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B52

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Beiträge von B52

  1. "Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und

    moralischen Gesundheit einer Staatsführung, der Administratoren und der liberalen Potenz einer Gesellschaft.

    Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt!

    Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren

    unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung der stets Misstrauen entgegengebracht wird."

    
(Colin Greenwood, britischer Police Superintendent)

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  2. vor einer Stunde schrieb ASE:

    Sehr gut, das Ross und Reiter des Versagens, nämlich die Behörden inklusive Bundesanwaltschaft benannt werden.

     

    Kindern bring man bei, das sie den Teller aufessen müssen, bevor es nachschlag gibt.

     

    Politiker hingegen:

     

    Man wollte das NWR

    Man wollte die sofortige Einziehbarkeit der Waffen bei mangelnder Eignung

     

    Hätte man sein Tellerchen aufgegessen,  also beide Sachen wie vorgesehen genutzt, wäre 11 Leute noch am Leben.

     

    Da muss man die Kandidaten jetzt festnageln. Die Ausrede des Generalbundesanwalts, die schreiben hätten angeblich keine "Rechtsextremismus" enthalten hat Mittelstufenniveau, eabsolut erbärmlich, das gibt unser Land der internationalen Lächerlichkeit preis. Selbst wenn es stimmen würde, dann hat der Rest des Manifests genug Einblicke gegeben den Spinner sofort komfortabel unterzubringen.

     

    Aber man will jetzt gleich wieder ein neues Tellerchen mit neuen tollen verboten. WÄääääh

     

     

    Abgesehen davon: Eine der drei Knarren war illegal.  So what Waffengesetz...

    https://www.achgut.com/artikel/offener_brief_an_den_generalbundesanwalt_dr._peter_franke_zum_attentat_von_

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  3. vor 3 Stunden schrieb Bautz:

    Es war gängige Praxis z.B. einen durch falsche Munituion zerstörten Revolver durch einen umgestempelten, neuen, baugleichen Revolver zu ersetzen. Theoretisch kann der Inhaber einen Waffenherstellungserlaubnis auch den Lauf, den Rahmen und die Trommel des Revolvers einzeln tauschen, sogar die teile selbst herstellen. Nur ist es halt viel ökonomischer einen neuen Revolver zu kaufen und den umzustempeln.

     

    Gemacht wird das nicht über das Waffenhandelsbuch, sondern über das Waffenherstellungsbuch. Der "neue" Revolver wird dorthin erst übernommen und dann als zerstört ausgetragen. Wie gesagt gängige Praxis und zulässig ist das auch. Heute geht das auch noch. Der "neue" Revolver wird kanibalisiert, die Ersatzteile werden der zu reparienden Waffe zugebucht, die alten Teile werden zerstört.

    @Bautz Ich frage erstmal sehr nett meine Sachbearbeiterin, ob sie einem plug & play Austausch zustimmen würde.

    Dann könnte die Alt-Waffe bis auf weiteres beim BÜMA als potentieller E-Teilträger eingelagert bleiben, oder bis auf den nackten Rahmen kanibalisiert undt Wechseltrommel nebst Lauf von mir einfach so erworben werden.

     

    Bei der Alt-Waffe handelt es sich um einen LUXUS Combat 6" Serie 33xxx Korth BJ 1981, der Vorbesitzer hatte den schon kräftig auf den Meisterschaften benutzt und eifrigst damit trainiert.

    Jetzt nervt mich halt das zunehmend suboptimale Spiel und Timing der Waffe im DA. Die Schussleistung in SA ist tadellos.

     

    Die Alternative wäre jetzt ein KORTH Sportrevolver der 25 JAHRE Jubiläums Serie 32xxx aus dem Jahre 1979, welcher in near mint bis dato als Schrankwaffe sein Dasein fristete und meinem BÜMA von einer Jägerwitwe angeboten wurde. Da ist alles noch richtig al dente und der würde wohl noch locker die nächsten 40zig Jahre halten.

     

     

     

  4. Zitat

    Der Büchsenmacher kann aber in die "neue" Waffe die Nummer deiner alten Waffe einschlagen. Das ist dann praktisch Instandsetzung durch Kompletttausch.

     

    Das geht ohne Behörde

    ad1) Das wäre bei einem dereinst limitierten Jubiläums KORTH halt schon ziemlich nahe dran an einem Sakrileg ;-(

    Dann existieren da zwei gleiche Waffen mit der identischen Nummer?

    Wäre dann trotzdem ein Export der original nummerierten Kurzwaffe ins Ausland via BÜMA möglich?

     

    ad2) Via Jagdschein EWB dürfte es ja keinen Stress geben  bei erneutem Antrag?

     

    Für ein neues Ersatzgriffstück gab es vor einigen Jahren überhaupt kein Gezicke. Genehmigung wurde stresfrei erteilt unter der Auflage, dass das alte Griffstück beim BÜMA verbleibt.

    Nummen durften auch so belassen werden.

     

     

     

     

     

  5. Jetzt bräuchte ich mal einen waffenrechtlichen Experten Rat.

    Es geht um die beiden folgenden Szenarien:

     

    ad1)  Eine in die Jahre gekommene Kurzwaffe die dereinst über ein sportliches Erwerbsbedürfnis angeschafft wurde ist langsam am Ende ihrer Tage angelangt und laut Rücksprache mit dem BÜMA meines Vertrauens macht eine Reparatur wegen der nicht mehr zu bekommenden E-Teile wegen Insolvenz des ursprünglichen Herstellers keinen Sinn.

    Die Lösung wäre hier eine exakt baugleiche gebrauchte Schrankwaffe, die mir der Büchser bei Inzahlungsnahme anbieten würde.

    Kann ich so einen plug&play Tausch ohne vorherige Genehmigung bzw. erneute Bedürfnisprüfung mit der einfachen Bitte um Eintragung in meine WBK vornehmen lassen?

    Wäre damit auch der weitere Besitz von Wechselsystemen der "Altwaffe" für die neue gebrauchte plausibel und gesichert?

     

    ad2)  Eine via Jagdschein Kurzwaffen Bedürfnis erworbene Pistole ist nicht mehr technisch uptodate und ich würde diese gerne an einen Sammler veräußern und und mir dafür ein Kaliber gleiches anderes Model kaufen.

            Gibt es hier seitens der EWB irgendwelchen Stress im Verfahren?

     

    Danke

  6. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie wird in Deutschland umgesetzt mit dem Ziel die Terrorismusgefahr zu minimieren.............

    Der Entwurf geht aber weit über das Soll hinaus Er bringt vor allem mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Verschärfungen für LEGALWAFFENBESITZER.

    Eins macht er bestimmt nicht, nämlich die Terrorismusgefahr minimieren!!!

    Nicht nur der DJV kritisiert den Entwurf sondern auch viele andere Verbände.

    Jetzt gibt es auch eine Petition an das Bundesinnenministerium. Wir bitten alle Jägerinnen, Jäger und Legalwaffenbesitzer diese Petition zu unterzeichnen:

     

    openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019

     

    BITTE TEILEN SIE DIESEN LINK!!!

  7. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie wird in Deutschland umgesetzt mit dem Ziel die Terrorismusgefahr zu minimieren.............

    Der Entwurf geht aber weit über das Soll hinaus Er bringt vor allem mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Verschärfungen für LEGALWAFFENBESITZER.

    Eins macht er bestimmt nicht, nämlich die Terrorismusgefahr minimieren!!!

    Nicht nur der DJV kritisiert den Entwurf sondern auch viele andere Verbände.

    Jetzt gibt es auch eine Petition an das Bundesinnenministerium. Wir bitten alle Jägerinnen, Jäger und Legalwaffenbesitzer diese Petition zu unterzeichnen:

     

    openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019

     

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  8. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie wird in Deutschland umgesetzt mit dem Ziel die Terrorismusgefahr zu minimieren.............

    Der Entwurf geht aber weit über das Soll hinaus Er bringt vor allem mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Verschärfungen für LEGALWAFFENBESITZER.

    Eins macht er bestimmt nicht, nämlich die Terrorismusgefahr minimieren!!!

    Nicht nur der DJV kritisiert den Entwurf sondern auch viele andere Verbände.

    Jetzt gibt es auch eine Petition an das Bundesinnenministerium. Wir bitten alle Jägerinnen, Jäger und Legalwaffenbesitzer diese Petition zu unterzeichnen:

     

    openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019

     

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