Hallo zusammen,
ich habe noch einen älteren Tresor von Burgwächter der Stufe B mit elektronischem Zahlenschloss. Gekauft hatte ich es in 2013. So ein kleiner Würfel, wiegt um die 45kg.
Nun zur Frage:
Seit 2017 gibt es laut WaffG keine gesetzliche Verankerungspflicht mehr.
Gleichzeitig sind aber auch die Normen für die Sicherheitsstufen geändert worden. Also die alte Einteilung in Stufe A und B gibt es ja nicht mehr.
Meine Frage wäre jetzt, ob bei einem alten Tresor mit Stufe B, den man vor 2017 erworben hat, die Verankerungspflicht dann trotzdem weiter vorgeschrieben ist?
Oder mit anderen Worten: Ob in meinem Fall dann das alte WaffG zur Anwendung kommt, weil man ja noch einen alten Schrank hat nach alter Norm ?
Benutzen darf ich ja den Tresor aufgrund des Bestandschutzes trotzdem weiterhin.
Wenn wir schon beim Thema sind: Muss ich eigentlich per Rechnung nachweisen können, dass ich den Tresor vor 2017 gekauft habe? Falls die Behörde mich kontrollieren kommt, muss ich denen dann die Rechnung vom Tresor zeigen?
Problem: Ich finde im Moment die alte Rechnung von 2013 nicht mehr.
Grüße