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trucker

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Beiträge von trucker

  1. Hi Webnotar

     

    leider sind sich in diesem Fall die Gelehrten nicht einig.( Beispiel link http://www.gefahrgutshop.de/Gefahrgutvorschrift_fur_Jager.pdf )

    sicher für mich ist

    1. bis 5kg brutto Munition auch in Tasche lose möglich

    2. über 5kg in Originalverpackung gesichert transportiern

    3. ab 50 kg alle ADR Vorschriften für 1.4.S beachten , inbesondere da die GGVSEB Normen nur für Deutschland gelten, eventuell verschärfende ADR Vorschriften für das Ausland ggfls separat prüfen

    4. ich würde einfach eine Gefahrguttasche packen ( mit 4 Lampen, 4 Warnwesten , dem Feuerlöscher , dem zusätzlichen Warndreieck und einen Unterlegkeil ) und die kommt in das Auto wenn mehr als 5 kg Munition gefahren werden.

     Gute Fahrt und Gut Schuss

     

    p.s. bevor ich einen Kontrolleur die Feinheiten von ADR und GGVSEB erklärt habe, zeige ich die Gefahrguttasche vor , alles drin, gute Weiterfahrt.

    p.p.s. meine persönliche Meinung

  2. vor 13 Minuten schrieb webnotar:

     

    zu 2 Ich nehme den Rat gern an, wenn ich sehe, wo das steht (ich dachte als Privater von der ADR freigestellt zu sein)

    zu 3 Ich sei nicht Partei des Beförderungsvertrags, wurde mir von K&N ausdrücklich gesagt; dann gelten deren AGB doch nicht gegen mich.

    zu 4 Nicht bei Anlieferung von KÜHNE & NAGEL 

    zu 2. das ist falsch. ADR gilt IMMER und für ALLE , es gibt aber Erleichterungen bei verschiedenen Gefahrgütern und deren Transport.Für den Transport von UN0012 ( gefahrgut der Klasse 1.4.S) benötigt man keinen ADR Schein,  aber das Transportfahrzeug muss entsprechend ausgerüstet sein. d.h. 1 Feuerlöscher, 2 Warndreiecke, 1 Unterlegkeil, 1 Warnlampe und eine Gefahrgutunterweisung.

    zu 3. wenn das K+N so sieht ?? Es gibt in den ADR Vorschrifter exakte Definitionen wer, was im Rahmen eines Gefahrguttransportes ist und was er zu tun hat.

    zu 4.jeder blamiert sich so gut er kann.

     

    ZUr Klarstellung ADR ist die INTERNATIONALE Norm, die deutsche Norm heißt GGVS ( GefahrGutVerordnungStrasse). Die ADR NOrmen wurden zum 01.101.2017 und zum 01.07.2017 im Bereich Gefahrgutklasse 1 geändert, deshalb kann es zu verunsicherungen kommen. Die im Internet kurisierenden Informationen sind teilweise aus 2005 und älter , das bitte beachten.

     

  3. Hi webnotar hast du mittlerweile deine Munition? Bezüglich einer Selbstabholung im Depot hatte K+N recht, dazu benötigst du einen Feuerlöscher. Bei Anlieferung durch K+N ist das Mitgeben von Kopien deiner Dokumente nur Rechtens , wenn dies in den AGB bzw. im akzeptierten Beförderungsvertrag steht. 

    Der Transport von Gefahrgut UN 0012 in der Gefahrklasse 1.4S ist eindeutig in den aktuellen ADR Vorschriften geregelt und ist extrem problemlos. 

  4. @ all

    nachdem ich mir im Vorjahr gerade das Schiessen auf die langen Distanzen angeschaut habe werde, ich dieses Jahr insbesondere das " Field Revolver" Schiessen pflegen. Man wird zwar beim Training etwas blöd angeschaut , wenn man mit dem Revolver auf 100m schießt :00000733: aber am besten sind die Gesichter der Zuschauer wenn man auch noch getroffen hat.

    Gruss Trucker

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