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Micka1983

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  1. Vielen Dank für den Beitrag !!! Das kannst du mir gerne zukommen lassen, aber ich weiss nicht, ob das noch aktuell ist, da das ganze jetzt wohl nicht mehr von Bonn sondern von Köln geregelt wird. Die "Sachbearbeiterein" die ich in Köln am telefon hatte war ein bisschen "merkwürdig" und wusste im grunde auch nicht mehr, als mir die E-Mail adresse zu geben, an die ich mich wenden soll. Und die lautete "Waffenrecht@bva.bund.de" Ist das evtl sogar die, welche du hast?
  2. Ich möchte die Sache eigentlich auch am liebsten persönlich übergeben, weil ich bei so einem "heiklen" Thema wert darauf lege, dass mir die Personen in die Augen schauen können ! Naja, und Geduld hab ich zur Zeit noch massig Die Saison ist ja gelaufen, und vor März gehts da im Verein auch nicht weiter. Bis dahin sollte es ja hoffentlich klappen. Ansonsten werde ich im unangenhmsten Fall bis zum Erhalt des "C-Ausweises" halt im Verein mit Leihwaffen schiessen müssen, wobei ich das besoders in hinsicht auf Wettbewerbe sehr unglücklich finde :-/
  3. Danke für die Antwort. In der Zwischenzeit habe ich herausfinden können, wie das Dokument heisst, was ich in Deutschland anfordern muss. Es handelt sich um eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Ich hoffe nur, dass die deutschen Behörden da jetzt nicht all zu lange für brauchen, und noch innerhalb der nächsten 8 Wochen das Dokument versenden, damit mein Strafregisterauszug noch aktuell ist
  4. Hallo zusammen, Nachdem ich in meiner Kindheit in Deutschland schon als Jungschütze am Luftgewehr geschossen habe, ist im laufe der Jahre das Hobby immer mehr in den Hintergrund gerückt. Jedoch möchte ich gerne wieder in diesen Sport einsteilgen - diesmal jedoch mit Faustfeuerwaffen - besonders das IPSC Schiessen fasziniert mich. Nun aber zu den Administrativen "Hürden" = Als deutscher mit dem Ausländerausweis "B" werde ich von den Behörden ja anders angeschaut, als mit der Niederlassungsbewilligung "C". Meine Hauptfrage(n) sind= Ich brauche vom Heimatort einen Nachweis, dass ich zum Besitz von Waffen berechtigt bin. Jetzt ist die Frage = Was genau ist gemeint? Weil eine "scharfe" Waffe nach dem Waffengesetz habe ich ja zuvor, auch in Deutschland, nie besessen. Reicht da, dem Gesuch ein Führungszeugnis von der deutschen Justizbehörde Bonn beizulegen? Also das pendent zu dem schweizer Strafregisterauszug? Das wäre soweit kein Problem, weil ich mir vorsorglich, bei der Auswanderung eben ein solches Dokument habe ausstellen lassen. Dieses ist zwar auf April 2010 Datiert, aber in meinem Ausländerausweis steht ja, dass ich seit April 2010 in der Schweiz lebe. Oder muss ich da aus deutschland nochmal ein ganz frisches (mit gleichem Inhalt) anfordern? Mein Strafregisterauszug aus der Schweiz ist identisch mit dem aus deutschland = Keine Eintragung. Dennoch bin ich etwas unsicher, da ich mit diesen Formalitäten nie zu tun hatte. Macht es Sinn, das Gesuch per Post zu senden, oder besser persönlich vorbei bringen? Es würde sich um den Kt. Luzern handeln. Vielen Dank für eure Mühe mit (hoffentlich baldigem) Schützengruss Micka
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