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SchwererReuther

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Beiträge von SchwererReuther

  1. Soso. Ein Warnschuss als mögliche "versuchte gefährliche Körperverletzung"...

    Das Zauberwort bitte auch zitieren:

    Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer sagte auf Nachfrage unserer Zeitung: „Wir sind noch in einem ganz frühen Stadium der Ermittlungen. Zunächst muss geprüft werden, ob ein Anfangsverdacht wegen versuchter, gefährlicher Körperverletzung im Amt gegeben ist.“

    Hat er sich als Privatmann der als Schutzmann auf die Lauer gelegt? Ich tendiere zu letzterem, zumal er als Polizeivollzugsbeamter immer im Dienst ist, genauer sich bei Beobachtung einer Straftat in den Dienst versetzten und im Rahmen seiner Möglichkeiten einschreiten muss.

    Und dann gilt das Polizeirecht, sprich Schusswaffengebrauch gegen Diebe nur wenn die Schusswaffen oder Explosivmittel mitsich führen. Der Warnschuss als eine Möglichkeit der vorgeschriebenen Androhung des Schusswaffengebrauchs unterliegt genau diesen Voraussetzungen auch.

  2. Ich lerne gerne, ich lerne jeden Tag dazu. Und ich habe schon oft gelernt, dass mir meine eigene Freiheit ein sehr hohes Gut ist. Nein, es ist sicher nicht "unser" IPSC Geheimnis. Aber es ist sicher auch nicht das Problem, zu dem Du es hier hochstilisierst. Wie gesagt. Deine Entscheidung. Deine freie Entscheidung. Aber mache bitte nicht Deine Entscheidung zu meiner Entscheidung. Und Dein Problem zu meinem Problem. Ich finde, wir haben (unnötige) Regulierungen genug.

    Da hast, was unnötige Regulierungen betrifft, vollkommen recht. Aber was nötig ist oder nicht, darüber wird man doch mal reden dürfen, oder?

    was eine schwule gesellschaft :bad:

    sicherheitsgurte in kfz, leitplanken an landstraßen, abs, airbag, fahrradhelme, kindersicherungen in steckdosen, biolebensmittel, rauchverbot in gaststätten, alkoholfreies bier, kondome, rauchmelder, feuchte toilettentücher und so weiter und so fort....

    jetzt noch der gonzzo mit bleistaub?

    reicht es nicht langsam? :scare:

    das eichörnchen springt von ast zu ast und das ohne unfallversicherung, was für ein wahnsinn.

    gruß und dvc stefan

    p.s. wo sind eigentlich die ganzen wo mitglieder hin von denen ich so viel lernen konnte? habe ich etwas verpasst?

    Schutzbrille, Gehörschutz, 90°... Warum machst du denn das mit, fühlst du dich nicht beengt?

  3. Grob gesagt ist Lumen eine Einheit des Lichtstroms, die in Bezug auf der menschlichen Wahrnehmung von Helligkeit besteht. Diese wiederum ist abhängig von dem Farbspektrum der Lichtquelle.

    Zur Verdeutlichung nehmen wir mal Leuchtstofflampen von Osram.

    Da gibt es für Profis eine T8 COLOR proof. Die liefert ein Farbspektrum das z.B. in Fotolaboren eine farbgetreue Abbildung bzw. Erkennbarkeit der Farben ermöglicht.

    Die erzeugt einen Lichtstrom von nur 900 Lumen bei einer Leistungsaufnahme von 18 Watt.

    In der Wohnung oder etwa in Kaufhäusern findest du dann die T8 LUMILUX DE LUXE, die es in leicht differierenden Farbspektren gibt. In der 18 Watt Ausführung geben die einen Lichtstrom von 1.100 bis 1.200 lm ab.

    Von denen musst du weniger montieren als von den COLOR proof um den selben Eindruck von Helligkeit zu bekommen.

    An der Fleischtheke brennt die T8 Natura damit das Fleisch besonders frisch aussieht. Da bringen 18 Watt nur 750 lm.

    Diesen ganzen Lumenmist kannst du aber getrost vergessen. Wichtig ist das deine Lichtquelle, gerade Wohnbereich, ein Licht abstrahlt bei dem du dich wohlfühlst. Das kannst du eigentlich nur ausprobieren. Bei Leuchtstofflampen ist das dann relativ einfach die beste Lampe zu währlen, weil die namhaften Hersteller viele Farbspektren anbieten, da kannst du dann die Leistung in Lumen, den Verbrauch und den Preis in Relation setzen und das beste auswählen.

    Bei Halogenbrennern ist das sehr ähnlich. Bin bei gleicher Wattzahl immer bei Osram gelandet weil die höhere Lumenzahlen erreichen, wobei es da meist schwer ist Angaben zur Farbe zu finden, kann mich jedenfalls nicht erinnern ob das auf der Packung stand. Und länger gehalten als die Baumarktnonames haben sie auch.

  4. Ja, vielen Dank für die Hinweise soweit; damit komme ich schon mal weiter.

    WinMSS ist mir natürlich ein Begriff, aber wie der Name schon vermuten lässt, ist es ein WinMSS und kein OsxMSS.

    Vor einem ähnlichen Problem stehe ich weil ich ältere Hardware mit Linux reaktivieren möchte. Ich werde das mal mit Wine probieren. Gibt es auch für OSx. Schon mal an solche Lösungen gedacht? Kostet wie WinMSS kein Geld, nur etwas Zeit und eventuell auch Nerven.

  5. Ob Handgun, 3Gun oder 2Gun/Shotgun Masters, in diesem Jahr ist sehr viel bei den ROs hängen geblieben, viele davon auch mit mehrstündiger An- und Abfahrt. Familie haben die vermutlich auch.

    Aber wie ich sehe habe ich auch was wichtiges vergessen dazuzuschreiben. Meine Kritik richtet sich an die Kameraden aus dem LV1 die keine Weltreise absolvieren. Wenn Sonntags auch nur zehn Leute mehr anpacken würden, könnten z.B. alle an der Siegerehrung teilnehmen und noch in Ruhe einen Kaffee trinken.

    Da finde ich es besonders bemerkenswert und sportlich, wenn sich da Leute einspannen lassen die mit IPSC gar nichts am Hut haben und trotzdem helfen.

  6. ...

    Leider blieb es aber nicht dabei. Anläßlich der Änderung und Neufassung des WaffG 1976 traf dieses Schicksal auch die 1. WaffVO: Aus § 1 (2) fielen die einschüssigen Perkussions-VL-LW heraus. Die Waffenhandelserleichterung in § 2 (1) erfaßte bei Beibehaltung des Stichtags (;-)) nur noch Zündnadel- und einläufige Einzellader-Perkussionswaffen. Die Befreiung von der Erlaubnis-, WBK- und Anmeldepflicht steht nun in § 2 (4) Nr.1 und bezieht sich auf die Waffen in § 2 (1) Nr.1, also Zündnadel- und einschüssige Perkussionswaffen, deren Modell vor dem 1.1.1871 entwickelt worden war (;-)). Offenbar sind von 1972 bis 1976 zahlreiche Metzeleien, Terrorakte und Revolutionsversuche mit einschüssigen Perkussionspistolen in "modernerem" Aussehen begangen worden, ohne daß dies in der Presse oder sonstwo irgendeinen dokumentarischen Niederschlag gefunden hat. Meine Güte, sind die Herrschenden paranoid geworden. Ich würde wirklich gerne den Grund für diese völlig absurde und unsinnige Verschärfung wissen; vielleicht lerne ich noch etwas dazu. Hat vielleicht jemand eine Idee, ob es dazu Materialien gibt?

    Die Änderung der 1. WaffV 1979 blieb für die hier interessierenden Punkte ohne Auswirkung. -..

    Vielleicht hilft dir das ja weiter; Kommentar zur 1. WaffV von 1976 i.d.F. von 1979, Dr. Jur Rudolf Hinze, Waffenrecht, Loseblattsammlung, R.v.Decker Verlag.

    ...

    Leider blieb es aber nicht dabei. Anläßlich der Änderung und Neufassung des WaffG 1976 traf dieses Schicksal auch die 1. WaffVO: Aus § 1 (2) fielen die einschüssigen Perkussions-VL-LW heraus. Die Waffenhandelserleichterung in § 2 (1) erfaßte bei Beibehaltung des Stichtags (;-)) nur noch Zündnadel- und einläufige Einzellader-Perkussionswaffen. Die Befreiung von der Erlaubnis-, WBK- und Anmeldepflicht steht nun in § 2 (4) Nr.1 und bezieht sich auf die Waffen in § 2 (1) Nr.1, also Zündnadel- und einschüssige Perkussionswaffen, deren Modell vor dem 1.1.1871 entwickelt worden war (;-)). Offenbar sind von 1972 bis 1976 zahlreiche Metzeleien, Terrorakte und Revolutionsversuche mit einschüssigen Perkussionspistolen in "modernerem" Aussehen begangen worden, ohne daß dies in der Presse oder sonstwo irgendeinen dokumentarischen Niederschlag gefunden hat. Meine Güte, sind die Herrschenden paranoid geworden. Ich würde wirklich gerne den Grund für diese völlig absurde und unsinnige Verschärfung wissen; vielleicht lerne ich noch etwas dazu. Hat vielleicht jemand eine Idee, ob es dazu Materialien gibt?

    Die Änderung der 1. WaffV 1979 blieb für die hier interessierenden Punkte ohne Auswirkung. -..

    Vielleicht hilft dir das ja weiter; Kommentar zur 1. WaffV von 1976 i.d.F. von 1979, Dr. Jur Rudolf Hinze, Waffenrecht, Loseblattsammlung, R.v.Decker Verlag.

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  7. ...

    Achso, und Markus hat natürlich recht, alle helfenden Hände sind immer gern willkommen ;).....

    Ja, wäre schön wenn zumindest am letzten Tag nicht immer die selben abbauen würden. Das Donnerstag/Freitag nur wenige aufbauen können ist schon klar, aber wer am Wochende schießen kann, der muss doch nicht immer sofort nach nach Hause sobald seine Squad durch ist.

    Manchmal hat man das Gefühl manche Kameraden halten das für eine kommerzielle Veranstaltung. "Ich zahle mein Startgeld, da geht mich das nichts an."

    Ach ja, auf diesem Weg sind wir ja schon...

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