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vor 13 Minuten schrieb lrn:
Ergänzung: .. und jede ÜK-Waffe in den letzten 5 Jahren für Teilnahme an einem Wettkampf erforderlich.
Was bedeutet dieser Halbsatz nun wieder?
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vor 11 Minuten schrieb Bettina Fischer:
Bitte nicht noch eine Partei gründen (wollen).
Die Idee gab es um ca. 2000 schon mal, inkl. der Idee die Grünen bzw FDP zu übernehmen.
War damals schon recht weit in der Planung, wollte man dann aber doch nicht.
Verdammt, hätten wir damals doch die FDP und die Grünen übernommen... wat wäre uns alles erspart geblieben...
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Am 3.11.2023 um 08:47 schrieb Mittelalter:
... Ich habe mir trotzdem mehrere grüne ausstellen lassen...
Hat man darauf eigentlich ein Anrecht? Ich möchte eine neue grüne ausschließlich für bedürfnisfreie 4mm Waffen, die SB will die aber auf freie Plätze der Jagd- oder Sport- WBKs eintragen.
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Sauber! Darin auch die Forderung von Klarstellung, daß die 10-Jahres-Regelung auch auf Überkontingentswaffen anzuwenden ist.
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Und man kann mehrmals an dieser Umfrage teilnehmen. Das hab ich getan vor allem um im Schlusskommentar das Versprechen von Horst Seehofer einzufordern.
Auf deutsch: nach 10 Jahren reicht Verbandsmitgliedschaft zum Fortbesitz aller Waffen. Oder meinetwegen ein Wettkampf pro WaffenART pro Jahr oder 2 in zwei Jahren (ähnlich Bayern neuerdings).
Und ich finde, daß möglichst viele von euch das auch mehrfach dort anprangern sollten. Ihr könnt auch Infrarot und Lampen/Laser oder mehr KW für Jäger fordern. Ich halte die Aktion vom VDB für ein hervorragendes Vehikel, wofür ich dankbar bin.
Die werden dann die Ergebnisse dem BMI präsentieren zusammen mit den Themen der Schlusskomentare. Das kriegen dann auch wieder die Verbände mit...
Also haut rein, damit ihr zwischen den Briefaktionen nicht einrostet!
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NWR klingt schonmal gut. Bitte keine Erlebnisse von vor über drei Jahren, früher ging noch vieles. Gleichzeitig musste mir vor 5 Jahren ein Büma vor Überlassung eines Schlacht-WS die SerienNr um "-1" ergänzen - sein Amt wollte das so.
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Wenn eine Waffe vom Büchsenmacher geschlachtet werden soll, um das Oberteil als Wechselsystem zu nutzen (z.B. AR15 oder Glock17):
Muss das Oberteil eine neue Seriennummer erhalten? Oder kann die vorhandene weiter genutzt werden?
Ich erhielt von verschiedenen Bümas unterschiedliche Aussagen von "egal" bis "die vorhandene muss ausgeXt werden (muss lesbar bleiben), anschließend kommt eine komplett neue Seriennummer drauf". Allerdings haben die kaum Erfahrung mit Schlachtungen in den letzten 3-4 Jahren.
Und was ist mit dem Unterteil, falls das veräußert werden soll, da dürfte die Seriennummer doch bleiben, oder?
Vielen Dank
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Dann sollten die Bayern auf der Hut sein, sonst gibt es ein böses Erwachen.
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Du hast mich nicht verstanden.
Und ich kenne
Verdiente
Wettkampf
Veteranen,
Die diesen schönen Sport seit den 70ern in voller Breite betreiben und
deswegen
mehr Waffen haben, als was das Grundkontingent einem Anfänger zugesteht, und die
alle
ihre
Waffen
bis
zum
Tod
jährlich zu Wettkämpfen schleppen sollen.
Komm mir NICHT mit " Wer Waffen sammeln will", das ist im Lichte der Bayrischen Handhabe (danke Herrmann) nicht mehr das Thema. Hier entsteht neue föderale Ungerechtigkeit, das ist und bleibt schxxxxe!
Früher gab es noch eine kann-Bestimmung im WaffG, nachder vom Entzug der Waffen bei Altersschwäche abgesehen werden konnte - wech!
Altersbedingt weniger Matches - Waffe wech!
Wettkampf wegen Krankheit verpasst - Waffe wech!
Schlagbolzen kurz vorm Match gebrochen, mit Leihwaffe vom Kameraden teilgenommen - Waffe wech (weil andere Seriennummer im Wettkampfschießbuch abgestempelt... Ich kenne da so einen Richter)
Das ist alles Mist, der korrigiert gehört.
Ob durch redaktionelle Änderung (Friedrich Gepperth), durch Bayrisches Modell überall, oder sonstwie.
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Vielleicht ließe sich nach einer Evaluierung, bei der sich die Schxxxxe um den §14 zeigt (mit dem Widerspruch zur damaligen Ansage aus Bayern - 10 Jahre) eine einheitliche Regelung nach neuem Bayrischen Modell erzielen.
Der Seehofer brockt uns allen den verhunzten §14 ein, und jetzt betrifft das die Bayern Dank Ministererlaß so gut wie gar nicht...
Ich finde, die FDP UND die Verbände sollten darauf hinwirken!
...Wenn wir schon die nächste Kröte á la MPU schlucken müssen...
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Ich finde, daß ihre SPD typischen wortgleichen(!!!) Antwortsphrasen zeigen, daß sie künftig erneut mit unzähligen wortgleichen Briefen bedacht werden sollte.
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Ich suche den MOE Handschutz in OD Green für das M4 Carbine.
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Woraus geht hervor, daß die Behörden diese Praxis des WSV anerkennen?
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@ASEwoher weißt du, daß dem Gesetzgeber die Umsetzung des WSV genügt? Der WSV tut und macht und am Ende kommt der nächste Richter und verlangt jedes Jahr Landesmeisterschaften mit jeder Waffe...
Nicht, daß ich persönlich mit der Handhabung des WSV ein Problem hätte!
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Ich hab Bock auf einen schönen Single Action Revolver!
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Muss dann die Seriennummer an Lauf und Schlitten ersetzt werden oder bleiben die? Kriegt gar das Griffstück eine neue?
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vor 2 Stunden schrieb Commerzgandalf:
Übrigens, möchte ich das ihr mich ab sofort Loretta nennt.
Nur wenn du Olympionikin im Kugelstoßen wirst, daß dürftest du dann wohl bald.
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"Irgendwo einlagern" dürfte ohne T-ID nicht mehr gehen.
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Ich habe Bewegtbilder von Feuergefechten gewisser Klientel in Erinnerung. War was mit Kultur und so.
Dummerweise an Silvester...
Wer von den geilen Prügelbullen traute sich da nochmal der Klientel die Rechtslage mit umfriedeten Grundstück und so zu erläutern?
Nun will die Politik also durchgreifen, na das kann ja was werden...
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Du willst die Gold Cup durch eine CZ evtl. in .45acp ersetzen? Das geht mit der Disziplin C.13A SP2 45.
Nix Leistungssteigerung, sondern "weitere Disziplin". Da kontingentsüberschreitend, musst du natürlich Wettkämpfe mit zwei Pistolen nachweisen.
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vor 3 Minuten schrieb MrCoopa:
ich habe eine DP1 Waffe im Bestand sowie eine Waffe für EPP, welche ebenfalls führ DP1/2 zugelassen ist.
Damit ist der Drops gelutscht.
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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:
So gits es jetzt eben auch unvollständige wechselsysteme.
Wenn du diese Stelle bei Gelegenheit auch noch raussuchen würdest, wäre ich dir sehr dankbar.
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Ich hab 1 angegeben.
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Widerruflich, unbefristet, Aufbewahrung gem. §36, Umgang gestattet.
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Durchsuchung bei angeblichem Reichsbürger
in Waffenrecht
Geschrieben
Das Vorbild der GPDA ist die HP DA.