Hier eine aktuelle schriftliche Auskunft des Hess.Schützenverbandes:
Sehr geehrter Herr .....,
im November 2003 erhielt der HSV die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung. Auf dieser Grundlage und in Übereinstimmung mit dem neuen Waffengesetz wurde seitens des HSV ein neues Antragsformular entworfen, das - bedingt durch die Schließung der Geschäftsstelle über Weihnachten und Silvester - im Januar in einer Präsidiumssitzung verabschiedet wurde. Am 04.02.2004 wurde das Antragsformular dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport zur Prüfung vorgelegt. Zur Zeit liegen diese Antragsformulare, nach unserem Kenntnisstand, den Hessischen Regierungspräsidien zur weiteren Prüfung vor. Wir rechnen mit einer Freigabe nicht vor Ende März. Anschließend gehen die Anträge in den Druck und werden dann den Kreisschützenmeistern zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen