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Kesaro

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Beiträge von Kesaro

  1. Einer ERLAUBNIS zum ERWERB und zum BESITZ bedarf nicht...als INHABER einer WBK...für einen VON SEINEM BEDÜRFNIS UMFASSTEN ZWECK.

    Der rest ist Bullshit.

    ... Genau... Und wann hat man das Bedürfnis?!? Nach 12 Monaten und 12/18 Schießterminen, und nicht durch Kauf einer Waffe für die ohne Bedürfnis eine grüne WBK ausgestellt wird.

  2. Mein 1er Schrank mit ca 180 kg ist mit einem Schwerlastdübel in der Wand und einem Scherlastdübel im Boden verankert.

    Wand und Boden aus Stahlbeton.

    Natürlich gibt's keine Möglichkeit einen Wagenheber etc anzusetzen.

    War alles beim Schrank dabei... Hab also kein Fleißkärtchen bekommen. Höchstens für den Transport in den Keller.

  3. Äh, wenn Dir das vorher nicht klarwar, bin ich ja froh, daß wir drüber gesprochen haben.

    Ich weis nicht wieso Du darüber froh bist... Aber es freut mich dir eine Freude gemacht zu haben.

    Ich war vorher der Meinung, dass der Transport auch nur zum vom Bedürfnis erfassten Zweck erlaubt ist.

  4. Leichenschänder!!!!!

    Der Artikel wurde schon vor zwei Jahren durchdiskutiert.

    Der Artikel war nur genannt um meine Frage zu verdeutlichen. Um den Artikel geht's mir nicht sondern um die allgemeine Frage nach dem Munitionstransport.

    Es ist eigentlich alles bestens beantwortet. Man braucht die entsprechende EWB und muss einem Abhandenkommen vorbeugen.

  5. Ich wollte mal fragen ob es bei Kleinmengen von Munition irgendwelche rechtlichen Einschränkungen gibt wenn man diese transportiert. Natürlich die Erwerbsberechtigung vorausgesetzt.

    Im Titel schreibe ich "führen" das ist natürlich nicht richtig da Munition nicht geführt werden kann.

    Folgendes Beispiel: Man steckt ein paar zuviel geladene Patronen nach dem Entladen der Waffe in die Hosentasche und vergisst diese dort. Was kann passieren wenn diese dann am nächsten Tag der Exekutive in irgendeiner Form auffallen?

    Nach meiner Auffassung kein Problem, aber solche Artikel lassen mich zweifeln: http://www.nordbayern.de/ressorts/polizeischlagzeilen/patrone-in-der-hosentasche-1.1792266

  6. Entleerst du eigentlich den Tank eines Kfz, wenn du es abstellst?

    Komischer Vergleich.

    Mache ich nicht, da Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

    Aber wenn jemand eine durchgeladene Waffe lagert würde ich schon fast annehmen das diese Person nicht geeignet ist... ein vernünftiges Risikomanagement zu betreiben.

    Ich stell mir gerade vor ich sterbe unerwartet und die Erben erkunden meinen Nachlass.

    Aber manche brauchen wohl einfach den Nervenkitzel.

    Erinnert mich irgendwie an die nicht entschärfte Selbstschussanlage mit der sich ein Ferienhausbesitzer ungewollt selbst entleibt hat.

  7. Hast Du eine Quelle dafür? Danke!

    Im allgemeinen Sporthandbuch. Unter Sicherheitsvorschriften. Aber ich muss ein bisschen zurückrudern das Magazin darf zwar vorgeladen sein aber noch nicht in die Waffe eingeführt werden.

    Wortlaut:

    "Eine Waffe gilt bereits dann als geladen, wenn sie lediglich durch Schließen des Verschlusses schussfertig gemacht werden kann."

    Aber wie oben schon erwähnt nur Verbandsache und keine allgemeingültige Definition.

  8. Wenn Du dir einen Verein suchst schau unbedingt, dass dieser im richtigen Verband ist.

    BDS oder BDMP

    Sonst kannst Du auf die von dir gewünschten Waffen unter Umständen lange bis ewig warten.

    Lies dir mal die Sportordnungen der beiden oben genannten Verbände durch, das macht Lust auf mehr.

    Und zur Ursprungsfrage. Großer Blechschrank mit Schwenkriegelschloß neben dem Waffenschrank macht sinn. Waffen sind "Rudeltiere" da ist genug Platz von Vorteil.

  9. Will jemand einen hinter sich haben, der eine schußbereite Pistole hinter sich ausgiebig testet?

    Ich wüßte nicht, wo das eine signifikante Disqualifikation darstellt.

    Auch eine Glock17 kann eine unangenehm wehtuende Murmel absondern.

    Aber ob eine durch die Luft fliegende Glock17 sehr viel sicherer ist weis ich auch nicht.

    Besonnen aus der Hand nehmen ist wohl die bessere Alternative.

  10. Ich glaube langsam du solltest um der Inneren und deiner Sicherheit Willen deine Waffen abgeben, dann wären sie wirklich sicher...

    Würde ich wenn ich nur die Möglichkeit des Kleiderhakens oder der Unterhosenschublade hätte tatsächlich in Erwägung ziehen.

    Wenn Du deine Waffen nicht einsperren möchtest solltest Du in Erwägung ziehen diese abzugeben. Willst Du das wirklich? Ich meine die Waffe in den direkten Zugriff Dritter bringen?

    Nicht falsch verstehen bitte. Die Möglichkeit mit meiner Waffe zu machen was ich will möchte ich auch! Ich halte es nur aus eigener Überzeugung nicht für richtig es in diesem Fall zu tun.

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