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Sachkunde gemacht?
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Oder eine Aladdin Petroleumlampe für Innen. Habe gestern eine auf ebay für 35,- € geschnappt.
Das war aber echt ein Schnapper. Glückwunsch.
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Ich brauchte nur einen Schrieb von der VJS, dass ich die für die Fallenjagd brauche und schon gabs den Voreintrag.
Kommt auf das Bundesland an. In NRW keine Chance, habe ich mir sagen lassen. Selber probiert habe ich es aber nicht.
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Ja, sehe ich auch so. Wenn der Worst Case eintritt, sieht man wohl oder übel wer vorgesorgt hat und wer nicht. Muss ja nicht mal der Generator sein. Reicht ja schon wenn der Schornstein qualmt.
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Habe mich auch einer LASIK unterzogen, das war 2003. Na ca. 10 Jahren war meine Kurzsichtigkeit wieder bei meinen Vorwerten -2,5 Dioptrien. Mein Augenarzt meint, das ist sehr ungewöhnlich.
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"Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. "Sorry, normalerweise haben solche Sachen in Behörden nichts zu suchen.
Der Bereichsleiter hat jeden mit dem gleichen Respekt und ohne Vorurteile zu behandeln, deswegen wird er aus Steuermitteln bezahlt und ist somit der Allgemeinheit entsprechend verpflichtet.
Wenn er dieses nicht aufgrund von Vorurteilen gewährleisten kann ist er absolut fehl am Platz.
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Die WBK wird dir nicht bei der Verkehrskontrolle entzogen, aber mit ziemlich höher Wahrscheinlichkeit im Nachgang durch die Waffenbehörde. Transport von Waffen und Alkohol würde ich lassen. Davon unabhängig kann die WBK schon weg sein, wenn du zweimal mit geringem BAK angehalten wirst. Von daher lieber verzichten.
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Hat der nicht, als das Impfen begann, in YouTube Anleitungen zum Fälschen von Impfausweisen eingestellt? Damals war es aber noch nicht strafbar, das kam erst mit der Gesetzesänderung im Nov/Dez. Soweit ich weiß gab es da schon Ärger mit der Ärztekammer, von wegen Entzug der Approbation.
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Und das ist der Knackpunkt. Es bestand keine Pflicht zum Nachmelden. Im Zweifel wird aber im Fall der Fälle der Eigentümer nachweisen müssen, das vor 2017 im Eigentum. Gelingt das nicht ist das ganz schnell ein Problem.
und wie willst es dann nachweisen ?
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Du kannst auch bei deiner Behörde nachfragen, ob der Tresor vermerkt ist. Wenn nicht kannst du nachmelden. Aber erst anrufen, wenn du die Rechnung gefunden hast[emoji6]Seit 2013, nicht 2003. Aber ich vermute Du hast recht. Ich kann mich leider nur noch schwammig erinnern. Aber ich glaube da war was, dass ich den Tresor per Rechnung nachweisen musste...
Es war halt noch eine andere Behörde. Ich bin ja zwischenzeitlich umgezogen. Gleiches Bundesland, aber anderer Landkreis. Aber ich denke die können ja die Daten untereinander austauschen...
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Hallo,
eine gesetzliche Verankerungspflicht gab es meiner Meinung nach nie. Wenn entsprechende Gesetze bekannt sind, bitte einstellen. Ohne Verankerung war nur die Anzahl der Waffen im Behältnis begrenzt. Bezüglich Nachweis von Altbesitz sehe ich dass so, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Entweder vor dem Stichtag bei der Behörde gemeldet oder immer den Kaufnachweis für den Fall der Fälle parat. Ansonsten wird es schwer nachzuweisen, dass man den Tresor schon vorher besessen hat. Und im Zweifel wird wohl der Besitzer in der Nachweispflicht sein, nicht die Behörde.
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Ist mir nachher aufgefallen, konnte aber nicht mehr editieren. Bei mir trägt die Kreis-Polizeibehörde ein, nicht die UJB. Aber trotzdem stempeln die immer Munitionserwerb ohne extra Antrag und ohne Extra-Kosten ab. Kann man ja auch mal erwähnen, wenn es gut läuft.Was hat die UJB mit Einträgen in WBKs zu tun?
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Da bin ich aber froh, das meine UJB den Mun-Eintrag direkt mit stempelt. Kosten 25€ für Waffe+Munition. Und das in NRW.
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Echt jetzt?
Wo steht das er denn ziert wurde ?
Habe ich nicht gelesen .
Hast du da andere Informationen dazu ?
"Durch einen Hinweis gelangten die Ermittler auf die Spur des Tatverdächtigen..."
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Grundsätzlich hat Sachbearbeiter Recht. Aber: die Fristen für die physische Löschung von Akten beträgt je nach Bundesland (nachzulesen im jeweiligen Polizeigesetz) 10 Jahre. Die Frist kann verlängert werden. Da es sich aber nur um eine Owi handelt und die Akte an sich nicht gelöscht wird, solange der TE eine WBK hat + die Frist zur Löschung oben drauf bleibe ich dabei, das die Owi lange in der Akte bleibt. Für das Waffengesetz wären noch die 5 bzw. 10 Jahre für die Zuverlässigkeit maßgeblich. Aber, für Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen kann man die Owi auch darüber hinaus ranziehen.
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"Verjährt so eine Ordnungswidrigkeit?"
Na ja, da es jetzt in der Akte der Waffenbehörde ist, wird man das auch so lange ranziehen, wie die Akte existiert.
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Ändert aber nix daran, dass die Waffen des LWB erstmal futsch sind und wahrscheinlich nur sehr langwierig und teuer oder gar nicht wieder bekommt.
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Ja, den meinte ich. Aber ohne a...
Du meinst § 86a (1) Nr. 2 StGB
Hast aber trotzdem recht, ist verboten wenn er es eingeführt hat, um es im Inland zu Verbreiten oder Verwenden. Ob es schon ein Verwenden ist, wenn ich es zu Hause in mein Regal stelle weiß ich nicht. Könnte also sein, dass er dafür gar nicht bestraft wird, da ihm womöglich gar nicht nachgewiesen werden kann, dass er dagegen verstoßen wollte/hat.
Trotzdem ist der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig, weil er ja wegen des Verdachts einer Straftat ausgestellt wurde.
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Die Einfuhr ist nach 86 (3) StGb verboten. Von daher hat der Zoll richtig gehandelt.
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"Mein" "lieber" Verband mal wieder ...
Ich sollte eine Waffensachkundeprüfung ablegen, als ich 2 Kw über den Verband haben wollte ...
"Ich bin seit gut 20 Jahren Jäger, seit 18 Jahren Wiederlader, seit 16 Jahren geprüfter Jagdaufseher, habe im Studium eine Waffensachkundeprüfung abgelegt und danach noch mal eine. Ich bin mob-beorderter ResOffz und Schießlehrer für Handwaffen. Ich habe mehr als genug Waffensachkunde!"
Na ja, der VdRBw unterliegt den selben Regeln wie alle anderen Schießsportverbände auch. Es hätte ja gereicht eine der 3! abgelegten Waffensachkundeprüfungen vorzulegen.
Für die Aufsicht beim Schützen habe ich auch einen Kurs beim RSB gemacht, trotz Schießlehrer etc.
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Hallo, soweit ich weiß werden Kombigeräte nach dem schlechteren Energieträger bewertet. Sonst hätte ich mir eine Gas-Therme mit Luftwärmepumpe noch angeschafft. Bei Spitzenbelastung kann dann die Gastherme übernehmen. Ist aber sinnvoll und daher nicht förderfähig...Es gibt auch Pelletheizungen mit Gasbrenner. Ob man wirklich nachweisen muss, das man 65% Öko heizt und wie das ablaufen soll bin ich mal gespannt.
Könnte aber interessant sein, weil man nicht auf nur ein Medium angewiesen ist und Pellets günstiger sind als Gas. Nachteil mehr Arbeit, Dreck und man braucht Platz.
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Traurig, wie lapidar so etwas mittlerweile daher gesagt wird. Ist nicht auf dich bezogen, ich stimme dir da zu. Trotzdem, vor einem Jahr noch undenkbar.zumal, was hält Dich vom impfen ab, eine Erkrankung oder oder.
Einfach ich will nicht, zählt nicht, zumal es unser Alltag werden wird und ohne Impfung läuft dann gar nichts mehr.
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Ich finde den Artikel nicht neutral, eher in Richtung psychisches Gutachten für LWB. Bei einer Überprüfung wird auch das zentrale staatsanwaltliche Verfahrensregister abgefragt, dass das sauber war kann ich mir nicht vorstellen.
Spätestens 2020 hätte das BKA die Waffenbehörde informieren müssen, ob es eine spezielle Rechtsgrundlage dafür gibt, weiß ich nicht.
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1,6 Promille war aber lange eine Grenze zur Strafbemessung im Verkehrsrecht. Wurde soweit ich weiß erst in den 2000ern auf 1,3 gesenkt.
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Probleme mit WO über Tapatalk
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