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pegasus

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Beiträge von pegasus

  1. Mir wurde auch vor ein paar Wochen in sehr unfreundlichem Ton gesagt:

    Pulverbestellung nur gegen Vorkasse. Ich habe ihm dann erklärt:

    Ich müsste dann 90 km fahren um das Pulver zu bezahlen und wieder 90 um es abzuholen.

    Da würde ich lieber bei einem anderen Händler kaufen, obwohl die allermeisten Pulverkäufe

    bei Zickgraf gemacht wurden. Kurze Pause, dann die Frage nach meinem Namen.

    Wieder kurze Pause und dann die Antwort: Ach ja, natürlich, da braucht es keine Vorkasse.

  2. vor 8 Stunden schrieb Asgard:

    FDP? Nie wieder.

     

    Ihr hattet vor Tagen die Möglichkeit diesen für jeden klar ersichtlich aufziehenden ökologisch- sozialistischen Alptraum zu verhindern. Ihr habt sie nicht genutzt.

     

    Also heult leise wenn die euch jetzt möglicherweise die Knarren wegnehmen wollen.

    Solche Aussagen *otzen mich einfach an. Sorry, aber das musste mal gesagt werden.

    Wie sollten wir, und damit auch du, diesen von dir benannten Alptraum verhindern?

    Und woher willst du wissen, dass wir die Möglichkeit nicht genutzt haben?

    Welche Partei hast du denn gewählt um a.) diesen Alptraum zu verhindern und 

    b.) jetzt so zu tun als seien wir selbst daran schuld.

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  3. Hallo Herr Brownells😁, ist vielleicht OT, möchte ich aber trotzdem gerne wissen:

    Warum ist es zur Zeit nicht möglich Klein/Ersatzteile für Remington 700 zu bekommen.

    Auszieherkrallen, Systemschrauben, Ausstoßer etc.

    • Gefällt mir 1
  4. Ich habe diese Woche vom Amt meinen NWR-Auszug bekommen. Da fand sich eine Remington Police die ich schon 2016

    verkauft habe. Hab den SB angeschrieben, der dann den Fehler korrigiert hat.

  5. @ASE zumindest das hab ich mir jetzt mal auf die schnelle durchgelesen:

     

    Auszug:

     

    Begründung: Das „waffenrechtliche Bedürfnis“ ist zentraler Bestandteil des deutschen Waffenrechts und unverzichtbar, um der ordnungsrechtlichen Funktion des Waffenrechts, so wenig wie möglich und soviel wie nötig Waffen im privaten Besitz zu halten, gerecht zu wer- den. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass sowohl das aktuelle Waffengesetz als auch die Entwurfsfassung des 3. WaffRÄndG davon ausgehen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortlaufend überprüfbar ist. Der Entwurf des 3. WaffRÄndG sieht in Umset- zung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sogar eine Verschärfung der Bedürfniswiederho- lungsprüfung in § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG-E vor („soll“ statt „kann“ und der Ergän- zung „in regelmäßigen Abständen“). Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvoll- ziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Be- tätigung zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorge- sehene Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für Sportschützen hinaus. Denn allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein be- gründet kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe. Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität auf- weist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zu- gleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch ge- recht werden.

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