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Michael-Mo

WO Silber
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Beiträge von Michael-Mo

  1. Kann ich einen neuen Lauf dann einfach so auf den bestehenden Eintrag kaufen? Oder muss ich da noch irgendeinen Nachweis der Unbrauchbarmachung etc. führen?

    Kalibergleich oder kleiner ist kein Problem, ein Wechsellauf für z.B. eine alte SIG210 ist ja auch gängig. Der würde dann halt zusätzlich eingetragen. Im vorliegenden Fall nimmst du deinen aufgeschnittenen Altlauf mit zum Amt, wenn du den neuen eintragen sollst.. (ruf vorher deinen SB an!)

    Mo

  2. komt drauf an...

    Kurzwaffe oder Langwaffe?

    Rein rechtlich gesehen darfst Du z.B. den Lauf einer Kurzwaffe selbst unbrauchbar machen, am sichersten wäre da ein Längsschnitt mit der Flex. Also Lauf raus, im Schraubstock eingespannt, Brille auf und los..

    Bei eine Langwaffe siehts ähnlich aus, nur rund 60cm mit der Flex dauert..

    Den Rest kannst du dir als Deko an die Wand nageln!

    Mo

  3. Mhh, kompliziertes Konstrukt :crazy:

    Wenn Ihr das schon so umständlich durchziehen wollt, dann nicht mit Leihschein (der ja zur Benutzung der Waffe gedacht ist), sondern mit der sicheren Verwahrung durch einen WBK Inhaber. Die ist nicht auf einen Monat beschränkt, sondern benötigt einen beabsichtigten Endtermin (z.B. Rückkehr vom Auslandseinsatz des Soldaten, oder wenn der Eigentümer der Waffe aus dem Krankenhaus entlassen wird),

    oder halt: bis die Waffe umgetragen ist :)

    Mo

  4. ... und die jeweilige Disziplin mit der Kennnummer ein. Vereinsstempel und Unterschrift drauf und fertig. So kann ich immer belegen wann und welches Kaliber...

    Umgekehrt wird ein Schuh draus, der Büttel kann Dir dadurch nachweisen, das Du mit der Waffe XY nicht, oder zu wenig geschossen hast!

    Ich habe mir ein Schießbuch selbst "gebaut", da existieren nur die Spalten: Datum / Kurzwaffe / Langwaffe / Unterschrift Aufsicht.

    Die Unterscheidung Kurz/Lang hab ich auch nur mit reingenommen, damit die Seite nicht so leer ist..

    Ich werde nie verstehen, wie man mehr als gesetzlich gefordert (für andere) notieren kann.

    Mo

  5. ...

    Ich wäre mit den Waffen eine Gefahr für die Öffentlichkeit.

    Als der Herr PHK noch mit Winnenden anfing sah ich Sterne.

    Das ist schlicht ein bekennender Waffenverbotsfetischist!

    Wahrscheinlich einer der Sorte, die mit den Dienstwaffen umgeht wie der Zimmermannslehrling mit'm Zollstock..

    - lässt das Werkzeug überall rumliegen -

    Wenn er das auf einen Antragsteller für 'ne rote WBK (Kurzwaffen) in seiner Denke überträgt, ist sein Veto nur folgerichtig!

    -grün war aus-

    Mo

  6. Der Verein ist für die Befürwortung nur der Durchlauferhitzer. Der VERBAND bestätigt ein Bedürfnis.§14 Abs 2 S 2.

    Die Schießstätte ist frei wählbar wenn vorhanden und man dort als Gastschütze willkommen ist.

    Herrje,

    natürlich bestätigt der Verband das Bedürfnis, aber der Verband will vom Verein die Möglichkeit zum Schießen mit der beantragten Waffenart bestätigt bekommen.. (zumindest im BDS Hessen ist's so)

    Mo (im Landesverband Hessen des DSB sieht's bestimmt ähnlich aus, hab da aber noch nie was beantragt - die sind nämlich komplett Gaga!) :gaga:

  7. OK, danke für die Antworten, Nachweis vom Verein (und wenn nötig auch Urkunden) ist kein Problem.

    Arghh - keine Urkunden, das geht die Behörde gelinde gesagt einen sch...dreck an!

    Ich wollte nur sichergehen, dass das mit den Waffen und den geeigeten Schießstätten des Vereins nicht irgendwo festgecshrieben steht.

    Aber das ist ja anscheinend nicht der Fall.

    Jein, der Verein muß bei Befürwortung des Bedürfnisses für z.B. eine GK-Kurzwaffe das vorhandensein einer geeigneten Schießstätte nachweisen!

    Das kann ein eigener Stand oder ein angemieteter Stand sein.

    Mo

  8. ich wurde wegen eines Vereinswechsels (der bereits 7 Jahre zurückliegt) von meiner Behörde angeschrieben, ob ich denn auch im neuen Verein gem §14 WaffG den Schießsport weiterhin ausübe UND (und das erscheint mir Spanisch) ob der Verein denn auch die nötigen Schießstätten besäße um dies zu tun.

    Du läßt Dir von deinem Vereinsfürsten :rofl: bestätigen, das Du Mitglied im Verein XY bist, und regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen dem Schießsport nachgehst. -PUNKT-

    Sonst nix! Nicht wie oft, und schon gar kein Schießbuch oder Urkunden!

    Wo kommen wir denn hin? Macht sich jetzt jeder Sachbearbeiter sein Gesetz selber?

    Mo

  9. Wie kann denn eine fremde Waffe "Bestandteil des Verfahrens" sein?

    Mit welcher Begründung kann denn die Herausgabe fremden Eigentums verweigert werden? Es ist ja kein Verbrechen mit den Waffen begangen worden, sie müssen nicht beschossen werden und auch sonst ist die Lage klar: es handelt sich um EWB Waffen, die in den WBK's der jeweiligen Kunden eingetragen sind.

    Es gibt schlicht KEINEN Grund, die jeweiligen Kundenwaffen nicht den rechtmäßigen Eigentümern auszuhändigen!

    Mo (der bei einer Verweigerung der Herausgabe zum Hulk mutieren würde)

  10. ..

    Kaum zu glauben, was in den letzten 40 Jahren alles weggekommen ist..

    So verwunderlich ist das gar nicht, bis 1972 war das ein Gegenstand wie jeder andere. Irgendwann (nach dem zweiten Umzug, oder dem Haus Um/Anbau) ist halt verschiedenes verloren/verlegt/weggeschmissen worden!

    Das ein und andere Werkzeug in meiner Werkstatt ist auch nicht mehr auffindbar, obwohl es in der Anschaffung nicht billig war! Es wurde nur viele Jahre nicht benötigt, immer wieder an neue Orte umgelagert, und letztendlich wohl "entsorgt".

    So erging es vielen damals frei verkäuflichen Waffen, die lange Jahre in Dachböden oder Kellerecken verrotteten.

    Mo

  11. Ich kann das Spyderco nur empfehlen, einfach und schnell scharfe Messer! Grade für (gute) Küchenmesser brauchbar, kein rumgefummel mit Ölsteinen - einfach die Messer an den eingesteckten Steinen entlangführen, fertich..

    (hab auch verschiedene Abziehsteine, einen großen Arkansas und mit Riemen abgezogen und was weis ich nich noch alles - geht alles und wurde scharf, aber halt auch recht aufwendig)

    Mo(der Arkansas ist mit Öl nur noch an Waffenteilen wie sear zugange)

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