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kingshot

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Beiträge von kingshot

  1. Wenn man Licht/Laser Kombinationen einführen will, muss dies, wie oben beschrieben, auf den ersten Seiten der Ausnahmegenehmigung mit aufgeführt sein. Habe auch Kunden die zwar kaufen und besitzen aber nicht einführen dürfen.

    Wichtig ist auch, dass man auch andere rechtliche Vorschriften beachtet....gerade bei der Einfuhr von Lasern in die EU! Bei reinen Lampen ist das schon einfacher.

    Eine vorab Info an den Zoll ist leider praktisch unmöglich, weil man gar nicht weiß welche Wege das Paket nimmt und wer es letztendlich öffnet....könnte auch ein DHL Mitarbeiter im Auftrag des Zolls sein.

    Nach meinem Kenntnisstand ist es als Privatperson unmöglich eine entsprechende Ausnahmegenhmigung zu erhalten. Mir würde ehrlich gesagt auch keine plausible Begründung dafür einfallen.

  2. Für den gesamten Oktober gilt folgende Aktion:

    Alle Bestellungen ab 99€ liefern wir versandkostenfrei

    Alle Bestellungen ab 199€ liefern wir versandkostenfrei und es gibt 1 AR15 PMAG gratis (schwarz)

    Alle Bestellungen ab 499€ liefern wir versandkostenfrei und es gibt 2 AR15 PMAGs gratis (schwarz)


    Auktion gilt für alle Bestellungen die bis zum 31.10.2014 per email, telefonisch oder über einen der Webshops eingehen:

    www.spartac.de & www.kingshot.de

    Hinweise:

    -> nicht gültig für Bestellungen über egun.de!
    -> nicht gültig für Waffenbestellungen!

  3. Hatte schon öfters Kunden mit einer entsprechenden privaten Erlaubnis. Die waren aber alle eingeschränkt. Mengenmäßig und mit Bezug auf bestimmte Waffentypen.

    Generell hängt das immer vom entsprechenden SB ab....möglich ist es durchaus.


  4. Ich und auch einige andere Händler durften sich mit dem Thema in den letzten Wochen recht intensiv befassen. Alle US Tritium Visierungen liegen über dem Grenzwert...das vorne weg. Egal ob Meprolight, Ameriglo, Trijicon etc. Dazu gibt es von den Herstellern auch Datenblätter da die Visiere auch in den USA von den Behörden freigegeben werden müssen. Jedoch liegt dort die Freigrenze in einem höheren Bereich.

    Was oben schon richtig erklärt wurde....es wird immer die Gesamtheit aller H3 Quellen gesehen. D.h. wenn man mehrere Visiere hat summiert sich die Aktivität.

    Tritiumvisiere fallen auch nicht unter die Gruppe "Konsumgüter" und sind somit auch unter der Freigrenze tabu. Uhren zählen dazu und genießen einen Sonderstatus.

    Selbst Behörden haben für die Visiere Aasunahmegenehmigungen, die aber nur aufgrund der hoheitlichen Aufgaben erteilt werden.

    Was das für Händler heißt wird sich in den nächsten Monaten zeigen da hier einige Kontrollen geplant sind (Auskunft der Behörde) Die Entsorgung darf dann nur über die entsprechenden Landessammelstellen erfolgen. Die Gebühren dafür lassen hier wahrscheinlich jeden in Ohnmacht fallen :)

    Das Ganze hat man einem einen großen Waffenhersteller zu verdanken der entsprechende Händler den Behörden gemeldet hat.....

  5. Ich würde das natürlich nicht als Handel bezeichnen. Aber als Vermittlung

    "Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben (feilhalten, Bestellungen entgegennehmen oder aufsuchen), anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will (Waffenhandel), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 2 und 21 Waffengesetz - WaffG)"

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