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FranzSchmidt

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  1. Alles hätte mit guten Willen ganz ohne öffentlichen Schaden der IWÖ ablaufen können. Jetzt schaut es halt so aus als ob man es gerade auf diesen Schaden, den die IWÖ zweifelsohne erlitten hat, angelegt hätte. Diese Vorhaltung müßte erst widerlegt werden. Nur so viel, es wird mich keiner so weit provozieren, hier bei WO Einzelheiten preiszugeben. Keine Aussicht auf Erfolg. Franz Schmidt IWÖ Mitglied Nr. 0226 seit 1994 Forum Waffenrecht Mitglied Nr. 016692
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