Moin,
erst einmal danke für die Antworten. An der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zweifel ich nicht. Das mit dem Anwalt war nur eine Option, um verbindliche Antworten zu bekommen, da - wie wir ja auch hier gesehen habe - diese nicht selbstverständlich sind.
Auch erfolgt die Maßnahme 7 Jahre nach Ausstellung der WBK, nicht nach 3 Jahren. Hier interessiert es mich einfach nur, ob das wegen des Umzugs kommt oder jemand nachgeholfen hat.
Ob ich die 18/Jahr oder 1/Monat erfülle, muss ich erst im Büchlein nachblättern . Könnte aber zumindest für die letzten 14-16 Monate knapp werden (10 mal in 12 Monaten oder so). Und auch wenn ich die Gesetzeslage diesbzgl. kenne, dass bei einer §4.4 Prüfung diese quantitative Vorgabe nicht gemacht wird, dann lest euch mal diesen Gerichtsentscheid durch: https://openjur.de/u/306735.html
Zitat: " Nach den Feststellungen des Gerichts steht außer Zweifel, dass der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt einem Schützenverein als Mitglied angehörte. Daraus folgt hingegen nicht schon per se seine Eigenschaft auch als Sportschütze. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WaffG muss der Sportschütze zum Nachweis eines Bedürfnisses den „Schießsport als Sportschütze regelmäßig“ betreiben. Diese Voraussetzung ist nicht nur zur erstmaligen Erteilung einer Waffenbesitzkarte, sondern auch nach Erteilung der Waffenbesitzkarte dauerhaft für die Folgezeit zu erfüllen. Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht (amtl. Begr. zu § 14 WaffG, BT-Drs. 14/7758, S. 63; Papsthart in Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht 9. Aufl. 2010, § 14 WaffG Rdnr. 2 a). "
Zwar von den Zeiten sicherlich gravierender, aber im Grundsatz (weitaus später als die Regelprüfung nach 3 Jahren) evtl. gleich, muss das im Schießbuch wirklich erst checken. Der Verein hat ihm (s.o.) die aktive Teilnahme wohl bestätigt, die Behörde hat ihm aber nicht geglaubt und die Kladde des Vereins angefordert. Da kam halt raus, dass er nicht/kaum da war.
Naja... bitte gerne ihm ruhigen und sachlichen Ton weiter kommentieren. Wenn ich in den 10 Jahren Lesen und (manchmal) Schreiben hier im Forum etwas gelernt habe, dann dass man nicht immer blauäugig zu den Behörden gehen sollte, sondern sich Informieren angesagt ist.
Grüße und einen schönen Sonntag