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Beiträge von zum_zweiten
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Ich bin nicht der Eigentümer - und ich werde mich auch aus einem Verkauf heraushalten, es ist keine Waffenbesitzerin, lediglich eine Erbin, die es nun wahrscheinlich als Antiquität anbieten wird. Sie handelt mit alten Möbeln und Dekorationen, es passt also thematisch sehr gut.
Und ich bin gespannt, welchen Preis sie bei ihrer non-fioristi-Kundschaft erzielen wird...
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Besten Dank!
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Eine Frage für die Experten: An welcher Schusswaffe wurde dieses Modell seinerzeit ursprünglich verwendet (ich kenne mich mit Blankwaffen/Bajonetten nicht aus, habe aber die Vermutung, dass es entweder an einer Montage fehlt oder es ein Bajonett ist) und zu welchem Preis würde ein Sammler dieses Stück ankaufen?
Ich würde mich freuen, diese Fragen beantwortet zu bekommen.
MfG
André
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Hast Du schon mal das Geburtsdatum des Erblassers probiert, sechsstellig?
Das einer ihm nahestehenden Person? Oder die Jahreszahlen seiner Kinder?
So klappt es auch manchmal :-)
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Einige Eckdaten zur Rechtsprechung - das Bedürfnis "Waffe zur SV" wurde u.a. anerkannt für ... durch ... im Jahre ...
Gastwirtin mit Tageseinnahmen im Nachtschrank, OVG Lüneburg, 1967
Kraftfahrer mit Lohngeldern, OVG Münster, 1966
Arzt bei nächtlichen Visiten, OVG Hamburg, 1970
Es kippte dann in den 70ern...
Ach, Edith hatte noch einen: VG Arnsberg sah 2007 (!) bei einem Arzt, der mehrfach nachts bei Krankenbesuchen bedroht worden war, ein Bedürfnis für einen WS zur SV.
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Um die Fundstelle im Gesetz mal zu benennen, woraus sich dann auch ergibt, dass der Versandbeleg des Transportdienstleisters die entscheidende und damit einzutragende Information enthält: § 34 Absatz 1 Satz 5 WaffG "Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten."
Insofern haben Händler in der Regel keinen Ermessensspielraum.
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Das Gästeschießen nicht zu vergessen :-)
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Dann lies auch ganz genau: Es sind nicht > 200, sondern =>200.
Und apropos heilig: Frohes Fest.
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Eine Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm. Klasse - Glückwunsch an den Kläger und Dr. Scholzen!
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Die Zahl der Fragen ist abhängig von den Auflagen, die die zuständie Waffenbehörde dem anerkannten Lehrgangsträger bei Erteilung seiner Erlaibnis gemacht hat. Wir hatten das an anderer Stelle schon einmal diskutiert - es können 50 sein, aber auch 120. Und es ist auch von den Auflagen abhängig, ob jeder in die mündliche Prüfung muss oder nur bei Unterschreitung einer bestimmte Punktzahl die mündliche erforderlich ist. Selbst die Quote, die zum Bestehen der schriftlichen Prüfung nötig ist, liegt im Gestaltungsermessen der Behörde.
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Guten Morgen,
ganz am Ende der Anlage 2 des Waffengesetzes findest Du die Freistellung von Deko-Waffen bestimmter Kategorien von (fast) allen Vorschriften des Gesetzes, einschließlich von der Erlaubnispflicht für deren Handel, siehe Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Ziffer 4.
Sonnige Grüße
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So steht es in § 38 - praktisch gibt es nur dann ein Problem, wenn Du unterwegs (was allerdings unwahrscheinlich ist...) in eine Verkehrskontrolle kommst (und Du dann auch noch darauf hinweist, dass Du Munition transportierst). Du müsstest dann möglicherweise nachweisen, dass Du zum Besitz der Munition berechtigt bist. Es wäre kein Verstoß gegen das WaffG, aber sicherlich würden die Mühlen mahlen... Möglich wäre eine Sicherstellung der Mun bis zum Nachweis der Berechtigung (und dann Abholung , was bei mehreren hundert km auch niemand braucht...), vielleicht erfolgt auch ein rascher Blick ins NWR und "Gute Fahrt".
Du hast also grundsätzlich recht, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen :-)
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Oder damals Langwaffen (in den 60ern galt noch: Langwaffe ab 45 cm, nicht wie heute ab 60 cm).
Es waren 40 cm :-)
Nach § 12 Abs. 7 RWaffG waren Inhaber von Waffenscheinen von der WES (heute: WBK)-Pflicht ausgenommen, falls jemand die Stelle genau wissen will.
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Earl Grey, heiß!
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so, Antwort vom LKA erhalten. Auch wenn die jetzt aufgrund des Flintenkalibers, eine Langwaffe mit gezogenem Lauf, nicht zur Büchse erklären wollen.
Hier die Mail:
... Aus diesem Grund werden diese mit speziellen Laufprofilen ausgerüsteten Flinten definitionstechnisch nicht zu den „Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen“ (Büchsen) im Sinne des § 14 Abs. 4 WaffG gezählt (vgl. Nr. 1.5.3 zu Anlage 2 Abschnitt 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz). ...
Der Verweis in der WaffVwV zu Anlage 2 A1 1.5.3 besagt lediglich, dass sich das Verbot eben dieser Munition nicht auf solche Waffen erstreckt, die ein spezielles Laufprofil haben. Eine definitive Abgrenzung von speziellem Profil und Zug/Feld-Profil ist das nicht.
Mal ganz abgesehen von der grundsätzlichen Frage der Rechtsverbindlichkeit von LKA-EInschätzungen (siehe auch Rüffel für das BKA bezüglich Kompetenzüberschreitung bei der Auslegung des WaffG) und der zweifelhaften Qualität der WaffVwV überhaupt - auch wenn hier bei WO diese Auslegungshilfe teilweise wie eine Heilige Schrift verwendet wird :-)
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Aktualisierung: Die neue Auflage mit 368 Seiten ist ab 1.6.2014 im Buchhandel erhältlich, auch über den WO-Partnershop unter diesem Link Partnershop
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Kleines Update zum Thema Zeichen mal anbei, dadurch wird es vielleicht noch deutlicher :-)
http://juristischer-fachverlag.de/beschuss2014.pdf
Es werden, so die Aussage eines Beschießers, alle CIP-Staaten auf das Kürzel umstellen, somit werden die Vereinigten Arabischen Emirate keine Dattelpalme o.ä. mehr bekommen, wie mancher vermutete.
Lediglich nationale Besonderheiten, in D etwa der Böllerbeschuss, bleiben regional erhalten, darum hier auch der Adler mit B.
Beste Grüße!
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Naja, WK bzw. RC 4 bedeutet zehn Minuten...
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Um mal beim Thema zu bleiben: Selbst aus der fernen Provinz im "echten Norden" lohnt ein Gespräch mit Berlin immer. Freundlich, hilfsbereit, offen - so wünscht man sich Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung. Darum kann ich den Daumen nur stützen :-)
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Beim Thema Märklin-Gewehr dachte ich spontan an eine rail gun :-)
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Köstlich, köstlich - offenbar wird da mal wieder cherry-picking vom Allerfeinsten betrieben. Aber angesichts der diversen Auslegungen des Waffengesetzes in diesem Forum möchte ich anmerken: Da tun sich beide Seiten nichts - SBs wie LWBs sind in Sachen "Wünsch-Dir-was" oftmals ganz weit vorn :-)
Zur Sache: Die "Gelbe" bleibt auch ohne freie Reihe die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz. Da der BüMa seiner Pflicht zum Eintrag nicht nachkommen kann, mit Lieferschein den Erwerb anzeigen. Die Eintragung erfolgt dann auf neuer WBK. Nix Verwaltungsvorschrift, die hätte kein Mensch gebraucht :-)
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Da wäre ich vorsichtig: Bei einer unangemeldeten Kontrolle und gemeinsamem Schreiten zum Tresor werden die Behördenmitarbeiter sicher genau darauf achten, ob der Tresor richtig verschlossen war und wie(!) genau er geöffnet wurde. Wenn da ein Zahlenkombinationsfeld angebracht ist, welches zum Öffnen unbedient bleibt, wird selbst der argloseste Mitarbeiter mißtrauisch werden und genau nachhaken. Wenn dann rauskommt, dass die "0er"Zertifizierung etc. NUR mit Zahlenschlosskombi gilt, dann ist man sogar mit Sicherheit der Dumme!
Grüße
Schwarzwälder
Eben das meinte ich mit "solange nichts passiert" - ich wollte nur verhindern, daß sich in diesem Fred wieder die große Diskussion zum Thema "Ich lasse niemanden rein" entspinnt :-)
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eheh......
von BurgWächter gibts doch was:
Stufe 0/N mit Fingerscan (optional Zahlencode)
AEB5" target="_blank">http://www.burg-waechter.de/live_website/h...3836689E8A8AEB5</a>
Es heisst im Text dazu dass noch keine gesetzliche Zertifizierungsvorschrift für fingerscan existiert. Allerdings erkennt der Tresor gefälschte Fingerabdrücke......Ne Firma wie BurgWächter wird sicher vorbauen um solche Vorschriften zu erfüllen........ImZweifel eben noch abwarten.
Ich hab mir aber so nen Tresor geholt, kannst ihn bis Klarheit herrscht ja solange noch fit FS+Code betreiben
Genau das habe ich doch gesagt - auf der Werbeseite schreiben sie doch auch von zwei Modi, zertifiziert und unzertifiziert. Es wäre also in der Praxis so, daß Du ihn natürlich unzertifiziert betreiben kannst - nur wäre das genauso anzusehen wie das Danebenschreiben der Kombination beim Codeschloß. Solange nichts passiert, interessiert es keinen, nur wenn, dann bist Du der Dumme.
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Hallo,
eben im TV ( amifilm) habe ich einen kleinen Tresor mit Fingerprint gesehen.
Dort wurde recht schnell die Waffe aus dem Nachschrank geholt und das Magazin (geladen) eingeführt.
Leider war nicht ersichtlich, es war dunkel, ob es 2 Fächer waren (zwecks WaffenG Aufbewahrung)
Hat die Lösung schon mal jemand in Deutschland gesehen?
Gruß
Das Problem ist, daß es noch kein vom VdS zertifiziertes REINES Fingerprint-gesteuertes Schloß gibt - selbst Burgwächter muß darum bei seinen Möbel-Würfeln der Stufe B Schlösser verwenden, die neben der Biometrie immer noch einen Schlüssel oder einen Code erfordern.
Geholfen?
Salutwaffe in Verkehr bringen?
in Waffenrecht
Geschrieben
Für Salutwaffen kommt das erst im Herbst 2018.