Doch Fritz, hat es!
Versetz dich doch einmal in die Rolle des deutschen Politikers, der in Brüssel verhandelt - sinngemäß: "Unser Jagdgesetz erlaubt den Jäger bei der Jagd zwei Schuss im Magazin, unsere Sportordnungen kennen keine Langwaffendisziplinen, die mehr als zehn Schuss im Magazin erfordern würden. Ergo: KEIN privater Schütze in Deutschland braucht Langwaffenmagazine, die mehr als 10 Schuss aufnehmen können."
Damit war es ein probates Mittel der Verhandlungsführung, der Magazinbeschränkung zuzustimmen und damit eine Gegenposition beim geforderten AK47-/AR15-Verbot einnehmen zu können - letztlich verprellt man damit ja niemanden - vermeintlich zumindest.
Aus sportlicher Sicht (also aus Sicht der Verbände, und m.E. insbesondere des BDS, des BDMP und des VdRBw) war dagegen die Magazinbegrenzung auf 10 Schuss mehr als hinderlich. Die deutschen IPSC-Büchsenmatches sind Magazinwechselübungen, bei denen es i.d.R für den Schützen deutlich unvorteilhafter als bei den Kurzwaffenmatches ist, auch mal drei Schuss auf eine Scheibe zu machen. Die Antwort auf die Frage von IPSC-Anfängern, wieviele Magazine man denn mindestens braucht, wenn man IPSC Langwaffe schießen möchte, sorgt regelmäßig für überraschtes Stirnrunzeln. Sieben Magazine für einen Long Course sind einfach nur albern.
Die deutschen Sportschützenverbände hatten über zehn Jahre Zeit, den sportlichen Mehrwert (und sei es nur durch Vergleich mit den Sportordnungen der anderen EU-Staaten) von 30 Schuss-Magazinen ggü. der Politik darzustellen und zu begründen. Passiert ist aber das genaue Gegenteil - die 10 Schuss-Begrenzungen wurden in die Sportordnungen zementiert, was sogar dazu geführt hat, dass einzelne Waffenbehörden in den Sportschützen-WBKen für die SL-Büchsen den Zusatz "Magazin mit nicht mehr als zehn Schuss" eingetragen haben.
Und warum sollte man etwas in Deutschland kaufen und besitzen können, was nicht notwendig und dessen Verwendung für die Masse der LWB sowieso verboten ist? Aus innenpolitischer Sicht (und unter dem Druck der EU-Kommission nach "VERSCHÄRFUNG") ist die Entscheidung nachvollziehbar.
Als Individuen können wir alle jammern, aber den Verbänden bleibt m.E. nur das Mea Culpa.
Ich schließe mich meinen Vorrednern an - solange privater Waffenbesitz ein Privileg von Hobbyisten (Sportschützen, Jäger, Sammler) ist, Selbstverteidigung keinen Bedürfnisgrund darstellt und die Sache mit der wehrhaften Demokratie nach §20, Abs. 4 GG nicht wirklich ernst gemeint ist, wird dieser Spießrutenlauf auf ewig weitergehen.
Gruß, Rüdiger