Als Beispiel Sportordnung Flinte 9.7.4 (leicht verkürzt): "Ein Wertungsblatt, dass sowohl vom Teilnehmer wie vom RO unterzeichnet worden ist gilt als abschließender Beweis , dass ein Parcour beendet worden ist und dass die Zeit, das vom Teilnehmer erzielte Resultat und anfallende Strafpunkte richtig und unumstritten sind. Das unterzeichnete Wertungsblatt wird als endgültiges Dokument betrachtet und darf nur mit Ausnahme bei gemeinsamer Zustimmung von Teilnehmer und dem unterzeichnenten RO nur zum Korrigieren von arithmetischen Fehlern (oder Strafen zu 8.6.2) verändert werden"