Zum Inhalt springen

AndreasE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    42
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von AndreasE

  1. Eben nicht! Siehe den Fall Harry Wörz, da wurde er strafrechtlich belangt, aber im Zivilprozess sah der Richter erhebliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten und verwarf diese. - Es gibt auch noch Richter die des logischen Denkens fähig sind.
  2. Sehr einfach, weil das Urteil an der Wirklichkeit vorbei ist. Wenn jemand mit einer Schusswaffe (oder Anscheinswaffe) bedroht wird, wird dieser sich mit Sicherheit nicht heldenmütig auf den Täter stürzen und den Täter versuchen zu entwaffnen. Der Bedrohte ist ja in der Defensive, auch Mangels geeigneter Mittel. Erst wenn die Bedrohung abgeschlossen, der Täter also schon auf der Flucht ist, kann der Bedrohte versuchen, sich zu wehren. Was hier ja auch passiert ist, in dem er den Täter im Garten gestellt hat. Das ist dem Gericht nach aber eine Überschreitung des Notwehrrechts und damit zu sanktionieren.
  3. Da wissen die Täter, dass sie mehr Rechte haben als die Opfer. Das Urteil, eine Schande für dieses Land.
  4. Ups.. Muß natürlich §14 Abs 4 WaffG heißen. Tippfehler könnt Ihr ruhig behalten, habe ich bestimmt noch mehr davon. So ist es! Die Waffe erwerben lässt sich ja ohne Stempel der Behörde. Innerhalb von 2 Wochen muß dann dieser Kauf bei der Behörde eingetragen weden (Stempel in die WBK). Aber wie sieht es mit dem Erwerb der zugehörigen Munition aus, vor dem Gang zum Amt? Dass in die "gelb" WBK keine Munitionerlaubnis separat eingetragen wird ist schon klar. Andreas
  5. Ich habe bereits eine „Gelbe WBK nach § 15 WaffG" seit vielen, vielen Monaten. Dort sind auch bereits ein paar Waffen eingetragen. Die zugehörige Munition habe ich dann immer nach dem die Waffe innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf, vom Amt eingetragen wurde, gekauft. Meine Frage geht nun dahin: Darf ich nach dem ich die Waffe bei einem Händler gekauft habe (und dieser die Waffe auch in die WBK eingetragen hat) auch gleich die zugehörige Munition mitnehmen? Oder muß ich erst den Amtlichen Eintrag/Stempel abwarten? Vielleicht weiß ja jemand eine Stelle im WaffG ff. wo ich das nachlesen kann? Andreas
  6. Diese Aussage ist leider falsch. Ich habe hier eines der seltenen Interviews mit "Michail Timofejewitsch Kalaschnikow", da sagt er, dass es ein Fehler war es den Amerikanern gleich zu tun und eine kleine Hochgeschwindigkeitspatrone zu entwickeln. Besser währe es gewesen bei der 7,62x39 zu bleiben. Andreas
  7. Der Link von "Gunny Highway" bringt hier Licht ins dunkel. Andreas Jetzt iss gut, OK?
  8. @ alzi Danke für deine Beleidigung, @ Gunny Highway Das war genau wonach ich gesucht habe. Ich danke dir! Andreas
  9. Ich möchte mir in naher Zukunft eine Remington 700 zulegen. Nun gibt es bei diesem Modell aber eine Unmenge an Modellen mit den unterschiedlichsten Bezeichnungen: BDL CDL LV SF Mtn LSS SPS/ADL SPS DM SPS Stlss Sendero SFII VLS VSF VS SFII XCR VTR 5-R Wofür stehen diese Bezeichnungen? Vielleicht kann jemand Licht in dieses Wirrwar bringen? Mit freundlichen Grüßen, Andreas
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.