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Beiträge von wahrsager
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Von Lobby-Arbeit im Stile einer Geheimdiplomatie halte ich rein garnichts. Sowas geht immer in die Hose.
Ich frage mich ja, woher man sowas wissen will...
Unterhalte Dich doch mal mit Leuten, die in diese Diplomatie involviert sind...
@SW:
Stimmt, wobei man sagen muss, dass der Ausgangspunkt fuer die Liberalisierung ein noch strengeres Gesetz als in GB war.
An diesem Satz ist eben einfach alles falsch.
Und falsch ist das genaue Gegenteil von richtig, aber nenn das ruhig Korinthenkackerei.
Das hatten wir ja gerade bei Steuer- und Abgabenbelastung: 20% oder 50%, was soll's? Da hätte ich alter Korinthenkacker doch mal fünfe gerade sein lassen können!
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Allerdings hatte die Polizei diese Waffen dann nicht mehr zurückgegeben und die Ausstellung neuer Lizenzen verweigert.
... und ein Gerichtsurteil hat zur (späten) Rückgabe dieser Waffen geführt.
Mal wieder ein tolles Beispiel, wieviel (Halb-)Wissen in SWs Postings steckt.
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Stimmt, wobei man sagen muss, dass der Ausgangspunkt fuer die Liberalisierung ein noch strengeres Gesetz als in GB war.
Soweit ich weiss lag es überhaupt nicht an einem Gesetz.
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Ich glaube, Du hast da was nicht verstanden... aber egal.
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Finden die auch.
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einen glaub ich zu kennen...
Du kennst bestimmt einige davon.
Nur äussern sich die nicht hier im Forum (oder nicht alle).
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Dann sollte man die Leute, die eine bestimmte Meinung vertreten, vielleicht nicht pauschal als "Schlaubis die uns für dumm verkaufen wollen" darstellen. Man könnte sonst u.U. ganz schön alleine dastehen.
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aber dafür bekommen wir mit, dass uns hier einige schlaubis für blöd verkaufen wollen.
Und was sollten die Schlaubis davon haben?
Weisst Du denn auch, wer diese Schlaubis so sind?
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Yada yada yada.
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Na siehste, Troubardix... dann müssen wir's auch nicht wieder genauso durchpalavern.
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Daytona und Schwarzwälder, diese Diskussion hatten wir doch schonmal.
Einfach ab diesem Posting nochmal durchlesen: http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...ndpost&p=498897
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Nochmal zum mitschreiben:
Das Problem sind Gegenstände, die eine gefährliche Waffe vortäuschen. Es hat von den hier involvierten Behörden keine ein Problem damit, dass ein echtes AR aussieht wie ein AR.
Es geht darum, dass Polizisten im Extremfall wissen sollen, woran sie sind. Und genau darum hat diese Softairgeschichte eben nichts damit zu tun, Halbautomaten wieder als Holzscheite zu verkleiden.
JETZT KAPIERT?
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Mir gehts vor allem darum, dass dieses Problem ständig als "rein deutsche Panikmache" dargestellt wird. Die Schweizer, Amis, Frazosen und Holländer (Totalverbot) haben das Problem aber auch, und vermutlich noch einige andere.
Aber der erste Lösungsansatz für Probleme ist ja immer erstmal, sie als rein deutsches Wehwehchen abzustempeln, dann kann man sich als Lösung auch einen schönen deutschen Sonderweg ausdenken.
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Wie wäre es denn einfach mal mit der Lektüre eines älteren Threads zu dem Thema?
Ich empfehle den hier: http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=303137 ... der ist vom März 2005.
Darin gibt es auch ein paar Infos zu den "anderen Ländern", in denen es ja die Softairproblematik angeblich überhaupt nicht gibt... (in Makalus grande nation sind die Plastikplempen erst ab 18 zu kaufen... usw...)
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Wobei die Argumentation von borussenjoe in materieller Hinsicht schon Substanz hat. Die Erwerbsgründe (Bedürfnis) für die .22er wurden nämlich bereits einmal nachgewiesen
Es wurde ja auch bereits einmal erworben.
Kannst ja mal Dein Haus abreissen und ohne Baugenehmigung ein neues bauen.
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Mein zuständiger SB.
Das ist nett.
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wenn ich eine Waffe in der WBK hab, hab ich das Bedürfnis für diese Waffe nachgewiesen. Ist der SB der Meinung das Bedürfnis sei entfallen, warum auch immer, müßte er wegen Wegfall einer Erteilungsvoraussetzung widerrufen. Da er das nicht gemacht hat, erkennt er ja mein Bedürfnis weiterhin an. Wenn ich nun vorhab meine ausgeschossene gegen eine neue zu ersetzen spricht doch nichts dagegen das Bedürfnis weiterhin anzuerkennen - im Gegenteil, der Schütze möchte sich verbessern was darauf hindeutet dass er wirklich aktiver Schütze ist und das dürfte doch als das alte Bedürfnis unterstützende Tatsache genügen... Gebühr Austrag Erwerbsberechtigung Erwerbsanzeige ist klar...
Im englischen sagt man: "Opinions are like a**holes: everybody has one."
Dagegen spricht, dass es laut WaffG ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf.
Ich wäre dafür, dass bei der Auflistung verschiedener Arten des "erlaubnisfreien Erwerbs" auch der Erwerb einer "Ersatzwaffe" stünde, aber LEIDER LEIDER...
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Wenn Du Deine alte Waffe verkauft hast wird sie ausgetragen und De bekommst einen neuen Voreintrag für eine kalibergleiche Waffe.
Steht wo? Macht wer?
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Man hört hin und wieder auch mal von Sachbearbeitern, die einfach tauschen lassen... also einfach mal vorsichtig nachfragen. Erwarten kann man das aber nicht, es ist eigentlich ein neues Bedürfnis notwendig.
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Naja... es ist ja nicht so, dass es keine HK-Klone in 223 gäbe.
Und das Problemchen gibt es ja nicht nur bei BWT-Waffen in 308 sondern auch in 9 Para, also wieso ist das so abwegig, dass die Behörde bei einer 223er Waffe nachfragt...?
Übrigens finde ich den Eintragstext interessant. Das habe ich jetzt schon zwei Mal gehört, dass Händler absichtlich das Wort "Beitler" und eine genaue Typenbezeichnung bei der Eintragung vermeiden, als Service für den Kunden (O-Ton eines Händlers: "Wenn Ihre Behörde "Beitler" liest, dann bekommen sie nur Stress".) Laut WaffG ist ja Herstellerbezeichnung und Waffennummer ausreichend.
Vielleicht war das hier auch der Fall?
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Wie ist eigentlich meine Mitgliedsnummer
6701622875070290820058387
Steht doch in Deinem Posting...
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PS: und wieso eigentlich nicht < 7m?
War nur so 'ne Zahl... von wegen "Nichtpapierzielen" und Splitter.
Kann man ja noch ändern.
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Bin dabei.
Und bringe noch eine Disziplin mit: Kurzwaffenbechrest!
Ist laut Sportordnung bereits gestattet.
Disziplin 4:Freie Klasse Kurzwaffe
Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 7, maximal 300m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt.
Die Anschlagsart ist frei wählbar.
Positions- und Distanzveränderungen während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt.
Das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen ist untersagt.
Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen.
Zugelassen sind ausschliesslich Kurzwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung. Schalldämpfer sind nicht zugelassen.
änderung WaffG
in Waffenrecht
Geschrieben
In dem Thread gibt es auch einen Link zu einem älteren, wo ich... aber egal.
Bist ein ganz feiner. Jetzt musst Du es nur noch schaffen, Dir Deine eigenen korrekten und umfangreichen Infos zu merken.
Einer hat sich gerade geäussert.
He, Schwarzwälder: Get a fucking life. Thanks.