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stefan0303

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Beiträge von stefan0303

  1. @joe07

    bis du Volljurist?

    Wenn nicht betreibst du nicht anderes hier als Hobbyjuristerei.

    Und das du von denen die nicht deiner Meinung sind gleich verlangst ihre WBK´s und ähnlichen Erlaubnisdokumente abzugeben zeigt nur

    das du über eine recht stramme nordkoreanische Haltung gegenüber andersdenkenden hast. Vor allem aufgrund der Tatsache das bereits ein

    Sachbearbeiter schriftlich dargelegt hat das er die Sache nicht sieht wie du.

    Da er gegeben falls gar keine waffenrechtlichen Erlaubnissdokumente hat die er abgeben kann, sollte er Kündigen oder geht dann für dich unter Seppuku mit dem Brieföffner nicht?

    Mir persönlich ist es egal ob es auf Grün oder Gelb geht. Ich habe meine beiden Flinten auf Grün.

    Nur so in stein gemeißelt zu sein, das VRF mit gezogenem Lauf auf Gelb nicht geht wie hier immer lauthals von einigen propagiert wird ist es

    anscheinend ja nicht.

    Und solange es nicht ein Gericht geklärt hat verhält sich niemand falsch wenn er es bei einem SB versucht oder eben sein lässt und gleich auf Grün geht.#

    Das bringt entgegen deiner Meinung nicht den Untergang des Abendlandes mit sich.

  2. Dann sieht selbstredend die Waffenbehörde aus NRW das anders als das Landratsamt Cham. Wie gesagt, es wird von einem Gericht (oder sogar mehreren Gerichten) entschieden würden bis das rechtlich verbindlich geklärt ist.

    @mutzmutz

    Schön das du nachgefragt hast, nur eigentlich uninteressant. Es gibt keine Büchse im Kaliber 12. Und das wird in der Sportordnung der DSU gefordert. Eine Flinte.Ob Glatter Lauf oder mit Profil ist für die Disziplin egal.

  3. VRF (glatter Lauf) auf grün kaufen, gezogenen Lauf als Wechsellauf dazu holen.

    Wird mit Tausch des Laufes aus der Flinte eine Büchse oder doch lieber eine Flinte mit gezogenem Lauf? Oder eine Flinte mit speziellem Laufprofil, dass wir wegen gewisser Munitionsprobleme als glatt definieren?

    Egal wie oft das wiederholt wird: eine Flinte bleibt eine Flinte. Auch mit gezogenem Lauf oder Lauf mit "Sonderprofil". Nur ist es dann eben nicht mehr eine

    Langwaffe mit glattem Lauf, sondern eine Langwaffe mit gezogenem Lauf.

    In welchem Zusammenhang das nun zu dem hier geschilderten Problem steht bzw. was da bei dem Schreiben des Landratsamt Cham unklar ist

    verstehe ich gerade nicht ganz.

  4. ... und dir scheint nicht ganz klar zu sein, dass die Meinung eines Sachbearbeiters vom Landratsamt Cham aus dem Jahr 2009 nicht das Maß der Dinge ist auf das man sich im Streitfall berufen kann. Ein Sachbearbeiter oder Richter aus "Trippsdriill" kann und wird das ganz anders sehen. Außerdem ist diese Entscheidung personenbezogen. Dem Schützen "Müller", der zwei Jahre später beim gleichen SB den gleichen Antrag stellte, kann ein Bescheid mit einem ganz anderen Inhalt zugestellt worden sein.

    Manfred

    Das ist mir völlig klar. Nur stand das nicht in Götz Post. Und wir haben nun zu mindestens aus einer der schier zahllosen Waffenbehörden ein Schreiben wie dort von dem SB XY der Sachverhalt gesehen wird.

    Hat denn irgend jemand auch ein gegenteiliges Schreiben irgend einer der Waffenbehörden und wäre so nett es zu zeigen?

  5. Die Behörde ist ja nicht blöde! Es steht ja im Schreiben drin, das keine glatten Wechselläufe eingetragen werden. Somit kann man aus einer Büchse keine Repetierflinte machen und somit auch nicht die Bestimmung umgehen das VRF nur auf "Grün" erworben werden können.

    Du hast anscheinend das Schreiben nicht ganz gelesen oder verstanden. Da steht der Satz explizit drinnen "Repetierflinten mit gezogenem Lauf können von Inhabern einer neuen gelben Waffenbesitzkarte erworben werden."

    Auch das "gezogenem" Fett gedruckt ist stammt nicht von mir, sondern findet sich so im Schreiben.

    Das mit dem Wechsellauf hat andere Gründe, die im letzten Absatz dargelegt werden.

  6. @German:

    Das der Glatte Lauf eine der Sportordnung folgenden bzw. des WaffG bindende Identifikationsmerkmal ist (Da ist ja auch noch die Munition zu sehen,

    oder zeige mir mal eine Büchse mit gezogenem Lauf aus der du ein Kaliber 12 Slug schießen kannst.) steht nirgendwo.

    Das lässt sich auch nicht belegen. Das ist ein Schluss den du führst. Damit er aber rechtlichen Bestand hat sollte er nicht von dir oder mir,

    sondern von einem Richter geführt werden.

    Nur weil ein Sachbearbeiter etwas einträgt oder ablehnt, bedeutet das nicht das dies rechtlich nicht zu beanstanden wäre.

    Ich schreibe es gerne nochmal, du interpretierst sehr viel. Andere die eine Flinte mit gezogenem Lauf auf Gelb sehen halt gar nicht.

    Ob du mit deiner spekulativen Auslegung recht hast kann nur ein Richter entscheiden. Denn nur weil mal ein SB so etwas einträgt, bedeutet das nicht das sich die anderen Waffenbehörden in Deutschland ebenfalls daran halten.

    .

  7. @Tyr13

    Ich verbiege nichts.

    Du interpretierst schon beim 2. Punkt etwas hinein. Wenn man nur den Buchstaben des entsprechenden § folgt,

    kommt man jedoch zu einem anderen Schluss. und auch bei der Disziplin wird überhaupt nichts verbogen.

    Da steht doch klipp und klar was erlaubt ist. Da steht nichts von Verbot gezogener Läufen oder das ausschließlich

    glatte Läufe zugelassen sind.

    Wenn das schon reicht um dann von "verbiegen" zu reden muss man wohl auch noch schriftlich klären ob brüniert

    oder nur stainless erlaubt ist.

  8. @German:

    Ich habe keine Sachkundelehrgang besucht, ich hatte meine WBK in einem Ü-Ei gefunden :hi:

    Der amtliche Fragenkatalog ist nicht Bestandteil des WaffG. Egal wie oft du hier andere Textstellen zitierst, im WaffG wird nicht

    zwischen Flinten und Büchsen unterschieden.

    Das Problem ist das du anfängst den Willen des Gesetzgebers zu interpretieren. Wenn man sich jedoch sklavisch an den Gesetzestext hält

    kommt man eben nicht zum selben Ergebnis wie du der alles mögliche Berücksichtigt, bis auf das WaffG halt.

    Wie gesagt, es bedarf einer gerichtlichen Klärung. Vielleicht gibt es die ja schon.

    Ach ja, ein anderes schöne Wort für deine Interpretationen des Willen des Gesetzgebers ist übrigens Spekulation.

    Nutz die Presse und auch die SKG um H.S. extrem oft. Nur werden Spekulationen/Interpretation durch Wiederholungen keine Fakten.

  9. @German

    Dann ist keine Sportordnung unstrittig. Da nach deiner Meinung nach was alles nicht explizit erlaubt ist verboten sein könnte.

    In der Sportordnung der DSU steht nun einmal bei den Flinten Disziplinen weder das nur glatte Läufe erlaubt sind, noch das gezogene Läufe

    verboten sind.

    Deine Aussage bezüglich der Definition von Flinten, und "Stand der Technik" habe ich noch nirgendwo im WaffG gelesen.

    Kannst du irgend eine Quelle nennen wo diese Aussage rechtlich wirksam angewandt wird?

    Wie ein Verband diese Sache würdigt steht doch in seiner Sportordnung.

    Es läuft darauf hinaus das die eine Seite sich auf die bestehenden Texte bezieht und möglichst wenig Interpretiert. Die andere Seite Interpretiert sehr

    viel hinein, angefangen vom Willen des Gesetzgebers sowie bei dir inzwischen schon der Wille des ausrichtenden Verbandes.

    Die Sache mit dem 1.5.3. sehe ich auch nicht. Dort steht :Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;

    Wo soll da z.B. bei einem Geco Competition Slug die das Geschoss umgebende Führungshülse sein??

    Sportlich geeignet ist

    So lange nicht ein Gericht in dieser Angelegenheit entscheidet ist beides lediglich "Klugscheißerei".

    Was ich nicht verstehe ist das es zu diesem Fall noch gar kein Urteil gibt. So neu ist diese Diskussion doch nun auch nicht.


    Dann lese lieber nicht die Webseiten der Hersteller von Schrotflinten, die ihre gezogenen "Slug"-Läufe als besonders präzise avisieren. Die werden sich dann wohl irren:

    Und nochmal zur Erinnerung: Wie wir ja schon festgestellt haben, darfst man Slugs im Treibspiegel aus "Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen im Kaliber 12" nicht verschiessen, weil diese nach Nr. 1.5.3 des Abschnitts 1 (Verbotene Waffen) der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG verboten sind.

    Wenn jetzt aber gezogene Flintenläufe nicht zum Verschiessen von Schrot geeignet sind und wie Du sagst evtl. gar nicht zum Verschießen von nicht-Treibspiegel Flintenlaufgeschossen, stellt sich wieder die Frage der Geeignetheit zum sportlichen Gebrauch, die implizit neben der vorhandenen Disziplin für diese Waffenart ja Erwerbsvoraussetzung ist.

    Ähm das habe ich bitte an welcher Stelle gesagt???

  10. @Manfred Breitenbach @ German

    Ich habe die Flintendisziplinen der DSU angeführt. Dort ist von Flinten die Rede. Und nicht von Flinten mit glatten Läufen (wie im BDMP), oder sind

    Flinten mit gezogenen Läufen ausgeschlossen (wie beim BDS).

    Insofern liegt eine Sportordnung mit einer Disziplin in der man Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen (sofern gezogenen Flintenläufe als solche auch akzeptiert werden) schießen kann vor. Das zu mindestens ist doch völlig unstrittig.

    Ich war auch nicht zu Faul zum Suchen, nur kann ich nicht das ganze Handbuch der DSU mir durchlesen. Ich habe nur die technischen Beschreibungen und die Flintendisziplinen selbst durchgelesen.

    Und laut welcher rechtlich/gesetzlich relevanten Definition ist eine Flinte eine Waffe mit glattem Lauf???????

    Das Beispiel bezüglich RF 2 ergibt überhaupt keinen Sinn, da nun mal laut Sportordnung beim BDMP bei allen Flintendisziplinen Glatte Läufe vorgeschrieben sind. Es ging um die Slug Disziplinen.

    @Knight

    Ich persönlich halte die Sichtweise das eine Flinte mit gezogenem Lauf zu einer Büchse wird, für falsch. Das ist aber nicht Gegenstand der Diskussion.

    Sondern das im Waffengesetz, bzw. in dem Für die Gelbe WBK maßgeblichen § doch augenscheinlich nicht zwischen Flinten und Büchsen unterschieden wird, sondern nur zwischen Langwaffen mit und ohne gezogenem Lauf.

  11. @German

    Ich versuche ja immer solche Sachen zu verstehen: Wenn ich dich richtig verstehe, sollte ich also mit einer VRF Flinte mit gezogenem Lauf die auf Grün eingetragen ist also bei der den Flintendisziplinen starten können.

    Ist sie jedoch auf die Gelbe eingetragen dann kann ich mit der selben Waffe nicht mehr an der Disziplin teilnehmen.

    Und das obwohl es im WaffG, zu mindestens im entsprechenden § für die Gelbe gar keine Unterscheidung in Flinte und Büchse gemacht wird.

    Das ist irgendwie schwer zu verstehen.

  12. @German

    Ich will dieser Diskussion gar nicht beitreten, nur wurde nach einer Disziplin gefragt.

    Und deine Aussage mit dem Bedürfnis ergibt nicht zu 100% Sinn. Es wird von VRF Flinten

    mit gezogenen Läufen gesprochen. Das sind laut WaffG Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen,

    sofern man einen Flintenlauf mit Profil als gezogenen Lauf zählt.

    Warum sollte es da Probleme geben wenn ich mit dieser Waffe an einer Disziplin teilnehme wo die Waffe zugelassen ist.

    Letztendlich wird doch nur eine Klärung vor Gericht Gewissheit geben, welcher Sachbearbeiter mit seiner Einschätzung recht hat.

    Ob es sich dann auch noch wie ein Sieg anfühlt ist ebenfalls fraglich.

  13. Hallo German

    meine Gegenfrage zielte auf die Flintendisziplinen des BDMP. Da wird zunächst ein glatter Lauf gefordert, im Nachsatz steht dann: Gesetzlich zugelassene Umbauten sind erlaubt.

    Bin mir nicht ganz sicher ob das passt. Aber gesetzlich zugelassen ist der Umbau von einer VRF mit glatten Lauf zu einer VRF mit gezogenem Lauf.

    Zumindest sind wir uns schon einige, dass Eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK gehört, wenn es in irgend einem Dachverband eine Schießsportdisziplin dafür gibt. Das sollten wir jetzt in Stein meißeln und die Disziplin suchen, oder explizit ausschließen. Es sollten sich alle Kundigen an der Suche beteiligen.

    Steven

    Bei der DSU werden, zu mindestens nach einer oberflächlichen in Augenscheinnahme der Sportordnung, bei den Flintendisziplinen gezogene Läufe nicht ausgeschlossen.

  14. @robman

    Im BDMP und im BDS ist es nicht möglich mit Slugs auf Fallscheiben zu schießen.Desweiteren sollte der 25m Stand für Flinte Fallscheibe Mehrdistanzfähig sein,da sowohl beim

    BDS als auch beim BDMP Fallscheibe Flinte auf 15 Meter geschossen werden.Sollte nur auf 25 Meter geschossen werden können und es nicht Fallscheibe sein muss würde eventuell Speed beim BDS gehen.Sind 5 Pappscheiben die auf 25 Meter auf Zeit mit Slugs beschossen werden,sofern ich das grad richtig aus dem Gedächtnis abrufe.

    Zu deinem Bedürfnissproblem beim DSB kann ich leiser nichts konstruktives beitragen.

  15. Handstop und höhenverstellbare Schaftkappe sind beim BDS nicht zugelassen, der Feststellungsbescheid schreibt dies aber vor.

    Beim BSSB zählt die Schäftung der Waffe in Verbindung mit dem Pistolengriff nicht als sportliche Schäftung.

    Hi,

    das mit dem Handstopp verstehe ich. Aber laut der Definition "handelsüblich" bei Schäfte, heist es doch nur das die Schaftkappe sofern sie verstellbar ist, nach der Waffenkontrolle arretiert werden muss. Und das sie während des Wettkampfes nicht mehr verstellt werden kann.

    Diese Erläuterung wäre ja dann völlig unlogisch, wenn verstellbare Schaftkappen generell ausgeschlossen wären.

  16. Bisher gab esn ur 2 Sachen aus dem Saarland die mich gelockt haben. Schwenkbraten und ein schön kühles Karlsberger Ur-Pils.

    Das kann man ja inzwischen auch in Berlin bekommen, aber dieses schöne Eldorado für Schützen aller Art könnte mal wieder den Wunsch auslösen diese beiden schönen Sachen direkt vor Ort zu verköstigen.

    Ich drücke dem Herren sowie seinen Investoren das es ein voller Erfolg wird.

  17. Deine Sichtweise ist mM nach falsch. :)  Du bezahlst nicht für das Forum, das ist gratis nutzbar, wie Du siehst. 

    Es wäre schön wenn man zumindestens bei solchen Sachen mal bei den Fakten bleibt. WO steht nunmal nicht kostenlos jedem zur Verfügung. Dies ist nicht mehr so, seit gewisse Bereiche nur noch für die zahlenden Mitlgieder nutzbar sind.

    Das mag nur einen logistischen Grund bezüglich der Möglichkeit einer einfacheren Identitäsprüfung für sensiblere Bereiche des Forums haben, ändert jedoch letztendlich nichts an den daraus resultierenden Konsequenzen.

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