Wenn man bedenkt, dass Jäger und Polizisten von der Waffennorm 91/477 ausgeklammert werden, erscheint es fast unrealistisch das diese zwei Gruppen von Waffenträger in das Waffengesetz eingeschlossen wurde und nicht über ein separates Jagd-oder Polizeigesetz. In D und CH ist das nicht der Fall. Das nun die Verwaltung nicht mehr mitspielt wie gewohnt, hmmm dazu zähle ich die Polizei-und Jagd (Verwaltung) dazu, nur haben diese schon vorher auf viele Antragsteller für den Waffenpass einen schlechten Eindruck hinterlassen...an dessen Stelle zumindest die eine Fraktion selber an den Hebeln sitzt.
Artikel 2 (1) Diese Richtlinie steht der Anwendung der einzelstaatlichen Bestimmungen über das Führen von Waffen, das Jagdrecht und über Sportschützenwettkämpfe nicht entgegen. (2) Diese Richtlinie gilt nicht für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Munition gemäß dem einzelstaatlichen Recht durch die Streitkräfte, die Polizei und die öffentlichen Dienste oder durch Waffensammler und mit Waffen befaßte kulturelle und historische Einrichtungen, die von dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sie ansässig sind, als solche anerkannt sind. Sie gilt ebensowenig für das gewerbliche Verbringen von Kriegswaffen und -munition.