Schnitt ein Minus in der Vereinskasse zurücklassen. Vermute ich jetzt mal in´s Blaue hinein und aus dem Bauch raus.
Das kann ja jeder Verein individuell für sich ausrechnen... Es ist ja nicht so, dass man die Flüchtlinge einziehen lässt und dann gespannt auf die Überweisung wartet. Problematisch ist wahrscheinlich eher, dass die Hallen normalerweise nicht kurzfristig vermietet werden, sondern meist mit mehreren Monaten Vorlauf.
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Interessanter Link.
CM
Hier die korrigierte Version:
https://en.wikipedia.org/wiki/Iran%E2%80%93U.S._RQ-170_incident
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Geistig normale Hersteller würden keine drahtlose Schnittstelle einbauen.
Geistig normale Hersteller bauen das ein, was ihre Kunden wünschen. Das Militär kennt solche Späße ja schon was länger: https://en.wikipedia.org/wiki/Iran%E2%80%93U.S._RQ-170_incidenthttps://en.wikipedia.org/wiki/Iran%E2%80%93U.S._RQ-170_incident
Solche Geschichten wie Standardpasswörter in Luxuswaffen sind die Spitze des Eisbergs und eher amüsant bis ärgerlich, aber vergleichsweise harmlos.
Heise hatte vor Jahren schon mal was über SPSen gebracht, ich weiß nicht ob sich da inzwischen wahnsinnig viel getan hat: http://www.heise.de/security/meldung/Industrieanlagen-Steuerungen-ungeschuetzt-im-Netz-1317959.html
Verwahren von deutschen Waffen in Frankreich
in Waffenrecht
Geschrieben
Inwiefern wäre es denn eine Möglichkeit, im französischen Verein mit Leihwaffen zu schießen?