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hkusp

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  1. In der Regel hat der Vermieter ein Mitbestimmungsrecht wenn es um den Hausfrieden geht (besondere Belastung durch Lärm, Gerüche ....), d.h. wenn andere Mietparteien beeinträchtigt werden und wenn es um erhebliche Veränderungen an der Ausstattung (Paketfussböden, Teppiche, Fliesen im überdurchschnittlichen Sinn usw.) geht. Kleintierhaltung (Hamster und Co), Musik mit Zimmerlautstärke und nicht 24/7 usw. sind per Gesetz erlaubt. Der Vermieter hat ein Recht, seine Wohnung nach Vorankündigung und einer angemessenen Frist zu besichtigen. Dabei darf er weder Schränke öffnen noch müssen Möbel verrückt werden. Nach meiner Meinung hat er kein Recht, Waffenbesitz zu verbieten. 1) es beeinträchtigt die Mitbewohner nicht, 2) bauliche Veränderungen bei der Tresorverankerung sind i.d.R. nicht erforderlich (solange man den Paketfussboden nicht durchbohrt) 3) bei einer Besichtigung müssen Schränke und Tresore nicht geöffnet werden Woher soll der Vermieter das dann erfahren? Und weiterhin glaube ich nicht, dass alle Polizisten in DE im Eigentum wohnen und die müssen ihre Waffen ja auch lagern
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