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Gearaffe

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Beiträge von Gearaffe

  1. Das Bedürfnis dürfte gar nicht so sehr das Problem sein, dazu kenne ich zu viele Leute die Waffen in dem Kaliber haben, auch HA.

    Das Problem ist eher: Wo kann man damit schießen gehen, und kann man mit diesem Monstrum überhaupt irgendwas anfangen? Die letzte Frage betrifft uns als Deutsche nunmal aus rechtlicher Sicht.

    Schießen eigentlich auf jedem Langwaffenstand, denn es gibt .50 BMG auch mit knapp unter 7000 Joule.
  2. Also in der Schweiz ist das eine ganz normale Sache. Siehe hier:

    http://www.fcsa-swiss.com/deutsch/Mitgliedschaft.htm

    Wenn man da Mitglied ist hat man dann eigentlich auch automatisch ein Bedürfnis oder gelten da wieder mal nur deutsche sportordnungen?

    Ach ja und dort wird teilweise sogar ein Schalldämpfer gefordert!

    Gruß carsten

    Häh? Die Mitgliedschaft in einer Schweizer Vereinigung interessiert die deutsche Behörde in keinster Weise, und in der Schweiz gibt es so ein Schmarn wie unser Bedürfnis nicht...

  3. Und meine hinterlassenen Abdrücke können abgenommen, auf eine Folie übertragen werden und diese auf einem beliebigen Finger (oder temperiertem Dummy) aufgelegt den Wärmesensor Überlisten ?

    Wann das NICHT geht, was nutzen dann von mir gefundene Abdrücke ?

    Vermute mal, so einfach wirds nicht sein.

    Doch, ist es, auch mit den modernsten Scannern geht das mit einfachsten Mitteln. Müsste man bei youtube einiges zu finden, Stichwort Chaos Computer Club...

    Fingerabdruckscanner funktionieren übrigens meist auch mit Brustwarzen, da wäre die Abnehmbarkeit im Alltag wohl geringer gegeben, und endlich würden sich Frauen für einen interessieren um an den Tresor zu kommen :-)

  4. Und warum genau sollte das bitte rechtlich fragwürdig sein, wenn Lauf und Verschlusskopf neu Zivil gefertigt wurden, und ein Umbau auf Vollauto technisch verhindert wurde?

    Und .338er Halbautomaten gibt es schlicht keine die nicht Kriegswaffe sind, was beim zuletzt bekannten Fall ausschließlich die Schuld des Herstellers ist, der den. Bescheid entsprechend beantragt hat...

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