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Hob

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Beiträge von Hob

  1. Und in Köln hat man bestimmt drei Monate Zeit ! :rotfl2::ninja:

    Also wenn du in Köln einen Tag zu spät kommst mit der Eintragung, kannst du deine Knarren gleich mitbringen. Die sind dann nämlich wegen Unzuverlässigleit erstmal weg. Die musst du dann am Gericht mit ner Klage wieder auslösen.

  2. Gerichtsurteile sind nicht bekannt, obwohl offensichtlich von etlichen Behörden so verfahren wird.

    Wenn meine Auffassung im übrigen solch eine Einzelmeinung wäre, wie der Versuch sie darzustellen, wäre dieser Beitrag doch gar nicht zustande gekommen.

    Bloß weil irgendwelche idiotischen Behörden so verfahren soll diese Verfahrensweise richtig sein? Das glaubste doch wohl selber nicht :gaga: Die Behörden in NRW und auch anderswo legen das WaffG nach ihrer sichtweise aus, was teilweise bis hin zur Rechtsbeugung geht.

  3. hmm... mal überlegen...die 55grn S&B geht durch 2cm (oder mehr?) Stahl...

    aber ein krasses kettenhemd...ich glaube eher nicht :rotfl2:

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    Also ein Kettenhemd ist nicht 2 cm dick. Höchstens 1 cm. Dann sind die Stahlringe ja auch nicht aus gehärtetem Stahl (könnte man sonst ja nicht mehr biegen). Ich werde es demnächst einfach mal mit einem Stück Kettenhemd ausprobieren.

  4. Letztens sprach ich mit jemandem über die Penetration von Kettenhemden. .357 Magnum und .44 Magnum dürften da ohne Probleme durchpfeifen, aber wie siehts mit 9 Para und .45 ACP aus? Und was ist mit .223 Remington? Meint ihr die gehen durch? Ich denke schon. Bei Schrot könnte ich mir noch vorstellen, das er aufgehalten wird.

  5. Als nächstes kommt dan die ASU für die Waffe, wie von Reloader1956 angesprochen, und kommt dann nicht durch weil die Mun zu sehr rußt....

    400063[/snapback]

    Dann brauchst du eben einen Katalysator. Der wird dann einfach wie ein Schalldämpfer an den Lauf geschraubt. :00000733:

  6. Damit kommen die auch nicht durch, leider ist denen das egal. Die Stadt Köln ist schon sauer auf die Behörde, weil die ständig die Prozesse verlieren und damit Kosten verursachen. Das Problem ist, das in Köln das Polizeipräsidium für die WBK-Ausstellung verantwortlich ist und die dortige Sachbearbeiterin (Frau Euler glaub ich heisst sie) keine Ahnung hat und sich strikt an die Erlasse aus dem NRW-Innenministerium hält. Beschweren hilft nicht, da die zuständige Disziplinar-Behörde das Regierungspräsidium ist und die dort zuständige Frau, wie ich neulich hörte, Anti-Gun eingestellt ist und dementsprechend alles abblockt.

  7. Es ging da wohl um den vierten Selbstlader oder so. Das weis ich auch nicht genau. Das Problem ist, das die sich auch durch Klagen vor Gericht nicht beeindrucken lassen. Denn die Wissen ganz genau das die Gerichte hier total überlastet sind. Es dauert mindestens ein Jahr (häufig noch länger) bis man dort den ersten Termin bekommt. Bis die ganze Angelegenheit über die Bühne ist dauert es nicht selten zwei bis drei Jahre. Die sitzen die Sache einfach aus. Und viele haben dazu schon mal gar keine Lust, was ich auch verstehen kann, da das doch unheimlich frustrierend ist. Ich als Student kann mir das eh nicht leisten.

  8. Ja, für die Vorschriften können sie nix, aber sie müssen sie auch nich strenger auslegen als sie sind und wenn man dann noch keine Ahnung vom Waffen oder Vereinsrecht hat ist das ganze richtig scheisse. Einem Vereinsfreund (er ist Polizist) hat die Sachbearbeiterin gesagt: "Sie haben doch schon eine Waffe, wozu brauchen Sie dann noch eine?" Gemeint war hier seine Dienstwaffe. Das die Dienstwaffen nicht zu privaten Übungszwecken eingesetzt werden dürfen war ihr völlig unbekannt. Jemand anders musste mehr als zwei Jahre lang auf den Bescheid von einem beantragten Selbstladegeweher warten. Dieser (war natürlich negativ beschieden) kam dann Ende März 2003, wo ja kurz darauf das neue Waffenrecht in Kraft trat und wonach ihm der Selbstlader nicht mehr zustand. Die nehmen den Leitsatz: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" sehr ernst. Die Beispiele ließen sich da noch beliebig lange fortsetzen.

  9. Also so toll ist es in den Nachbargemeinden Kölns auch nicht. Was wohl noch gerade geht ist Erftkreis und Siegburg. Leverkusen soll auch nicht so dolle sein. Aber in jedem Fall sind alle besser als Köln. Bergisch Gladbach ist nach Meinung vieler Personen in meinem Verein die beste Behörde im Kölner Raum.

  10. Zieh in Kölns Nachbargemeinde Bergisch Gladbach! Der dortige Sachbearbeiter ist sehr kompetent und stellt einem auch zügig WBKs aus. GL ist sozusagen eine Oase für Sportschützen in NRW. Werde demnächst auch wieder das Glück haben in meiner Heimatstadt zu wohnen, so daß ich mich nicht mehr in Köln mit der Behörde herumärgern muss.

    Gruß "noch Kölner" Sonet

  11. In Antwort auf:

    interessanter Ansatz, daß es reichen solle, wenn der Verein / Schießstand ein Buch führt.


    Also bei uns ist das so, das das Schießbuch zentral vom Verein geführt wird. Das gilt dann natürlich nur auf den Ständen, die der Verein gemietet hat. Wer anderswo schießt und darüber einen Nachweis haben will, muss sich selbst darum kümmern. Wenn jemand eine Waffe beantragen will, legt der Verein automatisch den Nachweis des Trainings bei. Geht also vollautomatisch, der Schütze muss nur noch den Antrag unterschreiben (braucht ihn auch nicht selbst auszufüllen).

    Gruß

    Sonet

  12. Also ich hab jetzt mal mit dem BDS telefoniert. Die Aussage war eindeutig: Es gibt dort keinerlei solche Restriktionen, wie in der DSU. Die DSU hat sich zwar noch nicht gemeldet um eine abschließende Erklärung was Sache ist abzugeben, aber ich denke mal für mich ist die Entscheidung gefallen. Ich werde in Kürze in den BDS eintreten. smile.gif

    MfG

    Sonet

    PS: Was mir noch nachträglich eingefallen ist: Es gibt ja die Disziplin "praktiche Flinte". Auf Anhieb hab ich beim BDS erstmal nichts ähnliches im Sporthandbuch gelesen. Aber ich habe etwas von einer Disziplin "IPSC Flinte" gelesen. Ist das etws mit dem praktichen Flintenschießen vergleichbar?

  13. Also ich hatte der DSU dahingehend schon mal eine Mail geschrieben und zunächst als Antwort bekommen, das es keinerlei solcher Restriktionen gäbe. Dazu wurde ich dann auch noch auf die Richtlinien in besagtem Verbandsheft hingewiesen. Daraufhin habe ich denen noch mal eine E-Mail geschrieben und auf diesen eklatanten Unterschied der beiden Aussagen hingewiesen. Mal sehen, was die jetzt antworten. Vielleicht haben die diesen Unsinn mittlerweile schon wieder abgeschafft. confused.gif

    Sonet

  14. Also die Richtlinien der DSU kann man in der Vereinszeitschrift "Fourty Five" Ausgabe Nr. 1 auf Seite 19 nachlesen. Dieses findet man auf der Webseite der DSU. Es geht mir nicht darum ein Waffenarsenal anzuhäufen, sondern darum, das ich nicht noch weiter unnötig behindert werde beim ausüben meines Sportes und behindert werde ich da schon genügend. Auch besitze ich z.B. kein Auto, um auf irgendwelche Meisterschaften zu gurken. Vielleicht habe ich auch keine Lust auf Meisterschaften zu fahren? Den Vogel schießt die DSU aber damit ab, das sie als drittes SLG nur noch ein Kleinkalibergewehr (Randfeuerpatrone) befürwortet. Sowas schießen wir im Verein praktisch nicht und wenn doch, dann nur mal zum Spaß. Praktisch beschränkt mich die DSU da auf zwei Selbstlader, da ich mit dem mir zugestandenen dritten nichts anfangen kann.

    Kann denn jemand sagen, wie es beim BDS ausschaut? Ich hoffe doch wohl erheblich anders. smile.gif

    Sonet

  15. Hallo,

    bin derzeit am überlegen in welchen Verband ich eintreten soll. Unser Verein ist im BDS und in der DSU. Nach dem durchlesen der Sportordnungen gefiel mir die DSU doch besser als der BDS und der Jahresbeitrag ist auch etwas geringer. Jetzt ist mir aber eine ziemliche Ungeheuerlichkeit in den Waffenbefürwortungsrichtlinien der DSU aufgefallen. Man bekommt nur eine Selbstlade-Büchse ohne weiteres bei denen genehmigt. Für weitere muss man Meisterschaften bei denen schießen und sogar noch eine entsprechende Mindestleistung erbringen. Spinnen die oder was? Laut Waffengesetz braucht man doch wohl keine speziellen Leistungsnachweise für das Grundkontingent an Kurzwaffen und SL-Langwaffen. Genauso sieht es bei denen bei den Kurzwaffen aus. Sogar die Repetierwaffen unterliegen bei denen Beschränkungen. pissed.gif

    Jetzt meine Frage, wie sieht es da beim BDS aus? Hab bisher noch nichts davon gehört und auch hier liest man nichts davon (ich gehe davon aus, das hier erheblich mehr im BDS sind als in der DSU, oder?). Wenn das im BDS anders aussieht, trete ich natürlich in diesen ein und die DSU kann mir gestohlen bleiben und viele andere bei mir im Verein werden das sicher ähnlich sehen.

    Grüße

    Sonet

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