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NottooLate

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Alle Inhalte von NottooLate

  1. Absolut richtig! Die Legislative muss nun handeln, und wir sollten das per "Zuschriften" forcieren. Hinterher heißt es sonst: "na, hätten Sie sich halt melden müssen, wir hatten grad so viel mit Flüchtlingen/Griechenland/Türkei/arabischer Winter/Europa/Afrika-Kriege/Panama-Papieren usw. zu tun, da hatten wir keine Zeit, uns um die Belange deutscher Minderheiten zu kümmern..." Tja, genau da sind wir jetzt. NtLate
  2. Als ewiger Pessimist bezweifle ich dies. Ich gehe vielmehr davon aus, dass mit diesem Urteil, das nicht nur jeden erdenklichen (juristischen?) Winkelzug enthält, sondern, perverser Weise, auch noch auf einem quasi gottgleichen Level gesprochen wurde, systematisch darauf zugefeilt ist, der Gemeinschaft der Jäger - und damit LWB - den maximal möglichen Schaden zuzufügen. Ob dahinter gesamtpolitisches Kalkül steckt oder "nur" ein befangener Anti-Waffennarr in der Richterrobe, der seinen großen Tag gekommen sah, wird sich zeigen. Es liegt nun nämlich ganz eindeutig am Gesetzgeber, durch eine klitzekleine Änderung des Jagdrechts klarzustellen, dass dies ein juristischer Unfall war (was man gutmeinend und mit gesundem Menschenverstand annehmen darf), und kein präzise geplanter KO-Schlag gegen eine überdurchschnittlich überwachte, gesetzestreue und hinsichtlich des Beitrags zur Gemeinschaft leistungsfähige Gruppe unserer Gesellschaft. NtLate
  3. @ JasperBeardley Danke für Deine Ausführungen. Meine Frage war zumindest teilweise rhetorischer Natur, ich musste und muss (in vergleichbaren Bereichen des täglichen Lebens) jede Menge ganz ähnlicher Erfahrungen sammeln. Wie stand hier doch irgendwo zu lesen? "Im Reich der Lügen gilt die Wahrheit als Verrat". Schöne neue Welt.
  4. ..... Generelles Verbot, Generelles Besitzverbot, Verboten, Verfassungsschutz, Staatsschutz.... Ich hatte ja keine Ahnung, dass Jäger sein eine so kriminelle Sache ist! Kommt eigentlich außer mir noch jemandem das K****n? NtLate
  5. Anfrage eines Arbeitskollegen, Jungjäger, bei Stadt Ulm, BWB, zust. SB, heute: "Welches Urteil"? Es scheint also noch längst nicht alles gesprochen in diesem Thema. Im Grunde ist aber alles möglich. In beide Richtungen. Beispiel schwäb. Städtchen in BWB: LRA Kreis verweigert Eintrag, städt. Behörde trägt ein. Allein durch die beschriebenen Zustände zeigt dieses Urteil doch den Umfang seiner Entgleisung. Das ist, gemessen an unserem in DL üblichen/gelebten Rechtsverständnis, schon beinahe pervers. Oder kennen das die Juristen unter uns schon als alltäglich und der brave Steuerbürger (wie ich) hat's nur noch nicht gemerkt? Wäre umso schlimmer... Grüße in die Runde NtLate
  6. ... ich war zu langsam... Danke!
  7. Hallo Isegrim, Der "Hardcore-Beitrag" mit dem Herrn F. stammte nicht von mir, lediglich ein Kommentar dazu. Dazu passt Deine Reaktion nicht ganz zum Zitat meiner Frage nach der Löschung. Ich wußte nichts von dieser Vorgehensweise, war daher etwas irritiert. Ist schon ok. Andererseits, diese "political correctness" ist tatsächlich eine echt "deutsche Krankheit". Natürlich ist der direkte Vergleich mit unseren dunkelsten Zeiten nicht passend, keine Frage. Andererseits, die heutigen politischen Geschehnissen rufen in mir gelegentlich ein ähnlich verzweifelt-hilfloses Gefühl hervor wie damals im Geschichtsunterricht, als es um den Wahnsinn vergangener Diktaturen ging. Ist halt so. Tatsächlich werden wir als Volk (darf ich so sagen oder ist das für Deutschland schon zu viel?) inzwischen in einer Art und Weise Verar....t und fremdgesteuert, dass der Ekel in mir hochsteigt. Zur Selbsterfahrung dieses Gefühls empfiehlt sich noch immer Max Frisch's "Biedermann und die Brandstifter". Die nahe Zukunft wird zeigen, wohin uns unsere urteutschen Tugenden, allem voran das korrekte Lächeln, wenn wir "nach oben" schauen (und hoffen, dass es nicht so schlimm wird), bringen werden. Nix für ungut. Grüße, NottooLate
  8. Frage an Alle: Werden hier Beiträge kommentarlos (von Admins) gelöscht? PN an mich sollte jetzt übrigens wieder gehen, PF war voll. Grüße NottooLate
  9. Hier noch ein aktueller Erfahrungsbericht eines Jägers zur Reaktion des LRA „kleines schwäb. Städtchen“ in BWB, heute Vormittag: (Mein Jagd- und Schützenfreund war nach Aussage des SB der Erste, der sich aktiv dort erkundigt hat). SB Zitate, aus der Erinnerung des Anfragenden wiedergegeben: „BVerwG-Urteil liegt vor, Im RP Stuttgart wird über das Urteil und über eine entsprechende Anweisung an die LRAs beraten.“ „Die im Besitz einer solchen Waffe befindlichen dürfen diese natürlich (erst mal) weiter ganz normal den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nutzen. Zwei Schuss auf der Jagd, unbegrenzt beim jagdlichen Übungsschiessen.“ „Neuerwerbungen werden zunächst NICHT eingetragen““ „Lösung könnte u.a. so aussehen dass Altbesitz bestehen bleibt, nur Neuanschaffungen müssen „Modell Frankreich“ entsprechen.“ „Es wird ja auch weiterverhandelt, BVG Karlsruhe und EUGH, das kann sich noch sehr lange hinziehen“. „ Wir haben amtsseitig auch mit einschlägigen Herstellern bzgl. entsprechender Lösungsvorschläge telefoniert. Die sind wohl darauf vorbereitet, die Waffen auf ein sog. Pelikanmagazin ( siehe browning bar ) umzurüsten“ (Schau einer an, die Hersteller!) Grüße, NottooLate
  10. Je länger ich mir dieses BVerwG-Urteil auf der Zunge zergehen lasse, umso mehr gelange ich zu folgendem Schluss: Seit den 70er Jahren existiert in Deutschland auf Basis des BJG sowie des WaffG die gelebte Rechtspraxis hinsichtlich des Bedürfnisses von Jägern für HA mit beliebigem Magazindesign (intern und wechselbar) und soweit vom BKA mit Feststellungsbescheid versehen. Einschränkend verbot das BJG den Schuss auf Wild mit Magazinen größer 2 Patronen. Diese Rechtspraxis hat sich in 4 Jahrzehnten offensichtlich bewährt, negative Auffälligkeiten jagdlicher, krimineller oder terroristischer Art in Jägerkreisen mit HA wurden nicht bekannt. Nun zerren 5 Götter der Rechtsprechung in ihrem Elfenbeinturm der letzten Instanz (Zitat: „darüber wölbt sich nur noch der blaue Himmel“), ein Urteil herbei, das nicht nur die zurückliegenden 40 Jahre Rechtspraxis vollständig negiert. Es schikaniert, kriminalisiert, terrorisiert und enteignet eine Minderheit von Bürgern inmitten unserer Gesellschaft. Eine Minderheit, die meiner Erfahrung nach (lässt sich sicherlich statistisch belegen) vor allem durch einen überdurch- schnittlichen Beitrag beim Steuer- und Abgabenaufkommen sowie ihrer Rechtstreue (in ureigenstem Interesse) auffällig wird. (Ich bin nicht gut in Geschichte, aber ich glaube, sowas in der Richtung hab ich schon mal irgendwo gehört). Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die letzten 40 Jahre Rechtspraxis waren kein Zufall, sondern vom Gesetzgeber so gewollt. (Wovon ich ausgehe). Dann muss der Gesetzgeber nun unverzüglich (die derzeit lfd. Novelle zum BJG bietet sich an) Klarheit schaffen und diesem unsäglichen Urteil (einige wenige Worte wären genug) somit die Grundlage entziehen. Er zeigte damit, dass ER (der Besitzer der freiheitl. demokratischen Grundordnung) die genannte Minderheit weiterhin als geschätzten, integrierten Teil der Gesellschaft betrachtet (Ich meine damit uns, die Jäger). oder die letzten 40 Jahre Rechtspraxis waren gewissen Demokratiebesitzern zunehmend ein Dorn im Auge. (Wovon ich auch ausgehe). Damit lässt man nun 5 Jura-Götter (die ja, so hört man, in Wirklichkeit auch nur Menschen sind) ein Urteil fällen und schafft sich- ungeachtet der fatalen Wirkung auf eine leistungsfähige Minderheit – die Voraussetzung, HA einzusammeln oder (auf Kosten der Eigentümer) zumindest so sehr zu verstümmeln, dass eine Doppelbüchse dagegen beinahe wie eine Kriegswaffe wirkt. Das Tolle dabei ist: Keiner wars! Keine Partei, kein Politiker, keine Farbe. Es war ein „unabhängiges Gericht“. Tja, dumm gelaufen. So ist das halt in einer Demokratie… Willkür eben. (So heißt das doch, wenn MAN nichts machen kann, oder?) Hääää???? Sollte Variante 2 zutreffen, so wäre dies nicht wirklich verwunderlich. Vor dem Hintergrund der vollkommen chaotischen politischen Landschaft (EU-Bürokratie-Terror, 0-Zins / irrsinnige Staatsverschuldung mit den üblichen, unabwendbaren Folgen in naher Zukunft, unkontrollierte Flüchtlingsschwemme, Banken(Krisen-)Billionenbetrug usw.) wundert es nicht, dass sich Fachgruppen am Rande der regelmäßigen Innenministerkonferenzen zunehmend mit „möglichen Gefährdungsszenarien der inneren Sicherheit“ beschäftigen. Wozu man bekanntlich sehr gerne die BWehr einsetzen möchte (eigentlich klar, dass MAN die zum Schutz gegen die 80 Mio. potentiellen Terroristen in diesem Land benötigt. Wogegen bitteschön sonst im eigenen Land?). Die zunehmende Hysterie gewisser Kreise gegen Legalwaffen in den letzten Jahren hat sicher vielfältige Hintergründe. Als mir ein alter Freund und grüner Gutbürger (er bezeichnet sich mit Stolz als Spießer!), auf das Programm seiner Partei angesprochen, einst mit giftigem Grinsen ins Gesicht fauchte: „Ich habe keine Waffen, also brauchst Du auch keine!“ , da kam ich zum Nachdenken: Eigentlich Klar! Es ist doch besser, wenn sich der Zorn (Neid?) der „Nichthaber“ z.B. auf LWBs konzentriert (und Scheibchenweise ausgelebt werden kann!), anstatt z.B. auf sog. „Eliten“ im Land, die sich meist sehr einig sind und sich unter dem Schutz der Demokratie gemeinsam die Taschen vollstopfen. Oder ist das mit der rasant sich vergrößernden Schere zwischen Arm und Reich in DL etwa auch nur „Lügenpresse“? Das Volk braucht Brot und Spiele. „Waffenverbotsspiele“ sind da sehr beliebt! Teile und Herrsche. Ich denke, auf letzteres Szenario sollten wir uns zumindest einstellen. Tatsächlich halte ich es für erforderlich, jedem Politiker, dessen email-adresse man habhaft werden kann, klarzumachen, dass wir uns nicht als „bislang geduldete Kriminelle“ abtun lassen werden. Und dabei die eigentliche Tragweite einer „konzertierten Aktion“ aus „Gerichtseifer und gesetzgeberischem Nichthandeln“ aufzeigt. Ich frage mich ernstlich: Was ist in diesem unserem Land in Zukunft noch alles möglich, im „Namen des Volkes“, wenn ein solcher Irrwitz tatsächlich umgesetzt werden sollte...??
  11. " jagdliches Übungsschießen". Sehr gut! Wird eh zu wenig betrieben. Die Hauptbeschäftigung von Sportschützen, die "nur" auf Pappscheiben abzielen, ist das ÜBEN!. Jäger schießen auf die lebendige Kreatur, daraus erwächst besondere Verantwortung. (Im "Neuen Jagdrecht" ist das Thema aufgenommen!) Schon mal mit nem dämlichen 2er Mag im Schießkino rumgehampelt?? Dort könnte man durchaus ansetzen. Wenn "Richter" davon ausgehen, das Jagen bestünde in erster Linie aus dem "jagdlichen Schuß aufs Wild"... bitte?? Das ist doch ein Witz! Auf einen jagdlichen Schuß sollten 50 Übungsschüsse kommen. Insbesondere gilt das für die (wg. des Schwarzwilds bzw dessen Maismast) immer wichtigere DJ. Da blasen wir doch mit den grünen Gutmenschen ins selbe Horn!
  12. zu 6c33c: Unbeholfen?? Ich denke, da hat jemand politisch ordentlich "nachgeholfen". Wie anders könnte sich eine solche Instanz dazu hergeben, ohne erkennbaren Anlaß ein solches "Urteil" herbeizuzerren? Mit dem peinlichen Bezug auf die Berner Konvention, abzielend auf das in den 70ern noch weltweit üblichen rücksichtslosen Abschlachtens der Fauna "zu Wasser, zu Lande und in der Luft"? Hier ging es um Themen wie das Wildern von Elefanten und Nashörnern mit der Kaschi, nicht um Deutsche oder Eidgenössische Jagdgepflogenheiten. Leute, dieses Urteil ist ein Skandal. Und wenn solche Schande "im Namen des Volkes" in diesem Land tatsächlich praktisch wirksam wird- dann ist hier in Zukunft schlichtweg alles möglich. Wenn jetzt noch was hilft, dann "alle gemeinsam". Jäger oder Sportschütze, BY oder BWB oder sonstwo... das ist vielleicht die letzte Chance. Kleinliches Gezänke unter den Betroffenen ist genau das, was die "werten Herren" gerne sehen. Auf diese Weise wurden in den letzten 500 Jahren ganze Kontinente "gesäubert"... Grüße NottooLate
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