Schlimm genug, dass es anscheinend so ist, aber das rechtfertigt doch im Umkehrschluss nicht, dass man in anderer Sache, wo der Haupttatbestand (Notwehr und Folgen) weggefallen ist, vollkommen straffrei davonkommt. Bei meinem Szenario fällt der Hauptanklagepunkt (Tötung/KV) aufgrund der erlaubten Notwehr weg. Fakt bleibt aber, dass die Person eine illegal beschaffte Schusswaffe hatte. Eine Strafe hierfür finde ich sowohl bzgl. geltenden Rechts, als auch meines eigenen Gerechtigkeitsempfindens, gerechtfertigt.
Versteh mich nicht falsch, ich bin für eine Erleichterung des Waffengesetzes, u.a. in dem Aspekt Selbstverteidigung, aber solange dies nicht geschieht, vertrete ich die oben genannte Meinung
Grüße
Basti