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bigtao-7

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Beiträge von bigtao-7

  1. vor 19 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Wieso soll ein Verein den Vorturner machen?

    Ich habe gefragt was dein Verein von den Vorschlägen hält. Nicht ob er sie bereits umsetzt.

     

    vor 22 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Wie hoch hältst DU die Wahrscheinlichkeit, dass wir GENAU SO wie früher weitermachen können?

    Innerhalb der nächsten 8-12 Monate = gering. 

     

    Warum nicht einfach abwarten welche Maßnahmen angeordnet werden? Vielleicht bleibt das Kontaktverbot nur für Risikogruppen bestehen...

     

     

     

  2. Zitat

    15.04.2020 16:10 |

    Nachrichten > Österreich

    Lockerungen im Detail Sportanlagen öffnen, Bäder und Studios bleiben zu

     

    Weitere Lockerungen in der Corona-Krise: Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) hat am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bekannt gegeben, dass verschiedene Sportstätten ab 1. Mai für den Breitensport wieder geöffnet werden sollen. Als Beispiele nannte Kogler Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze sowie Pferdesport- und Schießanlagen. Auch die Trainings im Profifußball (Erste Bundesliga) dürfen demnächst wieder aufgenommen werden.

    https://www.krone.at/2136624

  3. Aus dem VDB Newsletter:

     

    Zitat

    die NürnbergMesse GmbH hat uns heute um 13:04 Uhr informiert, dass die IWA OutdoorClassics 2020 auf ein noch konkret festzulegendes Datum in 2020 verschoben wird.
    Den Ausschlag für diese Entscheidung habe laut Veranstalter die gestrige Aussage des Gesundheitsministers Spahn gegeben, dass eine weitere Dynamik im Kontext des Corona-Virus eingetreten sei. Diese Dynamit hat nicht nur für Deutschland, sondern für die Aussteller und Besucher der IWA OutdoorClassics weltweit Bedeutung.

    Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung wird die NürnbergMesse GmbH erst in den kommenden Tagen darüber informieren können, zu welchem Zeitpunkt der Ausweichtermin geplant ist und wie mit Standflächen, Eintrittskarten, etc. verfahren werden wird. 

    Auch der Verband muss seine Teilnahme nun rückabwickeln. Daher bitten wir Sie, von Anrufen bei der Geschäftsstelle abzusehen und Ihre Fragen kurz per E-Mail an info@vdb-waffen.de zu senden.

     

  4. vor 41 Minuten schrieb Fyodor:

    Die übrigens auch nicht gesetzlich geforderten ist.

    Dann ist ja gut...

     

    Zitat

    (1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der
    ...
    7.     im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
    a)     die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,
    b)     einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und
    c)     über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

    https://dejure.org/gesetze/WaffG/15.html

  5. vor 4 Minuten schrieb kontra:

    finde ich den zitierten Abschnitt nicht.

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG)
    § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
    (1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

    1.
        wenigstens in jedem Land, in dem seine Sportschützen ansässig sind, in schießsportlichen Vereinen organisiert ist,
    2.
        mindestens 10.000 Sportschützen, die mit Schusswaffen schießen, als Mitglieder insgesamt in seinen Vereinen hat,
    3.
        den Schießsport als Breitensport und Leistungssport betreibt,
    4.

        a)
            auf eine sachgerechte Ausbildung in den schießsportlichen Vereinen und
        b)
            zur Förderung des Nachwuchses auf die Durchführung eines altersgerechten Schießsports für Kinder oder Jugendliche in diesen Vereinen

        hinwirkt,
    5.
        regelmäßig überregionale Wettbewerbe organisiert oder daran teilnimmt,
    6.
        den sportlichen Betrieb in den Vereinen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung organisiert und
    7.
        im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

        a)
            die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,
        b)
            einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen
    und
        c)
            über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

     

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