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  1. In Antwort auf: In Antwort auf: Jeder der bei solcher Übermacht nicht freiwillig auf seine Rechte verzichtet, macht sich schließlich objektiv verdächtig Datt versteh ich jetzt nich.... Es müssen also viele Silber/Grüne Opels da sein und ganz viele Blasse mit den lustigen grünen Kappen und ich bin automatisch verdächtig? Erklär mir das mal bitte! Das ist die Art Sarkasmus, die man entwickeln muss, um hier über die Runden zu kommen.
  2. In Antwort auf: Sehr Richtig!!! Das SEK und das volle Programm wird normalerweise nur eingesetzt wenn ein begründeter Verdacht besteht und Gefahr im Verzug ist - man sollte beide Seiten hören!!! SEK- Beamte fahren bei uns für jede Popel- Dienststelle Streife, solange sie keinen Einsatz haben. So sind einige Beamte immer gleich in den Landkreisen vor Ort. Und wenn es die Möglichkeit auf echten Wiederstand gibt, wird der angerufene Diensstellenleiter immer seine SEK- Jungs mit dazu rufen. Die Wiederrum haben ja die besten Beziehungen... o.k. kann natürlich auch sein dass der DL gleich das SEK ruft, man stelle sich vor 20 Polizisten stossen auf ein paar IPSC- Schützen. Welch Gefahr...... Aber ohne SEK wird eine >solche< Kontrolle hier wohl nicht ablaufen können. Eine angemessene Kontrolle hingegen erfordert überhaupt keine Polizei, denn WBK, WS, JS, BPA zeige ich auch ohne Druck her. Mein Auto, Kleidung, Tasche bekommen die allerdings nicht näher zu Gesicht. Anders sieht das aus wenn ich 20 Beamten samt SEK gegenüber steh'. Man stelle sich vor hier würde jemand "NEIN" sagen. Das Ergebnis wäre wohl das Selbe, nur das jetzt noch Hausdurchsuchung und vorläufige Festnahme dazukommen. Jeder der bei solcher Übermacht nicht freiwillig auf seine Rechte verzichtet, macht sich schließlich objektiv verdächtig
  3. In Antwort auf: Die DDR Staatsicherheit ist regelmässig so vorgegangen, aber ein Rechtsstaat kann soetwas nicht dulden. eben, daher kann sowas ja auch bei uns stattfinden
  4. Wenn es eine Vermutung gegeben hätte, hätte das VOR der Durchsuchung geäussert werden müssen. Eine Durchsuchung von Fahrzeug, Person, im Rahmen einer "normalen Kontrollmaßnahme" halte ich für rechtswidrig. Das ginge nur mit der Begründung "Durchsuchungsbefehl", "Gefahr im Verzug", "begründete Verdachtsmomente in Kombination mit Gefahr im Verzug", "Eigensicherung" (letzteres bei Festnahme). Die Kontrolle von Waffe, WBK, BPA hingegen halte ich für zulässig. - aber das sehen hier sicherlich alle genauso. Wenn's wirlich so war wie geschildert, sollte man den Jungs kräftig auf die Finger hauen. Gruß Tabs
  5. Beim Schiessen mit Waffen auf "rot" sehe ich keinerlei Probleme, denn ein Bedürfnis zum Schiessen benötigt man nicht. Wer seine Waffe legal auf den Stand schafft, darf damit auch schiessen (soweit die Waffe beschossen ist jedenfalls) Das einzige Problem könnte darin bestehen sie dorthin zu schaffen, da der Transport auf jeden Fall ein "Führen" ist, und evtl. nicht durch den "vom Bedürfnis umfassten Zweck" zum legalen "Führen" erhoben wird. Das eigentlich Problem ist also dass das Bedürfnis sich am Schützen orientiert, das Schiessen ansich jedoch erlaubnisfrei ohne Bedürfnis möglich ist. Keinesfalls spielt es eine Rolle ob eine Waffe ursprünglich mit dem Bedürfnis "Sammeln" erworben wurde, und z.B. von einem Jäger später evtl. zur Jagdausübung verwendet wird, solange der Betreffende auch so ein Bedürfnis amtlich nachweisen kann (also Jagdschein). Denn, wie schon erwähnt, das Bedürfnis orientiert sich am Bedürfnisinhaber, nicht an der Waffe. Beim Sportschiessen wird es komplizierter. Es besteht keine gestzl. Verpflichtung einen Nachweis des Bedürfnisses zum Sportschiessen zu erbringen, jeder der auf einen Stand geht und die sonst. Voraussetzungen erfüllt darf dies. Wer zufällig ein Sportschützenbedürfnis amtlicherseist bestätigt bekommen hat (wbk), darf mit Sicherheit auch seine "roten" Waffen zum Schiessen verwenden (und auch transportieren), soweit die Bedürfnisdisziplinen damit geschossen werden dürfen. Die wirkliche Grauzone besteht also nur in den Fällen, in denen WBK- Inhaber ohne Sportschützenbedürfnisnachweis (was für ein Wort) die Waffe zum Stand transportieren wollen. Ich vertrete die Auffassung, dass das erlaubnisfreie Schiessen dort ansich ein Bedürfnis im juristischen Sinne darstellt, auch wenn es im Sprachgebrauch der Schützen kein "Bedürfnis" ist. Letzeres ist aber nur meine Ansicht, es gibt da wohl auch andere. Tabs
  6. In Antwort auf: Ein Waffenschein ohne Waffenbesitzkarte wär' blöd - oder? ist aber theoretisch möglich -> führen von "f" waffen tabs
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