Was ändert sich bei der Bedürfnisüberprüfung?
Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt. Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal (Quartal heisst 3 Monate) oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen.
Eine weitere wesentliche Erleichterung für Sportschützen: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins.
Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert. (heißt, 12/18 Reglung wie gehabt)
Die Zahl der auf die sogenannte „Gelbe WBK“ zu erwerbenden Waffen wird auf zehn begrenzt, um dem Horten von Waffen vorzubeugen. Für Sportschützen, die bislang bereits mehr als zehn Waffen auf die Gelbe WBK erworben haben, wird es allerdings eine Besitzstandswahrung geben.
Bei Jägern ändert sich in Bezug auf den Bedürfnisnachweis nichts, hier genügt wie bisher die Vorlage des gültigen Jagdscheins.
----------------------------------------------
Heißt in der Kurzfassung: Jedes Quartal einmal pro Waffenkategorie schiessen gehen. Macht im Jahr 4 mal (pro Quartal 1 mal oder 6 mal willkürlich im Jahr)l, wenn man nur eine Waffenkategorie besitzt. Also entweder eine/mehrere Kurzwaffen oder eine/mehrere Langwaffen besitzt.
Hat man beides, verdoppel sich die Anforderung.
Das ganze tritt wohl ab 01.09.2020 in Kraft!! ohne Gewähr!!
Quelle: Waffengesetzt
@walther meine Behörde verlangt ebenfalls mein Schiessbuch. Ich bin die letzten Jahre im Schnitt auch nur 7 mal im Jahr schiessen gegangen. Besitze allerdings nur eine Waffenkategorie. Meinem Sacharbeiter hat es gelangt. Und mein Verein, stellt nach einem Wechseln des Vorsitzenden nur noch Mitgliedbescheinigungen aus. Eine Bescheinigung über regelmässiges Training wird nicht ausgestellt. (früher schon) und das reicht der Behörde nicht!! Daher wollen die dann das Schiessbuch haben.--- aber shit happends-- ab den 01.09. dürfte das Problem sich in Rauch aufgelöst haben