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fritzthemoose

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  1. 1913 das bezieht sich auf Deinen Beitrag in dem Du geschrieben hast was ist bei euch im Alpenland mit Perkussionswaffen wie Steinschlossgewehr und Perkussionsgewehr und Pistole? Bei uns soll sogar die Dekowaffe rgistriert werden. Dieser Beitrag ist etwas weiter oben Im Moment schaut es so aus als ob es hier Erleichterungen geben würde. Waffen die vor 1871 entwickelt wurden haben, auch wenn Replika, schon bis dato keinen Platz auf der WBK weggenommen. Jetzt scheint es so zu sein, dass B Waffen die vor 1900 gebaut wurden auch keinen wegnehmen. Langwaffen dieser Art waren sowieso schon immer C und daher ab 18 Jahren frei erwerbbar. Einfach ins Geschäft gehen und kaufen
  2. Big Mamma das bezieht sich auf deinen Beitrag wo Du nach dem Unterschied fragst. Sorry ich versteh die Frage nicht ganz. Wo ist der Unterschied zw. HA verboten und HA erlaubt oder was meinst Du?
  3. Die Jäger haben sicher eine bessere Lobby als die Sportschützen und, zumindest der Jagdverband, kaufen sich viel politisches Kapital indem er sich aktiv gegen Sportschützen stellt. Sowas wird von der Politik natürlich gewünscht und ausgenutzt. Auf der anderen Seite wird Politik halt von Politikern gemacht sprich von Menschen aus der absolut untersten Schublade der menschlichen Gesellschaft. Also was soll man erwarten. Wenigsten haben wir in Österreich zumindest einen gewissen Anteil an Pro-Waffen Politikern in der Regierung was den Unterschied zw. dem österreichischen und z.B. dem deutschen Waffengesetzt erklärt
  4. Was sich da neu tut muss man abwarten bis der tatsächliche Text bekannt ist. Was dann nächste Woche sein sollte. Bis dato sind D und C Waffen ab 18 frei verkäuflich. Also auch jegliche Art von Steinschloss oder Perk usw. Für solche Kurzwaffen ist eine WBK notwendig sie nehmen aber keinen Platz auf der WBK weg.
  5. Wien (APA) - Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist auf Schiene. Der entsprechende Entwurf, mit Verschärfungen, aber auch Erleichterungen, wird am Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. "Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten", sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).Magazine mit großer Kapazität - maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen - werden verboten. Dies hat auch Auswirkungen auf die entsprechenden Waffen.In einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit in die Kategorie A, "verbotene Waffen", wofür eine Genehmigung erteilt wird.Anders als beim Verbot der Pumpguns, die nicht veräußert werden dürfen, hängt die Einstufung der Waffe nur vom Magazin ab.Vernichtet man jenes mit der großen Kapazität, ist die Waffe "nur"Kategorie B und kann von anderen Berechtigten weiterhin erworben und mit den "kleinen" Magazinen verwendet werden. Sportschützen dürfen auch weiterhin große Magazine kaufen, wenn sie neben weiteren Voraussetzungen nachweisen, international anerkannte Wettbewerbe zu schießen, für die sie diese benötigen.Erstmals werden die Sportschützen in Österreich nach der Maßgabe der EU-Richtlinie als solche definiert. Als Mitglied in einem solchen Verein kann der Bedarf für weitere Schusswaffen sukzessive erhöht werden. Dank der Novelle kann er über eine Periode von 20 Jahren nach und nach zehn Waffen erwerben. Eine Verschärfung gibt es hingegen beim psychologischen Test für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments. Diese Prüfung konnte früher beliebig oft wiederholt werden. Wer nun durchfällt, ist für sechs Monate und nach dem dritten negativen Antritt für immer gesperrt."Wesentliche Verschärfungen dienen dem Kampf gegen den Terrorismus", betonte der Ressortchef. So sieht die Umsetzung der Richtlinie vor, dass Waffenhändler bei verdächtigen Transaktionen meldepflichtig sind. Etwa wenn die Herkunft des Geldes nicht gewiss ist oder der Käufer mit großen Bargeldbeträgen Waffen einkaufen will. Die Überlassung einer Schusswaffe jeglicher Kategorie muss zudem angezeigt werden, um den Besitzer ausfindig machen zu können.Bisher war beim Erwerb einer Waffe im Ausland die Angabe eines Vorbesitzers nicht nötig gewesen. Schrotflinten mussten nur registriert werden, wenn diese nach 2012 gekauft wurden. Diese müssen nunmehr ebenfalls eingetragen werden.Der Umbau einer Schusswaffe hat in Zukunft keine Auswirkungen mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute vollautomatische Schusswaffe bleibt in der Kategorie A und somit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige.Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen - also auch Stich- und Hiebwaffen. Kickl: "Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren." Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.Justizwachebeamte und Militärpolizisten müssen in Zukunft nicht mehr einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen, sondern bekommen wie Polizisten einen Waffenpass. Besonders durch die berufliche Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial befänden sich diese Berufsgruppen in einer vergleichbaren Situation wie Polizisten, für die die Kaliberbegrenzung als sachlich nicht zu rechtfertigend gestrichen wurde.Erfüllt wird ein Wunsch der Jägerschaft: Die weitverbreiteten Gehörschäden bei den rund 130.000 Weidmännern und ihren Hunden sollen durch die Verwendung eines Schalldämpfers an der Schusswaffe verhindert werden. Diese durften bisher nur bei Berufsjägern Verwendung finden, ab 2019 auch bei allen anderen Jagdkartenbesitzern. Anders als in Hollywood bleibt der Schuss in der Realität bei Verwendung eines Schalldämpfers weiter laut hörbar- ist jedoch nicht mehr gesundheitsschädlich.Künftig wird es den Weidmännern auch erlaubt, eine Faustfeuerwaffe bei der Jagdausübung mitzuführen. Damit soll der erhöhten Gefahr bei der Nachsuche, vor allem in der Nacht und in schwierigem oder dicht bewachsenem Gelände begegnet werden.
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