Zum Inhalt springen

LI

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    828
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von LI

  1. P.S. Wer ist eigentlich diese hier so beliebte Edit?

    Der ER ist eine Sie, und scheint den Usern hier im Forum immer wieder nachträglich irgendwelche Verbesserungen zu ihrem Geschreibsl zuzuflüstern. Eigentlich ist sie ein Phantom: Jeder weiß, dass es sie gibt, nur gesehen hat sie noch keiner.

    Edit meint, ich solle das noch anfügen: :lol:

  2. Ich bekomme den Eindruck, dass hier inzwischen von vielen an einander vorbei geredet wird.

    1. Ich sehe hier keinen, der absolut gegen das Instrument der Durchsuchung ist.
    2. ich sehe hier keinen, der gegen Eigensicherung der Ermittlungs- und Vollzugspersonen ist und
    3. ich sehe hier keinen, der absolut gegen den Einsatz von SEKs bei Durchsuchungen ist.

    Was ich jedoch sehe sind Forderungen,

    • dass der Einsatz, auch in Art und Häufigkeit, von Durchsuchungen nicht nur formell den Buchstaben des geschrieben Rechts entsprechen soll, sondern auch dem Geist des GG zu entsprechen habe und dieses auch nachgeprüft können werden sollte,
    • dass die Eigensicherung sich an objektiven Fakten orientieren sollte und nicht aufgrund von Diffamierungen von LWB zu erfolgen habe. Jeder zu Aktionen fähiger Mensch kann bewaffnet und gefährlich sein. Das gilt für LWB genauso wie z.B. für Personen mit individuellen Waffenverbot nach § 41 WaffG. Und
    • dass der Einsatz von SEKs gerade auch bei Durchsuchungen sich auf die wirklich notwendigen Einsätze beschränken soll und dieses ebenfalls zu überwachen und zu steuern sei.

    Natürlich ist es schwierig in einem grundsätzlich demokratischen und verschuldeten Staat bei stetig und nachhaltig zahlenmäßig sinkender Gewaltkriminalität Budget und Planstellen bei SEKs zu erhalten. Aber dieses durchaus zu hinterfragende Ziel darf nicht einen inflatorischen Einsatz der SEK rechtfertigen. :closedeyes:

    Und damit ist alles gesagt.

  3. Dein Vergleich hinkt gewaltig. Ich beziehe mich auf eine konkrete Person, die bereits mehrmals durch Gewaltdelikte aufgefallen ist, und nicht auf einen Personenkreis, von welchem einzelne mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Wenn ich bei einer konkreten Person aufgrund der Erfahrungen aus deren Vergangenheit mit Gewatbereitschft rechnen muß, sollte man einfach Vorsichtig sein. Das hat nix mit Bestrafung zu tun. Eher mit, "Wo Rauch ist, ist auch Feuer!". Ich rede ja nicht von unbeschriebenen Blättern. Sagen wir mal, so'n Typ zeigt mir seine im Hosenbund stehende Wumme, weil er glaubt, von mir blöd angequatscht worden zu sein, ich zeige ihn an, und die Polizei, weiß, wen ich meine.

    Dann würde ich rechnen: Bekannte Gewaltbereitschaft + illegale Waffe = potenziell große Gefahr. Die Summe machts. Wenn das keine Rechtfertigung ist, muß er dann erst jemanden töten?

    Natürlich könnten die Beamten auch mal ganz lieb fragen, was für eine Waffe er hat, und welche Streukreise er mit welcher Munition schafft. Ich bezweifle aber, daß sie Auskunft bekämen. Spaß beiseite - Du plädierst dafür, zu erwartende Risiken zu ignorieren.? Ist dann sozusagen "Berufsrisiko"? :contra:

  4. Das ist mit Verlaub gesagt Blödsinn. Vielleicht ist es aber einfach nur etwas unpräzise formuliert. Einzig und alleine eine konkrete Gefahr kann Grund für den Einsatz eines SEK sein und nicht die Tatsache ob Vorstrafen/LWB/was auch immer vorliegen oder nicht.

    Die Hemmschwelle Grundrechte anzutasten sollte übrigens für jede unserer Staatsgewalten zu jeder Zeit bestehen. Das gilt selbstverständlich auch für die Grundrechte eines Vorbestraften.

    Hier ist es präziser:

    Und das gilt für den stadt- oder auch nur polizeibekannten Kriminellen, der zwar schon mehrmals wegen Gewaltdelikten vorm Kadi stand, und nur deshalb noch nicht verurteilt wurde, weil er Zeugen / Opfer bisher derart eingeschüchtert hat, daß die die Aussage verweigerten, oder zurückzogen? Hmmmm... <_<

    Ich bin auch für den Grundsatz "In dubio pro reo", aber alles hat Grenzen. Und sage niemand, es gäbe solche Leute nicht!

  5. Also alle Beteiligten, nicht nur die Verantwortlichen ?

    Sorry, musste jetzt sein.

    Aber auch sonst: Damit wäre ein Mechanismus geschaffen, daß z.B. organisierten/intelligenten/vermögenden Verbrechern ein Instrumentarium an die Hand gibt, ihre eigene Strafverfolgung zu ver-/behindern.

    Auch Ich wiederhole mich ungern. Es bleibt die Verhältnismäßigkeit. Menschen, die bereits (mehrmals?) strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, und sei es, dass man ihnen bisher nichts nachweisen konnte, würde ich auch mit größter Vorsicht begegnen, und dann ist ein SEK wohl auch vertretbar. Bei bisher unbescholtenen Bürgern sollte aber eine Hemmschwelle seitens der Exekutive bestehen. Ich denke, diese ist in den vergangenen Jahren geringer geworden, auch deswegen, weils ja der suggerierten totalen Sicherheit dient.

  6. Ich habe das auch so verstanden. Es geht um die Verhältnismäßigkeit! Und in sofern kann man beides durchaus vergleichen. Wir neigen allerdings in "diesem unserem Lande" zu der Mär vom absoluten null-Risiko-Leben. Soll heißen: Es wird durch Politik und Medien suggeriert, daß unser Leben KEINERLEI Gefahren beinhalten darf und vorallem auch kann, und dadurch grundsätzlich immer die Maximalvorsorge zum Einsatz kommen muß, egal mit welchen Folgen. Daß dabei die Freiheit vor die Hunde geht, will nur niemand wahr haben. Und unbeteiligte Menschen, die traumatisiert zurückbleiben sind dann eben "Kollateralschäden".

    DAS KANNS NICHT SEIN!!!

  7. ...

    Was passiert wohl, wenn ihr/wir Recht bekommen und die Wohnung wieder "unverletzlich" wird?

    Das Grundgesetz wird wieder geachtet!

    ...

    Ich persönlich finde ja, dass diese Art der Kontrolle schon lange überfällig war - es gibt einfach zu viele, die mit ihren Waffen nicht vernünftig umgehen. Das zeigt doch schon, dass erst im letzten Jahr der große Run auf die Tresore losging und nicht schon 2003, als es schon nötig gewesen wäre.

    ...

    ... - es gibt einfach zu viele Staatsdiener der in der Exekutive, die mit ihren Möglichkeiten nicht rechtlich korrekt umgehen. Das zeigt doch schon, dass jedes Jahr mehr Telefonüberwachungen und Lauschangriffe durchgeführt werden, als erlaubt gewesen wären.

    ...

    Mach die Augen auf! Falls jemand die Waffen in seinem Schlafzimmer im Tresor hat, geht das niemanden etwas an, wie es da sonst aussieht. Oder die Wohnung ist z.B. nicht gerade ordentlich, der Besitzer aber zumindest in Punkto Waffen korrekt, könnte das ein schlechtes Licht auf ihn werfen, und Anlass zu weiteren Kontrollen / Überwachung geben.

    Du hast echt keine Ahnung, wie sich manche Staatsdiener das Recht zurechtbiegen.

    Normalbürger aber auch, leider!

    Wehret den Anfängen! Unsere Gründerväter haben sich beim Grundgesetz schon etwas gedacht, nur wird durch Angstmache dieses scheibchenweise ausgehöhlt! :contra::contra::contra:

  8. Ich hatte mal auf einem Schießstand eine Anlage gesehen, die über eine elektronische Auswertung verfügt hat. Da waren auch die 5 Löcher und über jedem war ein Signallicht angebracht. Wenn man jetzt ein Ziel getroffen hatte, ist die Lampe erloschen. Nach 5 Treffern ist ein Signal ertönt. Die Lichter wurden von Stand aus mit einem Taster wieder aktiviert.

    Ist sowas für eine BSSB KK-Halbautomaten Disziplin zulässig? Weis jemand wo man sowas herkriegt?

    Gruß

    Ist zulässig, jedenfalls lese ich es so. Wo mans herkriegt? keine ahnung. Selber machen.

    gruß,

    LI

  9. Hat jemand eine Fallscheibenanlage nach BSSB Sportordnung? Wenn ja, was kostet's und wo gekauft? Falls selbst gemacht, gibt`s Pläne?

    Alle anderen Anlagen sind nicht relevant.

    Ja! Suchfunktion bemüht!

    Ja, auch beim Goggel! :rolleyes:

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.