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waldlaeufer55

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Beiträge von waldlaeufer55

  1. Die Schwedenmauser wurden oder werden 

    nummerngleich und nicht nummerngleich gehandelt.und 

    demzufolge auch geschossen.

    Hat bei mir den Kontrolleur restlos nicht interessiert.Ob es allerdings

    eine gute Idee ist,den Kammerstängel ohne eine möglichkeit

    zum prüfen des Verschlussabstandes zu tauschen bezweifle ich.

    Darüber kann ich auch von der rechtlichen Seite nichts sagen.

    MFG.  der Waldlaeufer 

  2. Mein Waffenschrank wurde so wie er

    im Raum steht bei der Kontrolle nicht

    beanstandet.

    Vorschrift beim Kauf war nur unter 200 kg muss

    befestigt werden.

    Meiner hat laut Typenschild 205 kg.

    Wenn die Versicherung sagt,ab einem gewissen 

    Wert,den sie bei Diebstahl ersetzen soll,muss der Tresor

    auch noch mechanisch nach Vorgaben des Herstellers

    befestigt werden soll,ist das eine ganz andere Baustelle.

    Was mit der Schloßdiskussion noch kommt bleibt abzuwarten.

    MFG.  Der Waldlaeufer 

     

    • Gefällt mir 6
  3. Aus eigener Erfahrung kenne 

    ich das auch als ganz easy und entspannt,wie schon einige geschrieben haben.

    Nun kommt aber Bruchstückweise mehr zutage 

    Mir kommt nun der verdacht,dass irgendwo der Satz "Gefahr im Verzug"

    als Argument der Behörde kommen muss.

    Auch deine Aussage zu dem offenbar nicht alltäglichen Unfall spricht dafür.

    Dann kommt irgendwo der Moment wo die Behörde schnell handelt .

    Wenn da nicht alles auf den Tisch kommt,ist eine weitere Diskussion im Forum 

    Zeitverschwendung und Kaffeesatzleserei.

    MFG.      der Waldlaeufer

    • Gefällt mir 2
  4. Solange nicht im Ansatz bekannt ist,

    ob es um Gewalt,Brutalität,Steuerrecht,Verkehrsrecht

    eventuell in Verbindung mit Alkohol oder Waffenrecht handelt ist alles

    was hier geschrieben wird Kaffeesatzleserei

    Zu unterschiedlich sind da die Sachverhalte,die für die Waffenrechtliche

    Zuverlässigkeit bestimmend sind.Deshalb kommt auch mir der Verdacht auf Trolle.

     

    MFG.      Der Waldlaeufer

     

    • Gefällt mir 1
  5. Hallo shortcut 

    Öffne mal die Webseite des BSSB.

    Dort ist es klar definiert.

    Besuch des auch offenen Standes nur mit 2 G.

    Das heißt als ungeimpfter darfst du einfach nicht 

    auf den Stand .Punkt.

    Ganz abgesehen denke ich dass du dir als Ehrenmitglied 

    keine solchen Rechte herausnehmen solltest.

    Es ist mit Sicherheit nicht gut fürs miteinander.

    Mfg.      der Waldlaeufer

     

     

     

     

     

     

     

  6. Hallo Wollmops.

    Aufstellen und fertig.Mit der Hausratversicherung kannst du ja 

    reden,was die dazu meint.Sie soll dir sagen,wie viel Summe im Einzelfall 

    gedeckt ist.Zum Thema Standfestigkeit:Ein 200 Kg Schrank ist an den Außenwänden

    mit Beton verfüllt,die Türe ist nur massiveres Blech,aber sonst bis auf den Verriegelungsmechanismus

    leer.Das heiß,wie tissi schreibt,er kann und darf nicht kippen.

     

            Mfg.   Der Waldlaeufer

     

     

     

     

     

     

     

  7. Ein verschlossener Käfig ist doch keinerlei Grundsicherung.

    Jede Wohnungstüre bietet mehr Sicherheit,zumal zwielichte Elemente sich 

    nachts im Keller einer anonymen Wohngemeinschaft relativ sicher fühlen 

    können.Der Tresor gehört deshalb in die Wohnung.

    Mfg   der Waldlaeufer

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  8. Hallo Kaiserdolch

    Diese Deutsche Ausführung bei Kotte und Zeller hat 7,5 Joule .

    Das ergibt dann ca 175 m/ sek.

    Das ist die in Deutschland ohne Waffenbesitzkarte erhältliche Energie.

    Mit Waffenbesitzkarte kannst du in Deutschland  auch stärkere mit 24 oder auch 32 Joule kaufen.

    Wenn du bei dir allerdings die stärkere Version kaufen kannst,dann hast du auch eine wesentlich 

    gestrecktere Flugbahn und somit auf nicht festgelegte Entfernungen ein einfacheres Zielen.

    Mfg        der Waldlaeufer

  9. Hallo maxlll

    Wie ist es eigentlich mit der politischen Gesinnung des Vermieters.

    Darüber wurde noch kein Wort verloren.

    Sollte er grün oder links sein wirst du immer am kürzeren Hebel sein.

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel.

    Es reicht das Wort Eigenbedarf,wobei es nun keinen Sinn macht,

    seitenweise darüber zu diskutieren.

    Die Diskussion mit der Deckenlast ist in dieser Form an den Haaren herbeigezogen.

    Mfg.   Der Waldlaeufer

  10. Wenn es allerdings so ist,dass jemand diese Arbeit macht,ohne die Zulassung als 

    Büchsenmacher zu haben und dann womöglich auch keinen Beschuss durchführen lässt,dann ist das 

    ganze sehr grenzwertig.

    Er schreibt davon,dass es gemacht wurde,um bei Egun mehr Kohle zu bekommen.

    Bei Egun muss es ja nicht die Begleichung offener Rechnungen sein sondern es ist ganz 

    einfach Betrug.

    Ich würde es so nicht hinnehmen.Wenn dann doch was Passiert oder du das Gewehr weiterverkauft und 

    es kommt auf,dann hast du ein dickes Problem an der Backe.

    Eine Rechtsberatung an sich wird natürlich für den Laien sehr schwierig sein.

    Mfg.        Der Waldlaeufer

  11. Es sind nun 4 Seiten vollgeschrieben worden.Meine Vermutung,dass

    Etwas auf dem Weg bis zum Schiesstand fehlgelaufen ist wurde verneint.

     

    Es ist nur ein grosses Bla bla bla wegen dem  Verbot da,aber immer noch 

    Keinerlei Begründung für das vorgehen des Rechtstaates.Ich kann mir nicht vorstellen,

    Dass der Staatsanwalt aus Langeweile die Ergebnislisten der Sportschützen filzt.

     

    Deshalb gibt es für mich wie für den Flohbändiger die Meinung ,alles diskutieren macht

    Keinen Sinn,wenn nicht auf den Tisch kommt,worauf sich das Verhalten des Rechtstaates 

    Begründet.

    Meine Meinung:Karten auf den Tisch oder Beitrag schliessen.

    Der 

            Waldlaeufer

     

    • Gefällt mir 2
  12. Er darf auf dem Stand schiessen,ok.

    Was in der Sache offensteht, ist wie ist die Waffe auf den

    Stand gekommen ist. Mittels eines Vereinskameraden oder

    Hast du die Waffe selber eventuell noch im Öffentlichen 

    Raum verbracht.Ich bin der Meinung,dass da der Hase im 

    Pfeffer liegt und noch einiges verschwiegen wird.

    Mfg 

         Der Waldlaeufer

  13. Hallo Fussel Dussel

    In dem verlinkten Urteil handelt es sich um

    Ein massives Behältnis,du willst aber 

    Ein Behältnis mit der Sicherheit einer

    Konservendose kaufen.Wenn dir deine Knarre 

    Dann verschwindet wird sich herausstellen ob

    Dieses Urteil dann auch für deinen Fall gültigkeit hat.

            Mfg

                  Der Waldlaeufer

    • Gefällt mir 1
  14. Hallo Fussel Dussel

    Nach allgemeiner Rechtslage und auch plausibel

    Muss der Schlüsselschrank die Sicherheitsstufe 

    Des Waffenschranks  haben.

    Das von dir verlinkte Teil hat nicht nur keine 

    Sicherheitseinstufung sondern bietet vom Material 

    Zinkdruckguss und von der Art des Schlosses höchstens

    Gegen Aufbruchversuche von Kindergartenkindern Sicherheit.

        Mfg 

                  Der Waldlaeufer

     

    • Gefällt mir 1
  15. Das ist das gemeinsame Europa 

    Ob die,wenn sie erwischt werden gleich 

    Bestraft werden wie wir in Deutschland.

    Oder ob der Rechtsstaat bei denen auffährt 

    Wie bei uns. 

    Vermutlich haben sie so aber eine

    Glücklichere Kindheit.

    Dass das für die älteren unter uns normal war

    Darf man der Jugend ja gar nicht mehr erzählen..

    Dafür waren viele Dinge, die den Rechtsstaat heute an 

    Seine Grenzen bringen unbekannt.

    Wo das enden wird wissen vermutlich nur die

    Götter 

    Mfg    der Waldlaeufer

     

  16. Hallo Doggenrotti

    Etwas zur Sicherheit hat dir der joker schon geschrieben.

    Wäre nicht ein Vitrinenschrank mit Panzerglasscheibe eine Möglichkeit.

    Die Homepage von Hartmann Tresore zeigt dir vieles.

    Dafür brauchst du keine Hypothek aufnehmen

    Eventuell würde auch die Suche in den nicht vom 

    Deutschen Waffengesetz betroffenen Ländern etwas bringen.

    Mfg

    Der Waldlaeufer

  17. Hallo dei nachbar

    So einfach geht es nicht

    Die Zulassung nach VDMA ist keine Aussage über Abmessungen und

    verwendete Materialien,sondern eine Prüfung der Einbruchsicherheit.

    Auf bürokratendeutsch:Ermittlung der Widerstandszeit gegen

    Aufbruchversuche.

    Wenn der Schrank diese Prüfkriterien erfüllt und der Hersteller

    sich verpflichtet alle Schränke so zu fertigen erhält er die Zulassung.

    Es folgen dann auch noch regelmässige Kontrollen.

    Diese Auslegung macht einen Selberbau unsinnig,da das Prüfverfahren

    viel zu aufwendig ist.Es mag schon sein,dass es Sachverständige gibt,

    die den Schrank als sicher im Sinne der Vorschrift einstufen.Der Sachverständige

    wird sich aber auch bezahlen lassen dafür dass er bei Problemen den Kopf

    hinhält.

    Dann kommt:Arbeitslohn Freund,mindestens 200 kg Material ,das Schloss wirst du

    wohl kaufen müssen und noch die Zulassung im Einzelfall.

    Da wirst du dich schon fragen müssen wo das ganze noch Sinn macht.

    mfg

    der Waldlaeufer

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