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stephan-k

WO Silber
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Beiträge von stephan-k

  1. Schießen kann man auch als komplett Farbenblinder. Ich hatte auch bei der Bundeswehr bis auf Spezialverwendungen kein Problem mit einer Rot- Grünschwäche 8 Jahre Unteroffizierslaufbahn. In diesem Buch mit den Punkten kann ich nur die erste Seite erkennen. Hab aber sonst keine Probleme damit im Leben.

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  2. Aus der Schießstanrichtlinie Bundesanzeiger

    2.4.2 Beleuchtung in geschlossenen Schießständen

    In der DIN EN 12193 „Sportstättenbeleuchtung“ wird für die Beleuchtung (Tabelle A.5) von Schießständen und für die Ausleuchtung der Scheiben folgende Werte angegeben:

    Schützenstand   200 Ix  
    Scheibe 25 m   1 000 Ix  
    Scheibe 50 m   2 000 lx  

    Nach den technischen Regeln der ISSF (Regel Nummer 6.3.15, Stand 01/2006) sind bei geschlossenen Schießständen folgende Beleuchtungsstärken vorgegeben:

    Schützenstand mind. 300 Ix  
    Scheibe 10 m mind. 1 500 Ix  
    Scheibe 25 m mind. 1 500 lx empfohlen 2 500 lx
    Scheibe 50 m mind. 1 500 lx empfohlen 3 000 lx

    Die Scheiben und die Schießbahn sollen gleichmäßig und ausreichend hell beleuchtet sein.

    Sportordnung des DSB (Nummer 0.3.7.3, Stand 01/2011), sieht vor, dass bei geschlossenen 10-m-Schießständen folgende Beleuchtungsstärken einzuhalten sind:

    Schützenstand u. Schießbahn mind. 150 Ix (indirekt)
    Scheibe mind. 1 000 Ix  

    Für den allgemeinen Trainingsbetrieb in Vereinsanlagen und vergleichbaren Schießständen sind folgende Mindestbeleuchtungsstärken ausreichend:

    Schützenstand u. Schießbahn mind. 150 Ix (indirekt)
    Scheibe mind. 800 Ix  
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