Eine kleine Seitentasche am Futteral ist mir schon klar, ist getrennt von der Waffe.
Auch § 36 ist klar, da der § nur die Aufbewahrung behandelt.
Es ist ca. 2 Jahre her, als hier in der Gegend ein Sportschütze eine wirklich fette Strafe bekommen hat, als sich bei einer Polizeikontrolle herausgestellt hat, dass in seinem Waffenkoffer Waffe und Munition zusammen lagen. (Also Waffe und daneben eine Packung Munition)
Und jetzt mal die AWaffV:
Da heißt es in der Erklärung zum § 12 Abs. 3: (12.3.3.2)
zwar ist im letzten Satz von "aufbewahren" die Rede, da es aber im Zusammenhang mit dem Transport zum Schießstand genannt wird ist wohl offensichtlich, dass hier nicht der § 36 Aufbewahrung gemeint ist.