Danke Danke!
Als ich Anfang 2001 meinen Sammlerschein gemacht habe, kamm zu MIR sowieso ein Mann von der Kripo und hat bei mir eine Schwachstellen Analyse gemacht.
Denke ich war damals einer der ersten dem so etwas wiederfahren ist?!
Im Prinzip finde ich so etwas auch O.K, den Waffen gehören sicher verwahrt.Das jetzt Säbel und sonstige Dinge in den Schrank sollen.....na ja!
Ich habe früher immer im WBK Antrag angegeben das ich meine Waffen vorschriftsmäßig unter doppeltem Verschluß Aufbewahre.
Doppelter Verschluß war früher ausreichend, im Prinzip war die Haustür der 1. Verschluß und die Besenkammer der zweite.
Seit ich Kurzwaffen schieße habe ich immer den verschluß im Tresor angegeben.Bei Antrag der Roten kamen sie dann vorbei.
In der Rubrik Sammlerwaffen haben wir auch schon mal darüber gequatscht.
Für mich war es nun Interresant zu wissen ob meine Schützenkollegen ihrem Amt eine Nachweispflicht haben oder nicht.
Klar ist auch das es dem Schützen eigentlich egal ist ob sie kommen oder nicht sofern dieser alles Vorschrifsmäßig aufbewahrt hat, denn dieser hat ja nichts zu Befürchten.
Was mache ich aber wenn ich keinen Kaufvertrag habe oder im Tresor das Typenschild fehlt?
Gruß Kalimero