Hier ein Zitat aus dem aktuellen BDS Newsletter:
"4.4 Abs. 3: Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.“
Der Vollständigkeit halber: Eine dauerhafte Schießbuchpflicht gibt es nach wie vor nicht.
Verein und Verband bewerten die Frage der fortbestehenden schießsportlichen Aktivität eines BDS-Sportschützen aufgrund Mitgliedschaft, Teilnahme am Training und sonstigen schießsportlichen Vereinsaktivitäten, Teilnahme an Meisterschaften und weiteren Wettbewerben, erreichte Wettkampferfolge sowie eigenen Nachweise des Schützen. Derartige Belege haben nach Ansicht des BDS bei der Behörde grundsätzlich nichts zu suchen; wenn ein Schütze seinen Nachweis selbst führen will, bleibt ihm dies aber natürlich unbenommen: Die BDS-Bestätigung hat Beweiswert. Nur im Falle begründeter Zweifel - und nur dann - kommt eine Begründung der Entscheidung in Betracht oder die Vorlage von Nachweisen. Durch vorauseilenden Gehorsam entwerten wir uns selbst den Wert der Bestätigung!
Quelle: http://www.bdsnet.de/aktuelles.html