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kingshot

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Beiträge von kingshot

  1. Die Schäfte heißen mittlerweile Pro Varmint....da es mit dem Bestandteil "tactical..." im Namen Probleme beim Export in manche Länder gab.

    Könnte sein, dass wir noch welche lagernd haben. Am besten unter info@kingshot.de melden.

  2. Den Antrag kann nur eine registrierte Person eines registrierten US Unternehmens stellen oder im Ausnahmefall ein ermächtigter Beamter einer ausländischen Regierung. Antragstellung erfolgt ausnahmslos über das DTrade Portal des DDTC. Anträge in Papierform sind seit ca. 2004 nicht mehr möglich.

  3. Habe die Erfahrung gemacht, dass sich ein Geschäft mit Knesek nur bei größeren Aufträgen lohnt. Also ab ca. $25,000 aufwärts. Ansonsten lohnen sich die Nebenkosten nicht. Zumal die Preise für die bei uns gefragten Artikel auch eher im überdurchschnittlichen Bereich liegen.


  4. Eine Einfuhrgenehmigung sagt nichts über die Zulassung der Waffe in Deutschland aus.

    Auf dem Wege sind schon einige Waffen, die unter das KWKG fallen, nach Deutschland gekommen. Die Behörde, die die Genehmigung ausstellt, prüft so etwas nur im Verdachtsfall.

    Verantwortlich ist letztendlich der Empfänger der Waffe.

    Ein Beispiel wäre zB die Einfuhr eines AR15 Klones aus der Schweiz. Hier kann man sicher sein, dass die Waffe einen sear-cut hat und das wahrscheinlich auch ein FA Träger verbaut ist.

  5. Ohne jetzt ins Detail zu gehen, kann ich sagen, dass der Import einer Waffe aus der Schweiz immens kompliziert ist. Und meine Erfahrungen basieren auf einem Geschäft unter Händlern. Bei Privatpersonen dürfte sich die Sache noch viel schwieriger gestalten.

    Es muss sich schon um eine ganz besondere Waffe handeln, damit sich der Aufwand und die Kosten lohnen.

    Bei halbautomatische Langwaffen können dann noch ganz andere Probleme auftreten.

  6. Was vielleicht noch interessant ist. Nicht alle Lampen aus USA etc. haben eine Seriennummer....vor allem nicht die günstigen Modelle.

    Diese muss dann nachträglich aufgebracht werden. Ansonsten ist bei Verlust etc. nicht nachzuvollziehen wo die Lampe herkommt.

    Die Nummer muss dann mit der Importmeldung an das BKA übermittelt werden.

  7. Stimmt ja auch soweit...sofern es keine Anhaltspunkte auf eine Straftat gibt.

    Paket wird durchleuchtet - Waffen etc. werden erkannt - Anhaltspunkt für eine Straftat liegt vor - Paket kann direkt vom Zoll geöffnet werden

  8. Die gängige Praxis sieht aber anders aus. Kenne nämlich jemanden der genau das beruflich am Franfurter Flughafen macht.

    Die Pakete werden bei Verdacht geröntgt und dann geöffnet.

    edit:

    Habe gerade noch mal nachgehört. Sobald ein Verdacht besteht, dass der Inhalt der Sendungen unter die "VuB - Verbote und Beschränkungen" fällt, wird die Sendung direkt vom Zoll geöffnet.



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