Zum Inhalt springen

ElmerFudd

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    40
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von ElmerFudd

  1. Dann bin ich ja mal auf den Ausgang dieser Sache hier gespannt: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html Ist zwar nicht DE, sondern Missoula, Montana in den USA, aber wenn sich der Spiegel schon so unvoreingenommen der Sache annimmt.... Vor allem halte ich es für unpassend, wenn in dem Artikel die Castle Doctrin und die Stand-Your-Ground-Doctrin fröhlich miteinander vermischt werden - unabhänging von dem vorliegenden Fall.
  2. Das kam mir auch sofort in den Sinn. Und ein Vollpfosten ist er vor allem, weil er den Antragsteller quasi mit einer nicht eingetragenen Waffe von dannen ziehen läßt. Wir wissen zwar nicht, wann die Waffe erworben wurde, aber es tickt bereits die 14-Tage-Frist. Üblicherweise müsste der Antrag schriftlich verweigert werden, auch wenn er nur mündlich gestellt wurde. Dann folgt der Erlass des VA mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung dahingehend, dass die Waffe einem Berechtigten zu überlassen ist. Der Widerspruch hat hierbei keine aufschiebende Wirkung sollte aber fristgerecht erfolgen. U. U. ist, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, gleich der Klageweg zu beschreiten. Spaßig wird das ganze hinterher vor Gericht, wenn wie in einem mir bekannten Fall, in dem ich quasi als "Berechtigter" die Waffe übernommen habe, der "Berechtigte" aus dem Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde stammt und dort null Probleme mit der Übernahme der Waffe in seine WBK hat. Und dann gibt es ja auch noch die Sache mit dem Leihschein.....
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.