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troubador

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Alle Inhalte von troubador

  1. Aussehen wie eine Kriegswaffe? Das kommt auf den Krieg an! 1274 v. Chr. Krieg der Ägypter gegen die Hethiter: Pfeil und Bogen 1815 Befreiungskrieg gegen Napoleon: Kavalleriesäbel und Steinschloss-Muskete 2020 Cyberwar: handelsüblicher PC Vielleicht kann man ja auch andere zusätzliche Kriterien mit berücksichtigen, z.B. - Gewehr schießt treffsicher geradeaus > das muss ein Sportgerät oder eine Jagdwaffe sein - Hubschrauber ist fluguntauglich > eindeutig eine Kriegswaffe
  2. 1. Das G 36 hat kein Präzisionsproblem. Das G 36 ist nicht präzise und kann kein Problem mit einer nicht vorhandenen Produkteigenschaft haben. 2. Es ist mal wieder klar, wieso militärische Produkte vom Produktsicherheitsgesetz ausgenommen sind. 3. Vielleicht sollte man Spezialkräften, die zur Geiselbefreiung eingesetzt werden, folgende Anweisung geben: "Schießen Sie immer und ausschließlich direkt auf die Geiseln. Dann haben Sie die größte Chance, die Geiselnehmer zu treffen und die Geiseln zu verschonen. Oder fragen Sie einfach richtiges Militär mit richtigen Waffen."
  3. An diversen Theatern habe ich leider zu tun gehabt mit Regisseuren und auch Schauspielern, die zwar mit Waffen spielen wollten, aber keine Lust hatten, irgend etwas darüber zu lernen. Das Ergebnis ist dann dilettantische Poserei. Ein echtes Problem sind dann auch Transport und Ausgabe der Anscheinswaffen. Diese wandern gerne mal unkontroliert durchs Theater, werden mit zur Kantine mitgenommen oder ähnliches. Lustig wirds auch wenn nicht ausgebildete Requisiteure Waffen besorgen sollen. Mangels waffenrechtlicher Kenntnisse existiert nicht immer Unrechtsbewusstsein bei Illegalwaffen oder verbotenen Gegenständen.
  4. Die Definition einer Kriegswaffe findet sich im Kriegswaffenkontrollgesetz § 1 (1): "Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen." Diese Liste findet sich als Anhang im Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffko.../anlage_46.html Wie man der Liste entnehmen kann, ist das Aussehen einer Kriegswaffe völlig egal für die Defintion als Kriegswaffe. Eine Atombombe in rosa mit goldenen Troddeln dran bleibt eine Atombombe und damit eine Kriegswaffe. Es gibt also überhaupt keine Definition für ein "Aussehen wie eine Kriegswaffe". Diese kann es auch nicht geben. Spätestens vor Gericht weigern sich dann Richter, Geschmacksurteile abzugeben. Und genau das wäre eine ästhetische Beurteilung eines Gegenstandes. Auf der Kriegswaffenliste findet sich vieles, das - ohne Kenntnis der Verwendungszwecks - durchaus harmlos aussehen kann.
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